Artikel 84 CRD IV (RL 2013/36/EU)

Zinsänderungsrisiko bei Geschäften des Anlagebuchs

Die zuständigen Behörden stellen sicher, dass die Institute Systeme einführen, um das Risiko möglicher Zinsänderungen, die sich auf die im Anlagebuch erfassten Geschäfte auswirken, zu ermitteln, zu bewerten und zu steuern.

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