ANHANG V RL 2010/63/EU
LISTE DER ANGABEN, AUF DIE IN ARTIKEL 23 ABSATZ 3 BEZUG GENOMMEN WIRD
- 1.
- Geltende einzelstaatliche Rechtsvorschriften zu Erwerb, Haltung, Pflege und Verwendung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken.
- 2.
- Ethik in Bezug auf die Beziehung zwischen Mensch und Tier, intrinsischer Wert des Lebens und Argumente für und gegen die Verwendung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken.
- 3.
- Grundlagen der Biologie und angemessene artspezifische Biologie in Bezug auf Anatomie, physiologische Merkmale, Zucht, Genetik und genetische Veränderung.
- 4.
- Tierverhalten, Haltung und Ausgestaltung.
- 5.
- Gegebenenfalls artspezifische Handhabungs- und Verfahrensmethoden.
- 6.
- Gesunderhaltung und Hygiene des Tierbestands.
- 7.
- Erkennung artspezifischer Ängste, Schmerzen und Leiden der am häufigsten für Tierversuche verwendeten Arten.
- 8.
- Betäubung, schmerzlindernde Methoden und Tötung.
- 9.
- Anwendung möglichst schmerzloser Endpunkte.
- 10.
- Anforderung der Vermeidung, Verminderung und Verbesserung.
- 11.
- Gegebenenfalls Planung von Verfahren und Projekten.
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