ANHANG VI RL 2010/63/EU

LISTE DER PUNKTE, AUF DIE IN ARTIKEL 37 ABSATZ 1 BUCHSTABE c BEZUG GENOMMEN WIRD

1.
Bedeutung von und Rechtfertigung für Folgendes:

a)
die Verwendung von Tieren, einschließlich ihrer Herkunft, geschätzten Anzahl, Arten und Lebensabschnitte;
b)
Verfahren.

2.
Anwendung von Methoden zur Vermeidung, Verminderung und Verbesserung der Verwendung von Tieren in Verfahren.
3.
Geplanter Einsatz von Betäubungsmitteln, Analgetika und anderen schmerzlindernden Methoden.
4.
Gegebenenfalls Verminderung, Vermeidung und Linderung jeglicher Form des Leidens von Tieren von der Geburt bis zum Tod.
5.
Anwendung möglichst schmerzloser Endpunkte.
6.
Versuchs- oder Beobachtungsstrategie und statistische Gestaltung zur Minimierung der Anzahl der Tiere, der Schmerzen, des Leidens, der Ängste und gegebenenfalls der Umweltauswirkungen.
7.
Erneute Verwendung von Tieren und die damit verbundenen kumulativen Auswirkungen auf das Tier.
8.
Die vorgeschlagene Einstufung des Schweregrads von Verfahren.
9.
Gegebenenfalls Vermeidung einer nicht gerechtfertigten doppelten Durchführung von Verfahren.
10.
Unterbringungs-, Haltungs- und Pflegebedingungen für die Tiere.
11.
Tötungsmethoden.
12.
Sachkunde der am Projekt beteiligten Personen.

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