Artikel 52 RL 2013/53/EU
Überprüfung
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 18. Januar 2022 über Folgendes einen Bericht vor:
- a)
- die technische Machbarkeit einer weiteren Reduzierung der Emissionen von Schiffsantriebsmotoren und der Einführung von Anforderungen für Verdunstungsemissionen und für Kraftstoffanlagen im Zusammenhang mit Antriebsmotoren und -systemen unter Berücksichtigung der Kosteneffizienz der Technologien und der Notwendigkeit der Vereinbarung weltweit harmonisierter Werte für diesen Sektor, wobei bedeutenden marktorientierten Initiativen Rechnung zu tragen ist; und
- b)
- die Frage, welche Wirkung die in Anhang I aufgeführten Entwurfskategorien für Wasserfahrzeuge, die auf der Tauglichkeit für bestimmte Windstärken und signifikante Wellenhöhen beruhen, hinsichtlich der Verbraucherinformationen und bezüglich der Hersteller, insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen, entfalten, wobei den Entwicklungen im Bereich der internationalen Normung Rechnung zu tragen ist. In dem Bericht ist auch der Frage nachzugehen, ob für die Entwurfskategorien für Wasserfahrzeuge zusätzliche Spezifikationen oder Unterteilungen erforderlich sind; gegebenenfalls sind in dem Bericht weitere Unterkategorien vorzuschlagen.
Den in Absatz 1 Buchstaben a und b genannten Berichten sind gegebenenfalls Gesetzgebungsvorschläge beizufügen.
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