Artikel 11 RL 2011/85/EU

Diese Richtlinie untersagt einer neuen Regierung eines Mitgliedstaats nicht, den mittelfristigen Haushaltsrahmen zu ändern, um ihn an ihre neuen politischen Prioritäten anzupassen. In diesem Fall gibt die neue Regierung an, inwieweit sich dieser Haushaltsrahmen von dem vorherigen mittelfristigen Haushaltsrahmen unterscheidet.

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