ANHANG V BilanzRL (RL 2013/34/EU)
GLIEDERUNG DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG – NACH EIGENART DER AUFWENDUNG, NACH ARTIKEL 13
- 1.
- Nettoumsatzerlöse.
- 2.
- Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen.
- 3.
- Andere aktivierte Eigenleistungen.
- 4.
- Sonstige betriebliche Erträge.
- 5.
-
- a)
- Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe.
- b)
- Sonstige externe Aufwendungen.
- 6.
-
Personalaufwand:
- a)
- Löhne und Gehälter.
- b)
- Soziale Aufwendungen, davon für Altersversorgung.
- 7.
-
- a)
- Wertberichtigungen zu Aufwendungen für die Errichtung und Erweiterung des Unternehmens und zu Sachanlagen und immateriellen Anlagewerten.
- b)
- Wertberichtigungen von Gegenständen des Umlaufvermögens, soweit diese die in den Unternehmen üblichen Wertberichtigungen überschreiten.
- 8.
- Sonstige betriebliche Aufwendungen.
- 9.
- Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen.
- 10.
- Erträge aus sonstigen Wertpapieren und Forderungen des Anlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen.
- 11.
- Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen.
- 12.
- Wertberichtigungen zu Finanzanlagen und zu Wertpapieren des Umlaufvermögens.
- 13.
- Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen.
- 14.
- Steuern auf das Ergebnis.
- 15.
- Ergebnis nach Steuern.
- 16.
- Sonstige Steuern, soweit nicht unter den Posten 1-15 enthalten.
- 17.
- Ergebnis des Geschäftsjahres.
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