ANHANG IX RL 2013/59/Euratom
Als Anhaltspunkt dienende Liste der Informationen für Genehmigungsanträge nach Artikel 28
- a)
- Verantwortlichkeiten und organisatorische Vorkehrungen für Schutz und Sicherheit;
- b)
- Fachkenntnisse des Personals, einschließlich Unterweisung und Fortbildung;
- c)
- Auslegungsmerkmale der Anlage und Strahlungsquellen;
- d)
- erwartete berufliche Exposition und Exposition der Bevölkerung im Normalbetrieb;
- e)
-
sicherheitstechnische Bewertung der Betätigungen und der Anlage zur
- i)
- Ermittlung von Situationen, in denen es zu potenziellen Expositionen oder unfallbedingten und unbeabsichtigten medizinischen Expositionen kommen könnte;
- ii)
- soweit durchführbar Abschätzung der Wahrscheinlichkeit und Größenordnung potenzieller Expositionen;
- iii)
- Bewertung der Qualität und des Umfangs von Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen, einschließlich technischer Merkmale und administrativer Vorkehrungen;
- iv)
- Festlegung der Betriebsbegrenzungen und Betriebsbedingungen;
- f)
- Notfallverfahren;
- g)
- Wartung, Prüfung, Inspektion und Instandhaltung, so dass die Strahlungsquelle und die Anlage die Auslegungsanforderungen, Betriebsgrenzen und Betriebsbedingungen während ihrer gesamten Betriebszeit erfüllen;
- h)
- Handhabung radioaktiver Abfälle und Vorkehrungen für die Entsorgung solcher Abfälle im Einklang mit den geltenden rechtlichen Anforderungen;
- i)
- Entsorgung ausgedienter Strahlenquellen;
- j)
- Qualitätssicherung.
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