ANHANG XIX RL 2014/25/EU
IN WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNGEN AUFZUFÜHRENDE ANGABEN
(gemäß Artikel 96 Absatz 1)
- 1.
- Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des Auftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind.
- 2.
- Ausgeübte Haupttätigkeit.
- 3.
- Beschreibung des Projekts (CPV-Codes).
- 4.
- Art der Wettbewerbe: offen oder nichtoffen.
- 5.
- Bei offenen Wettbewerben: Schlusstermin für den Eingang der Projektvorschläge.
- 6.
-
Bei nichtoffenen Wettbewerben:
- a)
- voraussichtliche Zahl der Teilnehmer oder Marge
- b)
- gegebenenfalls Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
- c)
- Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer
- d)
- Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge.
- 7.
- Gegebenenfalls Angabe, ob die Teilnahme einem bestimmten Berufsstand vorbehalten ist.
- 8.
- Kriterien für die Bewertung der Projekte.
- 9.
- Gegebenenfalls Namen der Mitglieder des Preisgerichts.
- 10.
- Angabe darüber, ob die Entscheidung des Preisgerichts für die Behörde verbindlich ist.
- 11.
- Gegebenenfalls Anzahl und Wert der Preise.
- 12.
- Gegebenenfalls Angabe der Zahlungen an alle Teilnehmer.
- 13.
- Angabe, ob die Preisgewinner zu Folgeaufträgen zugelassen sind.
- 14.
- Name und Anschrift des für Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls für Vermittlungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Dienstes, bei dem diese Informationen erhältlich sind.
- 15.
- Tag der Absendung der Bekanntmachung.
- 16.
- Sonstige einschlägige Angaben.
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