Artikel 23 RL 2014/26/EU

Vergabe von Mehrgebietslizenzen im Binnenmarkt

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die in ihrem Hoheitsgebiet ansässigen Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung bei der Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Online-Rechte an Musikwerken die Bestimmungen dieses Titels beachten.

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