ANHANG VIII IED (RL 2010/75/EU)

Technische Bestimmungen für Titandioxid produzierende Anlagen

TEIL 1

1. Im Fall von Anlagen, die das Sulfatverfahren anwenden (im Jahresdurchschnitt): 550 kg Sulfat pro Tonne erzeugtes Titanoxid.

2. Im Fall von Anlagen, die das Chloridverfahren anwenden (im Jahresdurchschnitt):
a)
130 kg Chlorid pro Tonne erzeugtes Titandioxid bei Verwendung von natürlichem Rutil,
b)
228 kg Chlorid pro Tonne erzeugtes Titandioxid bei Verwendung von synthetischem Rutil,
c)
330 kg Chlorid pro Tonne erzeugtes Titandioxid bei Verwendung von Schlacke ( „slag” ). Für Anlagen, bei denen eine Einleitung in Salzgewässer (Mündungsgebiete, Küstengebiete, Hohe See) erfolgt, kann ein Emissionsgrenzwert von 450 kg Chlorid pro Tonne erzeugtes Titandioxid bei Verwendung von Schlacke ( „slag” ) festgelegt werden.

3. Im Fall von Anlagen, die das Chloridverfahren und mehr als eine Art Erz verwenden, gelten die Emissionsgrenzwerte gemäß Nummer 2 proportional zu der Menge der verwendeten Erze.

TEIL 2

1. Die Emissionsgrenzwerte in Massenkonzentration pro Kubikmeter (Nm3) werden bei einer Temperatur von 273,15 K, und einem Druck von 101,3 kPa berechnet.

2. Für Staub: 50 mg/Nm3 (Stundenmittel) aus größeren Quellen und 150 mg/Nm3 (Stundenmittel) aus anderen Quellen.

3. Für bei Aufschluss und Kalzinierung anfallendes gasförmiges Schwefeldioxid und Schwefeltrioxid, einschließlich Säuretröpfchen, berechnet in SO2-Äquivalent:
a)
6 kg pro Tonne erzeugtes Titanoxid (Jahresdurchschnitt);
b)
500 mg/Nm3 (Stundenmittel) bei Anlagen für die Konzentration von sauren Abfällen.

4. Für Chlor im Fall von Anlagen, die das Chloridverfahren anwenden:
a)
5 mg/Nm3 (Tagesdurchschnitt);
b)
40 mg/Nm3 jederzeit.

TEIL 3

Die Überwachung der Emissionen in die Luft umfasst zumindest die kontinuierliche Überwachung von
a)
bei Aufschluss und Kalzinierung anfallendem gasförmigem Schwefeldioxid und Schwefeltrioxid aus Anlagen für die Konzentration von Gebrauchtsäuren bei Anlagen, die das Sulfatverfahren anwenden;
b)
Chlor aus größeren Quellen bei Anlagen, die das Chloridverfahren anwenden;
c)
Staub aus größeren Quellen.

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