ANHANG IV RL 2014/29/EU
EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG (Nr. XXXX)(1)
- 1.
- Behälter/Behältermodell (Produkt-, Typen-, Chargen- oder Seriennummer):
- 2.
- Name und Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten:
- 3.
- Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller.
- 4.
- Gegenstand der Erklärung (Bezeichnung des Behälters zwecks Rückverfolgbarkeit; nötigenfalls kann zur Identifizierung des Behälters ein Bild hinzugefügt werden):
- 5.
- Der oben beschriebene Gegenstand der Erklärung erfüllt die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union:
- 6.
- Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen oder anderer technischer Spezifikationen, die der Konformitätserklärung zugrunde gelegt wurden:
- 7.
- Die notifizierte Stelle … (Name, Kennnummer) hat … (Beschreibung ihrer Maßnahme) und folgende Bescheinigung ausgestellt:
- 8.
-
Zusatzangaben
Unterzeichnet für und im Namen von:
(Ort und Datum der Ausstellung):
(Name, Funktion) (Unterschrift):
Fußnote(n):
- (1)
Der Hersteller kann auf freiwilliger Basis der Konformitätserklärung eine Nummer zuteilen.
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