ANHANG I RL 2013/51/Euratom

PARAMETERWERTE FÜR RADON UND TRITIUM UND RD VON WASSER FÜR DEN MENSCHLICHEN GEBRAUCH

Anmerkung 1:

a)
Die Mitgliedstaaten können einen Wert für Radon festsetzen, der nicht überschritten werden sollte und unterhalb dessen die Optimierung des Schutzes fortgesetzt werden sollte, ohne dabei die Wasserversorgung auf nationaler oder regionaler Ebene zu gefährden. Der von einem Mitgliedstaat festgesetzte Wert kann höher als 100 Bq/l sein, darf aber 1000 Bq/l nicht übersteigen. Um die nationale Gesetzgebung zu vereinfachen, können die Mitgliedstaaten beschließen, den Parameterwert an diesen Wert anzupassen.
b)
Abhilfemaßnahmen gelten aus Strahlenschutzgründen ohne weitere Prüfung als gerechtfertigt, wenn die Radonkonzentration mehr als 1000 Bq/l beträgt.
Anmerkung 2:
Erhöhte Tritiumwerte können auf das Vorhandensein anderer künstlicher Radionuklide hindeuten. Liegt die Tritiumkonzentration über dem für sie festgelegten Parameterwert, ist eine Analyse im Hinblick auf das Vorhandensein anderer künstlicher Radionuklide erforderlich.
Parameter Parameterwert Einheit Anmerkungen
Radon 100 Bq/l (Anm. 1)
Tritium 100 Bq/l (Anm. 2)
RD 0,10 mSv

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