ANHANG XIII RL 2013/59/Euratom

Als Anhaltspunkt dienende Liste von Baustoffen, die hinsichtlich ihrer emittierten Gammastrahlung in Betracht zu ziehen sind, nach Artikel 75

1.
Natürliche Materialien

a)
Alaunschiefer;
b)
Baustoffe oder -zusätze natürlichen vulkanischen Ursprungs wie:

Granitoide (z. B. Granite, Syenit und Orthogneis),

Porphyre;

Tuff;

Puzzolan (Puzzolanasche);

Lava.

2. Materialien mit Rückständen aus Industriezweigen, in denen natürlich vorkommende radioaktive Materialien verarbeitet werden, wie:

    Flugasche;

    Phosphorgips;

    Phosphorschlacke;

    Zinnschlacke;

    Kupferschlacke;

    Rotschlamm (Rückstand aus der Aluminiumproduktion);

    Rückstände aus der Stahlproduktion.

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