ANHANG I CRD IV (RL 2013/36/EU)
LISTE DER TÄTIGKEITEN, FÜR DIE DIE GEGENSEITIGE ANERKENNUNG GILT
- 1.
- Entgegennahme von Einlagen und sonstigen rückzahlbaren Geldern
- 2.
- Darlehensgeschäfte, insbesondere Konsumentenkredite, Kreditverträge im Zusammenhang mit Immobilien, Factoring mit und ohne Rückgriff, Handelsfinanzierung (einschließlich Forfaitierung)
- 3.
- Finanzierungsleasing
- 4.
- Zahlungsdienste im Sinne des Artikels 4 Nummer 3 der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates(1)
- 5.
- Ausgabe und Verwaltung anderer Zahlungsmittel (z. B. Reiseschecks und Bankschecks), soweit diese Tätigkeit nicht unter Nummer 4 fällt
- 6.
- Bürgschaften und Kreditzusagen
- 7.
-
Handel für eigene Rechnung oder im Kundenauftrag mit:
- a)
- Geldmarktinstrumenten (Schecks, Wechsel, Depositenzertifikate usw.)
- b)
- Devisen
- c)
- Finanzterminkontrakten und Optionen
- d)
- Wechselkurs- und Zinssatzinstrumenten
- e)
- Wertpapieren
- 8.
- Teilnahme an Wertpapieremissionen und Bereitstellung einschlägiger Dienstleistungen
- 9.
- Beratung von Unternehmen über Kapitalstruktur, industrielle Strategie und damit verbundene Fragen sowie Beratung und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen und -übernahmen
- 10.
- Geldmaklergeschäfte
- 11.
- Portfolioverwaltung und -beratung
- 12.
- Wertpapieraufbewahrung und -verwaltung
- 13.
- Handelsauskünfte
- 14.
- Schließfachverwaltungsdienste
- 15.
- Ausgabe von E-Geld
Fußnote(n):
- (1)
Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG, 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG (ABl. L 337 vom 23.12.2015, S. 35).
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