ANHANG VI RL 2014/23/EU
IN DER VORINFORMATION IN BEZUG AUF KONZESSIONEN FÜR SOZIALE UND ANDERE BESONDERE DIENSTLEISTUNGEN AUFZUFÜHRENDE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 31 ABSATZ 3
- 1.
- Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des öffentlichen Auftraggebers beziehungsweise des Auftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind.
- 2.
- Gegebenenfalls E-Mail- oder Internet-Adresse, über die die Spezifikationen und ergänzenden Unterlagen erhältlich sind.
- 3.
- Art und Haupttätigkeit des öffentlichen Auftraggebers beziehungsweise des Auftraggebers.
- 4.
- CPV-Nummern; bei Aufteilung der Konzession in mehrere Lose sind diese Informationen für jedes Los anzugeben.
- 5.
- NUTS-Code für den Haupterfüllungsort bei Dienstleistungskonzessionen.
- 6.
- Beschreibung der Dienstleistungen, indikative Angabe der Größenordnung oder des Werts.
- 7.
- Teilnahmebedingungen.
- 8.
- Gegebenenfalls Frist(en) für die Kontaktaufnahme mit dem öffentlichen Auftraggeber beziehungsweise dem Auftraggeber im Hinblick auf eine Teilnahme.
- 9.
- Gegebenenfalls kurze Beschreibung der wichtigsten Merkmale des vorgesehenen Vergabeverfahrens.
- 10.
- Sonstige einschlägige Auskünfte.
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