Artikel 25 RL 2013/53/EU
Technische Unterlagen
(1) Die in Artikel 7 Absatz 2 genannten technischen Unterlagen enthalten alle sachdienlichen Angaben und Einzelheiten zu den Mitteln, mit denen der Hersteller sicherstellt, dass das Produkt die Anforderungen nach Artikel 4 Absatz 1 und Anhang I erfüllt. Insbesondere umfassen sie die in Anhang IX aufgeführten einschlägigen Unterlagen.
(2) Die technischen Unterlagen müssen gewährleisten, dass Entwurf, Herstellung und Funktionsweise sowie die Konformitätsbewertung klar verstanden werden können.
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