Artikel 14 RL 2014/25/EU

Förderung von Öl und Gas und Exploration oder Förderung von Kohle oder anderen festen Brennstoffen

Unter diese Richtlinie fallen Tätigkeiten zur Nutzung eines geografisch abgegrenzten Gebiets zum Zwecke

a)
der Förderung von Öl oder Gas,
b)
der Exploration oder Förderung von Kohle oder anderen festen Brennstoffen.

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