Artikel 51 RL 2013/53/EU
Berichterstattung
Die Mitgliedstaaten füllen bis zum 18. Januar 2021 und danach alle fünf Jahre einen von der Kommission herausgegebenen Fragebogen über die Anwendung dieser Richtlinie aus.
Die Kommission erstellt bis zum 18. Januar 2022 und danach alle fünf Jahre anhand der Antworten der Mitgliedstaaten in dem in Absatz 1 genannten Fragebogen einen Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie und übermittelt ihn an das Europäische Parlament und den Rat.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.