Artikel 1 RL 2012/1/EU
Änderungen der Richtlinie 66/402/EWG
Anhang I Nummer 3 Buchstabe A der Richtlinie 66/402/EWG erhält folgende Fassung:
- A.
-
Oryza sativa:
Die Anzahl der Pflanzen, die erkennbar mit Fusarium fujikuroi infiziert sind, überschreitet nicht
- —
-
2 je 200 m2 bei der Erzeugung von Basissaatgut,
- —
-
4 je 200 m2 bei der Erzeugung zertifizierten Saatguts der ersten Generation,
- —
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8 je 200 m2 bei der Erzeugung zertifizierten Saatguts der zweiten Generation.
Die Anzahl der Pflanzen, die sich eindeutig als Wildpflanzen oder Pflanzen mit roten Körnern identifizieren lassen, überschreitet nicht
- —
-
0 bei der Erzeugung von Basissaatgut,
- —
-
1 je 100 m2 bei der Erzeugung zertifizierten Saatguts der ersten und zweiten Generation.
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