Artikel 48 RL 2013/29/EU

Aufhebung

Die Richtlinie 2007/23/EG in der durch den in Anhang IV Teil A dieser Richtlinie aufgeführten Rechtsakte geänderten Fassung wird unbeschadet der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Fristen für die Umsetzung der Richtlinie in innerstaatliches Recht und der Zeitpunkte des Inkrafttretens der Richtlinie gemäß Anhang IV Teil B mit Wirkung vom 1. Juli 2015 aufgehoben.

Abweichend von Absatz 1 dieses Artikels wird Anhang I Nummer 4 der Richtlinie 2007/23/EG mit Wirkung vom 4. Juli 2013 aufgehoben.

Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang V zu lesen.

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