ANHANG V WEEE (RL 2012/19/EU)

MINDESTZIELVORGABEN FÜR DIE VERWERTUNG GEMÄSS ARTIKEL 11

Teil 1:
Mindestzielvorgaben je Kategorie vom 13. August 2012 bis zum 14. August 2015 in Bezug auf die Gerätekategorien des Anhangs I:

a)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 1 oder 10 des Anhangs I fallen,

sind zu 80 % zu verwerten und

zu 75 % zu rezyklieren.

b)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 3 oder 4 des Anhangs I fallen,

sind zu 75 % zu verwerten und

zu 65 % zu rezyklieren.

c)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 2, 5, 6, 7, 8 oder 9 des Anhangs I fallen,

sind zu 70 % zu verwerten und

zu 50 % zu rezyklieren.

d)
Gasentladungslampen sind zu 80 % zu rezyklieren.

Teil 2:
Mindestzielvorgaben je Kategorie vom 15. August 2015 bis zum 14. August 2018 in Bezug auf die Gerätekategorien des Anhangs I:

a)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 1 oder 10 des Anhangs I fallen,

sind zu 85 % zu verwerten und

zu 80 % zur Wiederverwendung vorzubereiten und zu rezyklieren.

b)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 3 oder 4 des Anhangs I fallen,

sind zu 80 % zu verwerten und

zu 70 % zur Wiederverwendung vorzubereiten und zu rezyklieren.

c)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 2, 5, 6, 7, 8 oder 9 des Anhangs I fallen,

sind zu 75 % zu verwerten und

zu 55 % zur Wiederverwendung vorzubereiten und zu rezyklieren.

d)
Gasentladungslampen sind zu 80 % zu rezyklieren.

Teil 3:
Mindestzielvorgaben je Kategorie ab dem 15. August 2018 in Bezug auf die Gerätekategorien des Anhangs III:

a)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 1 oder 4 des Anhangs III fallen,

sind zu 85 % zu verwerten und

zu 80 % zur Wiederverwendung vorzubereiten und zu rezyklieren.

b)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 2 des Anhangs III fallen,

sind zu 80 % zu verwerten und

zu 70 % zur Wiederverwendung vorzubereiten und zu rezyklieren.

c)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 5 oder 6 des Anhangs III fallen,

sind zu 75 % zu verwerten und

zu 55 % zur Wiederverwendung vorzubereiten und zu rezyklieren.

d)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter die Gerätekategorie 3 des Anhangs III fallen, sind zu 80 % zu rezyklieren.

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