Artikel 6 RL 2010/64/EU

Weiterbildung

Unbeschadet der Unabhängigkeit der Justiz und der Unterschiede in der Organisation des Justizsystems innerhalb der Union fordern die Mitgliedstaaten von denjenigen, die für die Weiterbildung von an Strafverfahren beteiligten Richtern, Staatsanwälten und Justizbediensteten zuständig sind, ein besonderes Augenmerk auf die Besonderheiten einer dolmetschergestützten Verständigung zu legen, damit eine effiziente und wirksame Verständigung sichergestellt ist.

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