ANHANG A RL 2014/41/EU
EUROPÄISCHE ERMITTLUNGSANORDNUNG (EEA)
Diese EEA wurde von einer zuständigen Behörde angeordnet. Die Anordnungsbehörde bescheinigt, dass der Erlass dieser EEA für die Zwecke des darin angegebenen Verfahrens unter Berücksichtigung der Rechte der verdächtigen oder beschuldigten Person notwendig und angemessen ist, und die Ermittlungsmaßnahmen, um die ersucht wird, unter den gleichen Bedingungen in einem ähnlichen innerstaatlichen Fall hätten angeordnet werden können. Ich ersuche um Durchführung der nachstehend angegebenen Ermittlungsmaßnahme(n) unter gebührender Berücksichtigung der Vertraulichkeit der Ermittlung und um Übermittlung der aufgrund der Vollstreckung der EEA erlangten Beweismittel.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.