ANHANG VII RL 2014/23/EU

ANGABEN IN DEN ZUSCHLAGSBEKANNTMACHUNGEN GEMÄSS ARTIKEL 32

1.
Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, sowie gegebenenfalls Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des öffentlichen Auftraggebers beziehungsweise des Auftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind.
2.
Art und Haupttätigkeit des öffentlichen Auftraggebers beziehungsweise des Auftraggebers.
3.
CPV-Nummern.
4.
NUTS-Code für den Hauptort der Bauleistungen bei Baukonzessionen beziehungsweise NUTS-Code für den Hauptausführungsort bei Dienstleistungskonzessionen.
5.
Beschreibung der Konzession: Art und Umfang der Bauleistungen, Art und Umfang der Dienstleistungen, Vertragsdauer; bei Aufteilung der Konzession in mehrere Lose sind diese Informationen für jedes Los anzugeben; gegebenenfalls Beschreibung etwaiger Optionen.
6.
Beschreibung des angewandten Vergabeverfahrens sowie Begründung bei einer Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung.
7.
Bei der Vergabe der Konzession beziehungsweise der Konzessionen angewandte Zuschlagskriterien nach Artikel 41.
8.
Datum der Zuschlagsentscheidung(en).
9.
Anzahl der für jede Konzessionsvergabe eingegangenen Angebote, darunter

a)
Anzahl der Angebote kleiner und mittlerer Unternehmen;
b)
Anzahl der Angebote aus dem Ausland;
c)
Anzahl der elektronisch übermittelten Angebote.

10.
Für jede Zuschlagerteilung Name, Anschrift einschließlich NUTS-Code sowie gegebenenfalls Telefon- und Faxnummer, E-Mail- und Internet-Adresse des/der erfolgreichen Bieter(s), darunter

a)
Angabe, ob der erfolgreiche Bieter ein kleines oder mittleres Unternehmen ist;
b)
Angabe, ob die Konzession an ein Konsortium vergeben wurde.

11.
Wert und wichtigste finanzielle Bestimmungen der vergebenen Konzession, darunter

a)
Gebühren, Preise und gegebenenfalls Strafzahlungen,
b)
gegebenenfalls Prämien und Zahlungen,
c)
alle sonstigen Elemente, die für den Wert der Konzession im Sinne des Artikels 8 Absatz 3 relevant sind.

12.
Angabe, ob die Konzession mit einem aus Mitteln der Union finanzierten Vorhaben beziehungsweise Programm im Zusammenhang steht.
13.
Name und Anschrift des für Rechtsbehelfs- und gegebenenfalls Schlichtungsverfahren zuständigen Organs; genaue Angaben zu den Fristen für die Nachprüfungsverfahren beziehungsweise gegebenenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse der Stelle, bei der diese Informationen erhältlich sind.
14.
Datum und Fundstellenangabe(n) zu früheren Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Union, die für die bekanntgegebene(n) Konzession(en) relevant sind.
15.
Tag der Absendung der Bekanntmachung.
16.
Methode der Berechnung des geschätzten Werts der Konzession, soweit nicht gemäß Artikel 8 in anderen Konzessionsunterlagen genannt.
17.
Sonstige einschlägige Auskünfte.

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