ANHANG VI RL 2010/63/EU
LISTE DER PUNKTE, AUF DIE IN ARTIKEL 37 ABSATZ 1 BUCHSTABE c BEZUG GENOMMEN WIRD
- 1.
-
Bedeutung von und Rechtfertigung für Folgendes:
- a)
- die Verwendung von Tieren, einschließlich ihrer Herkunft, geschätzten Anzahl, Arten und Lebensabschnitte;
- b)
- Verfahren.
- 2.
- Anwendung von Methoden zur Vermeidung, Verminderung und Verbesserung der Verwendung von Tieren in Verfahren.
- 3.
- Geplanter Einsatz von Betäubungsmitteln, Analgetika und anderen schmerzlindernden Methoden.
- 4.
- Gegebenenfalls Verminderung, Vermeidung und Linderung jeglicher Form des Leidens von Tieren von der Geburt bis zum Tod.
- 5.
- Anwendung möglichst schmerzloser Endpunkte.
- 6.
- Versuchs- oder Beobachtungsstrategie und statistische Gestaltung zur Minimierung der Anzahl der Tiere, der Schmerzen, des Leidens, der Ängste und gegebenenfalls der Umweltauswirkungen.
- 7.
- Erneute Verwendung von Tieren und die damit verbundenen kumulativen Auswirkungen auf das Tier.
- 8.
- Die vorgeschlagene Einstufung des Schweregrads von Verfahren.
- 9.
- Gegebenenfalls Vermeidung einer nicht gerechtfertigten doppelten Durchführung von Verfahren.
- 10.
- Unterbringungs-, Haltungs- und Pflegebedingungen für die Tiere.
- 11.
- Tötungsmethoden.
- 12.
- Sachkunde der am Projekt beteiligten Personen.
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