ANHANG V WEEE (RL 2012/19/EU)
MINDESTZIELVORGABEN FÜR DIE VERWERTUNG GEMÄSS ARTIKEL 11
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Teil 1:
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Mindestzielvorgaben je Kategorie vom 13. August 2012 bis zum 14. August 2015 in Bezug auf die Gerätekategorien des Anhangs I:
- a)
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Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 1 oder 10 des Anhangs I fallen,
- —
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sind zu 80 % zu verwerten und
- —
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zu 75 % zu rezyklieren.
- b)
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Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 3 oder 4 des Anhangs I fallen,
- —
-
sind zu 75 % zu verwerten und
- —
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zu 65 % zu rezyklieren.
- c)
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Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 2, 5, 6, 7, 8 oder 9 des Anhangs I fallen,
- —
-
sind zu 70 % zu verwerten und
- —
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zu 50 % zu rezyklieren.
- d)
- Gasentladungslampen sind zu 80 % zu rezyklieren.
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Teil 2:
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Mindestzielvorgaben je Kategorie vom 15. August 2015 bis zum 14. August 2018 in Bezug auf die Gerätekategorien des Anhangs I:
- a)
-
Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 1 oder 10 des Anhangs I fallen,
- —
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sind zu 85 % zu verwerten und
- —
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zu 80 % zur Wiederverwendung vorzubereiten und zu rezyklieren.
- b)
-
Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 3 oder 4 des Anhangs I fallen,
- —
-
sind zu 80 % zu verwerten und
- —
-
zu 70 % zur Wiederverwendung vorzubereiten und zu rezyklieren.
- c)
-
Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 2, 5, 6, 7, 8 oder 9 des Anhangs I fallen,
- —
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sind zu 75 % zu verwerten und
- —
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zu 55 % zur Wiederverwendung vorzubereiten und zu rezyklieren.
- d)
- Gasentladungslampen sind zu 80 % zu rezyklieren.
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Teil 3:
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Mindestzielvorgaben je Kategorie ab dem 15. August 2018 in Bezug auf die Gerätekategorien des Anhangs III:
- a)
-
Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 1 oder 4 des Anhangs III fallen,
- —
-
sind zu 85 % zu verwerten und
- —
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zu 80 % zur Wiederverwendung vorzubereiten und zu rezyklieren.
- b)
-
Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 2 des Anhangs III fallen,
- —
-
sind zu 80 % zu verwerten und
- —
-
zu 70 % zur Wiederverwendung vorzubereiten und zu rezyklieren.
- c)
-
Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 5 oder 6 des Anhangs III fallen,
- —
-
sind zu 75 % zu verwerten und
- —
-
zu 55 % zur Wiederverwendung vorzubereiten und zu rezyklieren.
- d)
- Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 3 des Anhangs III fallen, sind zu 80 % zu rezyklieren.
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