ANHANG XX RL 2014/25/EU

IN BEKANNTMACHUNGEN ÜBER DIE ERGEBNISSE VON WETTBEWERBEN AUFZUFÜHRENDE ANGABEN

(gemäß Artikel 96 Absatz 1)

1.
Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des Auftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind.
2.
Ausgeübte Haupttätigkeit.
3.
Beschreibung des Projekts (CPV-Codes).
4.
Gesamtzahl der Teilnehmer.
5.
Zahl ausländischer Teilnehmer.
6.
Gewinner des Wettbewerbs.
7.
Gegebenenfalls Preis/e.
8.
Sonstige Auskünfte.
9.
Referenz der Bekanntmachung der Wettbewerbe.
10.
Name und Anschrift des für Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls für Vermittlungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Dienstes, bei dem diese Informationen erhältlich sind.
11.
Tag der Absendung der Bekanntmachung.

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