Artikel 13 RL 2014/24/EU
Aufträge, die von öffentlichen Auftraggebern subventioniert werden
Die Bestimmungen dieser Richtlinie finden auf die Vergabe folgender Aufträge Anwendung:
- a)
-
Bauaufträge, die zu mehr als 50 % von öffentlichen Auftraggebern direkt subventioniert werden und deren geschätzter Wert ohne MwSt. mindestens 5538000 EUR beträgt, sofern diese Aufträge eine der folgenden Tätigkeiten umfassen:
- i)
- Tiefbauarbeiten gemäß der Auflistung in Anhang II,
- ii)
- Bauleistungen für die Errichtung von Krankenhäusern, Sport-, Erholungs- und Freizeitanlagen, Schulen und Hochschulen sowie Verwaltungsgebäuden;
- b)
- Dienstleistungsaufträge, die zu mehr als 50 % von öffentlichen Auftraggebern direkt subventioniert werden und deren geschätzter Wert ohne MwSt. mindestens 221000 EUR beträgt, wenn diese Aufträge mit einem Bauauftrag gemäß Buchstabe a verbunden sind.
Die öffentlichen Auftraggeber, die die in Unterabsatz 1 Buchstaben a und b genannten Subventionen gewähren, stellen die Einhaltung dieser Richtlinie sicher, wenn der subventionierte Auftrag nicht von ihnen selbst oder von ihnen im Namen und für Rechnung anderer Stellen vergeben wird.
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