Artikel 14 RL 2014/25/EU
Förderung von Öl und Gas und Exploration oder Förderung von Kohle oder anderen festen Brennstoffen
Unter diese Richtlinie fallen Tätigkeiten zur Nutzung eines geografisch abgegrenzten Gebiets zum Zwecke
- a)
- der Förderung von Öl oder Gas,
- b)
- der Exploration oder Förderung von Kohle oder anderen festen Brennstoffen.
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