ANHANG XX RL 2014/25/EU
IN BEKANNTMACHUNGEN ÜBER DIE ERGEBNISSE VON WETTBEWERBEN AUFZUFÜHRENDE ANGABEN
(gemäß Artikel 96 Absatz 1)
- 1.
- Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des Auftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind.
- 2.
- Ausgeübte Haupttätigkeit.
- 3.
- Beschreibung des Projekts (CPV-Codes).
- 4.
- Gesamtzahl der Teilnehmer.
- 5.
- Zahl ausländischer Teilnehmer.
- 6.
- Gewinner des Wettbewerbs.
- 7.
- Gegebenenfalls Preis/e.
- 8.
- Sonstige Auskünfte.
- 9.
- Referenz der Bekanntmachung der Wettbewerbe.
- 10.
- Name und Anschrift des für Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls für Vermittlungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Dienstes, bei dem diese Informationen erhältlich sind.
- 11.
- Tag der Absendung der Bekanntmachung.
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