ANHANG II RL 2013/63/EU
MINDESTANFORDERUNGEN AN DIE QUALITÄT DER PARTIEN VON PFLANZKARTOFFELN
Zulässige Toleranzen für die folgenden Unreinheiten, Mängel und Krankheiten an Pflanzkartoffeln:- 1.
- Vorhandensein von Erde und Fremdbestandteilen: 1,0 Massenhundertteile für Basispflanzgut und 2,0 Massenhundertteile für zertifiziertes Pflanzgut;
- 2.
- Trocken- und Nassfäule zusammengefasst, es sei denn verursacht durch Synchytrium endobioticum, Clavibacter michiganensis subsp. sepedonicus oder Ralstonia solanacearum: 0,5 Massenhundertteile, davon 0,2 Massenhundertteile Nassfäule;
- 3.
- äußere Mängel, z. B. unförmige oder beschädigte Knollen: 3,0 Massenhundertteile;
- 4.
- Gewöhnlicher Schorf, wobei die Knollen auf mehr als einem Drittel ihrer Oberfläche befallen sind: 5,0 Massenhundertteile;
- 5.
- Wurzeltöterkrankheit, wobei die Knollen auf mehr als 10,0 v. H. ihrer Oberfläche befallen sind: 5,0 Massenhundertteile;
- 6.
- Pulverschorf, wobei die Knollen auf mehr als 10,0 v. H. ihrer Oberfläche befallen sind: 3,0 Massenhundertteile;
- 7.
- schrumpelige Knollen aufgrund übermäßiger Trocknung oder aufgrund von Trocknung infolge von Silberschorf: 1,0 Massenhundertteile.
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