ANHANG XIX RL 2014/25/EU

IN WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNGEN AUFZUFÜHRENDE ANGABEN

(gemäß Artikel 96 Absatz 1)

1.
Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des Auftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind.
2.
Ausgeübte Haupttätigkeit.
3.
Beschreibung des Projekts (CPV-Codes).
4.
Art der Wettbewerbe: offen oder nichtoffen.
5.
Bei offenen Wettbewerben: Schlusstermin für den Eingang der Projektvorschläge.
6.
Bei nichtoffenen Wettbewerben:

a)
voraussichtliche Zahl der Teilnehmer oder Marge
b)
gegebenenfalls Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
c)
Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer
d)
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge.

7.
Gegebenenfalls Angabe, ob die Teilnahme einem bestimmten Berufsstand vorbehalten ist.
8.
Kriterien für die Bewertung der Projekte.
9.
Gegebenenfalls Namen der Mitglieder des Preisgerichts.
10.
Angabe darüber, ob die Entscheidung des Preisgerichts für die Behörde verbindlich ist.
11.
Gegebenenfalls Anzahl und Wert der Preise.
12.
Gegebenenfalls Angabe der Zahlungen an alle Teilnehmer.
13.
Angabe, ob die Preisgewinner zu Folgeaufträgen zugelassen sind.
14.
Name und Anschrift des für Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls für Vermittlungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Dienstes, bei dem diese Informationen erhältlich sind.
15.
Tag der Absendung der Bekanntmachung.
16.
Sonstige einschlägige Angaben.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.