Artikel 13 RL 2014/24/EU

Aufträge, die von öffentlichen Auftraggebern subventioniert werden

Die Bestimmungen dieser Richtlinie finden auf die Vergabe folgender Aufträge Anwendung:

a)
Bauaufträge, die zu mehr als 50 % von öffentlichen Auftraggebern direkt subventioniert werden und deren geschätzter Wert ohne MwSt. mindestens 5538000 EUR beträgt, sofern diese Aufträge eine der folgenden Tätigkeiten umfassen:

i)
Tiefbauarbeiten gemäß der Auflistung in Anhang II,
ii)
Bauleistungen für die Errichtung von Krankenhäusern, Sport-, Erholungs- und Freizeitanlagen, Schulen und Hochschulen sowie Verwaltungsgebäuden;

b)
Dienstleistungsaufträge, die zu mehr als 50 % von öffentlichen Auftraggebern direkt subventioniert werden und deren geschätzter Wert ohne MwSt. mindestens 221000 EUR beträgt, wenn diese Aufträge mit einem Bauauftrag gemäß Buchstabe a verbunden sind.

Die öffentlichen Auftraggeber, die die in Unterabsatz 1 Buchstaben a und b genannten Subventionen gewähren, stellen die Einhaltung dieser Richtlinie sicher, wenn der subventionierte Auftrag nicht von ihnen selbst oder von ihnen im Namen und für Rechnung anderer Stellen vergeben wird.

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