Artikel 62 IED (RL 2010/75/EU)
Berichterstattung über die Einhaltung der Vorschriften
Der Betreiber übermittelt der zuständigen Behörde auf Anfrage die Angaben, die es dieser gestatten, die Einhaltung folgender Parameter zu überprüfen:
- a)
- Emissionsgrenzwerte für Abgase, Grenzwerte der diffusen Emissionen und Gesamtemissionsgrenzwerte;
- b)
- Anforderungen des Reduzierungsplans nach Anhang VII Teil 5;
- c)
- gemäß Artikel 59 Absätze 2 und 3 gewährte Abweichungen.
Dies kann eine gemäß Anhang VII Teil 7 erstellte Lösungsmittelbilanz einschließen.
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