ANHANG II RL 2014/47/EU
UMFANG DER TECHNISCHEN UNTERWEGSKONTROLLE
-
1.
-
PRÜFBEREICHE
- (0)
- Identifizierung des Fahrzeugs
- (1)
- Bremsanlage
- (2)
- Lenkanlagen
- (3)
- Sichtbarkeit
- (4)
- Beleuchtungsanlage und Teile der elektrischen Anlage
- (5)
- Achsen, Räder, Reifen und Aufhängung
- (6)
- Fahrgestell und daran befestigte Teile
- (7)
- Sonstige Ausstattungen
- (8)
- Umweltbelastung
- (9)
- Zusätzliche Kontrollen bei Fahrzeugen (zur Personenbeförderung) der Fahrzeugklassen M2 und M3
-
2.
-
PRÜFANFORDERUNGEN
Positionen, die ohne Prüfgerät nicht geprüft werden können, sind mit „PG” gekennzeichnet. Positionen, die ohne Prüfgerät nur in begrenztem Umfang geprüft werden können, sind mit „+ PG” gekennzeichnet. Soweit als Verfahren „Sichtprüfung” angegeben ist, bedeutet dies, dass der Prüfer neben der Inaugenscheinnahme die betreffenden Einrichtungen gegebenenfalls auch betätigen, ihren Geräuschpegel beurteilen oder jedes andere Prüfverfahren, das kein Prüfgerät erfordert, anwenden sollte. Technische Unterwegskontrollen können sich auf die in Tabelle 1 aufgeführten Positionen erstrecken; dort sind auch die empfohlenen Prüfmethoden aufgeführt. Durch diesen Anhang wird ein Prüfer nicht daran gehindert, zusätzliche Ausrüstung wie eine Hebebühne oder eine Prüfgrube zu verwenden. Die Prüfung sollte mit aktuell verfügbaren Methoden und Geräten und ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen zur Demontage oder Entfernung irgendwelcher Fahrzeugteile durchgeführt werden. Bei der Prüfung kann auch untersucht werden, ob die jeweiligen Teile und Bauteile des betreffenden Fahrzeugs den Sicherheitsanforderungen und Umweltmerkmalen entsprechen, die zum Zeitpunkt der Genehmigung bzw. der Nachrüstung in Kraft waren. Gestattet die Bauart des Fahrzeugs keine Anwendung der Prüfmethoden dieses Anhangs, so ist die Prüfung nach den empfohlenen Prüfmethoden durchzuführen, die von den zuständigen Behörden akzeptiert werden. Die „Gründe für Mangelfeststellung” sind nicht relevant in Fällen, in denen Anforderungen betroffen sind, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung oder Erstinbetriebnahme in den einschlägigen Rechtsvorschriften für die Typgenehmigung oder den Nachrüstbestimmungen nicht vorgeschrieben waren.- 3.
- INHALT UND METHODEN DER PRÜFUNG SOWIE BEWERTUNG VON MÄNGELN AN FAHRZEUGEN
Die Prüfung deckt alle Posten ab, die als erforderlich betrachtet werden und relevant sind, wobei insbesondere die Sicherheit der Bremsanlage, die Reifen, die Räder, das Fahrgestell und die Umweltbelastung sowie die in der folgenden Tabelle empfohlenen Methoden zu berücksichtigen sind. Für alle Fahrzeugsysteme und -bauteile, die kontrolliert werden müssen, wird einzelfallbezogen eine Bewertung der Mängel anhand der in dieser Tabelle festgelegten Kriterien durchgeführt. In diesem Anhang nicht aufgeführte Mängel sind entsprechend der mit ihnen verbundenen Gefährdung des Straßenverkehrs zu bewerten.Posten | Methode | Grund für Mangelfeststellung | Bewertung der Mängel | |||
---|---|---|---|---|---|---|
gering | erheblich | gefährlich | ||||
| Sichtprüfung | a) | Kennzeichenschild(er) fehlt (fehlen) oder ist (sind) so mangelhaft befestigt, dass es (sie) abfallen kann (können) | X | ||
b) | Beschriftung fehlt oder ist unleserlich | X | ||||
c) | Entspricht nicht den Fahrzeugdokumenten oder -aufzeichnungen | X | ||||
| Sichtprüfung | a) | Fehlt oder ist unauffindbar | X | ||
b) | Unvollständig, unleserlich, offensichtlich gefälscht oder entspricht nicht den Fahrzeugdokumenten | X | ||||
c) | Unleserliche Fahrzeugdokumente oder Unstimmigkeiten | X | ||||
| Sichtprüfung der Bauteile beim Betätigen des Bremssystems Anm.: Fahrzeuge mit Bremskraftverstärker sollten mit ausgeschaltetem Motor geprüft werden | a) | Pedalachse schwergängig | X | ||
b) | Übermäßige Abnutzung oder Spiel | X | ||||
| Sichtprüfung der Bauteile beim Betätigen des Bremssystems Anm.: Fahrzeuge mit Bremskraftverstärker sollten mit ausgeschaltetem Motor geprüft werden | a) | Übermäßiger Weg oder keine ausreichende Wegreserve vorhanden | X | ||
Bremse kann nicht vollständig betätigt werden oder ist blockiert | X | |||||
b) | Freigängigkeit der Bremsbetätigungseinrichtung beeinträchtigt | X | ||||
Wenn die Funktionsfähigkeit beeinträchtigt ist | X | |||||
c) | Antirutschvorrichtung auf dem Bremspedal fehlt, ist locker oder übermäßig abgenutzt | X | ||||
| Sichtprüfung der Bauteile bei normalem Betriebsdruck. Zeitspanne bis zum Erreichen eines sicheren Betriebswertes für Vakuum oder Luftdruck sowie zuverlässige Funktion der Warnvorrichtung, des Mehrkreisschutzventils und des Überdruckventils kontrollieren | a) | Luftdruck bzw. Unterdruck unzureichend für mindestens vier Bremsungen nach Ansprechen der Warneinrichtung (oder Manometeranzeige in der Gefahrzone) | X | ||
unzureichend für mindestens zwei Bremsungen nach Ansprechen der Warneinrichtung (oder Manometeranzeige in der Gefahrzone) | X | |||||
b) | Zeit für Aufbau des Luftdrucks/Unterdrucks bis zu einem sicheren Betriebswert erfolgt nicht in der vorgegebenen Zeitspanne 1 | X | ||||
c) | Mehrkreisschutzventil oder Überdruckventil funktioniert nicht | X | ||||
d) | Luftverlust verursacht wahrnehmbaren Druckabfall oder hörbarer Luftaustritt | X | ||||
e) | Äußere Beschädigung mit möglicher Beeinträchtigung der Funktion der Bremsanlage | X | ||||
Mindestbremswirkung der Hilfsbremse nicht erreicht | X | |||||
| Funktionsprüfung | Druckwarnanzeige oder Manometer arbeitet fehlerhaft oder ist schadhaft | X | |||
Zu niedriger Druck ist nicht feststellbar | X | |||||
| Sichtprüfung der Bauteile beim Betätigen des Bremssystems | a) | Betätigungseinrichtung eingerissen, beschädigt oder übermäßig abgenutzt | X | ||
b) | Betätigungseinrichtung unsicher an Ventil befestigt oder Ventil unsicher | X | ||||
c) | Verbindungen locker oder Leckage im System | X | ||||
d) | Funktion ungenügend | X | ||||
| Sichtprüfung der Bauteile beim Betätigen des Bremssystems | a) | Ratsche sperrt nicht einwandfrei | X | ||
b) | Verschleiß an Hebellagerung oder Ratschenmechanismus | X | ||||
Übermäßiger Verschleiß | X | |||||
c) | Übermäßiger Hebelweg wegen falscher Einstellung | X | ||||
d) | Betätigungseinrichtung fehlt, ist beschädigt oder unwirksam | X | ||||
e) | Fehlerhafte Funktion, Warnanzeige zeigt Funktionsstörung an | X | ||||
| Sichtprüfung der Bauteile beim Betätigen des Bremssystems | a) | Ventil beschädigt oder übermäßiger Luftaustritt | X | ||
Funktionsfähigkeit beeinträchtigt | X | |||||
b) | Übermäßiger Ölverlust am Kompressor | X | ||||
c) | Ventil unsicher oder unsachgemäß montiert | X | ||||
d) | Austritt von Hydraulikflüssigkeit oder Leckage | X | ||||
Funktionsfähigkeit beeinträchtigt | X | |||||
| Trennen und Wiederanschließen der Bremssystemkupplung zwischen Zugfahrzeug und Anhänger. | a) | Absperrhahn oder selbstschließendes Kupplungskopfventil schadhaft | X | ||
Funktionsfähigkeit beeinträchtigt | X | |||||
b) | Absperrhahn oder Ventil unsicher oder unsachgemäß montiert | X | ||||
Funktionsfähigkeit beeinträchtigt | X | |||||
c) | Übermäßige Leckage | X | ||||
Funktionsfähigkeit beeinträchtigt | X | |||||
d) | Mangelhafte Funktion | X | ||||
Bremsfunktion beeinträchtigt | X | |||||
| Sichtprüfung | a) | Behälter leicht beschädigt oder leicht korrodiert | X | ||
Behälter schwer beschädigt, korrodiert oder undicht. | X | |||||
b) | Entwässerungsvorrichtung unwirksam | X | ||||
c) | Behälter unsicher oder unsachgemäß montiert | X | ||||
| Sichtprüfung der Bauteile beim Betätigen des Bremssystems, wenn möglich | a) | Bremskraftverstärker schadhaft oder unwirksam | X | ||
Funktioniert nicht | X | |||||
b) | Hauptbremszylinder schadhaft, aber Bremse funktioniert noch | X | ||||
Hauptbremszylinder schadhaft oder undicht | X | |||||
c) | Hauptbremszylinder unsicher, aber Bremse funktioniert noch | X | ||||
Hauptbremszylinder unsicher | X | |||||
d) | Bremsflüssigkeitsvorrat unzureichend, unterhalb der Mindeststandanzeige | X | ||||
Bremsflüssigkeitsvorrat erheblich unterhalb der Mindeststandanzeige | X | |||||
Keine Bremsflüssigkeit sichtbar | X | |||||
e) | Verschluss für den Ausgleichsbehälter des Hauptbremszylinders fehlt | X | ||||
f) | Warnleuchte für Bremsflüssigkeit leuchtet oder ist defekt | X | ||||
g) | Mangelhafte Funktion der Warnvorrichtung für Bremsflüssigkeitsstand | X | ||||
| Sichtprüfung der Bauteile beim Betätigen des Bremssystems, wenn möglich | a) | Unmittelbare Ausfall- oder Bruchgefahr | X | ||
b) | Leitungen oder Anschlüsse undicht (Druckluftbremssysteme) | X | ||||
Leitungen oder Anschlüsse undicht (Hydraulikbremssysteme) | X | |||||
c) | Leitungen beschädigt oder übermäßig korrodiert | X | ||||
Beeinträchtigung der Bremsfunktion durch Blockieren oder unmittelbare Gefahr einer Leckage | X | |||||
d) | Leitungen falsch verlegt | X | ||||
Gefahr einer Beschädigung | X | |||||
| Sichtprüfung der Bauteile beim Betätigen des Bremssystems, wenn möglich | a) | Unmittelbare Ausfall- oder Bruchgefahr | X | ||
b) | Bremsschläuche beschädigt, angescheuert, verdreht oder zu kurz | X | ||||
Bremsschläuche beschädigt oder scheuern | X | |||||
c) | Schläuche oder Anschlüsse undicht (Luftbremssysteme) | X | ||||
Schläuche oder Anschlüsse undicht (Hydraulikbremssysteme) | X | |||||
d) | Schlauchausbeulung unter Druck | X | ||||
Cord schadhaft | X | |||||
e) | Schläuche porös | X | ||||
| Sichtprüfung | a) | Belag oder Klotz übermäßig abgenutzt (Mindeststärkenanzeige erreicht) | X | ||
Belag oder Klotz übermäßig abgenutzt (Mindeststärkenanzeige nicht sichtbar) | X | |||||
b) | Belag oder Klotz verschmutzt (Öl, Fett usw.) | X | ||||
Bremswirkung beeinträchtigt | X | |||||
c) | Belag oder Klotz fehlt oder falsch montiert | X | ||||
| Sichtprüfung | a) | Trommel oder Scheibe abgenutzt | X | ||
Trommel oder Scheibe mit übermäßiger Riefenbildung, eingerissen, unsicher oder gebrochen | X | |||||
b) | Bremstrommel oder -scheibe verschmutzt (Öl, Fett usw.) | X | ||||
Bremswirkung erheblich beeinträchtigt | X | |||||
c) | Fehlende Bremstrommel oder -scheibe | X | ||||
d) | Ankerplatte unsicher | X | ||||
| Sichtprüfung der Bauteile beim Betätigen des Bremssystems, wenn möglich | a) | Seile beschädigt oder verknotet | X | ||
Bremswirkung beeinträchtigt | X | |||||
b) | Bauteil übermäßig abgenutzt oder korrodiert | X | ||||
Bremswirkung beeinträchtigt | X | |||||
c) | Seil, Zugstange oder Gelenk unsicher | X | ||||
d) | Seilführung schadhaft | X | ||||
e) | Freigängigkeit der Bremsanlage beeinträchtigt | X | ||||
f) | Übermäßige Hebel-/Gestängewege wegen falscher Einstellung oder übermäßigen Verschleißes | X | ||||
| Sichtprüfung der Bauteile beim Betätigen des Bremssystems, wenn möglich | a) | Radbremszylinder gerissen oder beschädigt | X | ||
Bremswirkung beeinträchtigt | X | |||||
b) | Radbremszylinder undicht | X | ||||
Bremswirkung beeinträchtigt | X | |||||
c) | Radbremszylinder unsicher oder unsachgemäß montiert | X | ||||
Bremswirkung beeinträchtigt | X | |||||
d) | Radbremszylinder übermäßig korrodiert | X | ||||
Gefahr des Versagens | X | |||||
e) | Unzureichender oder übermäßiger Weg des Betätigungskolbens oder der Membran | X | ||||
Bremswirkung beeinträchtigt (zu wenig Reserveweg) | X | |||||
f) | Staubabdichtung beschädigt | X | ||||
Staubabdichtung fehlt oder ist übermäßig beschädigt | X | |||||
| Sichtprüfung der Bauteile beim Betätigen des Bremssystems, wenn möglich | a) | Gestänge defekt | X | ||
b) | Gestänge falsch eingestellt | X | ||||
c) | Ventil klemmt oder ist unwirksam (ABS funktioniert) | X | ||||
Ventil klemmt oder ist unwirksam | X | |||||
d) | Ventil fehlt (sofern vorgeschrieben) | X | ||||
e) | Schild mit Angaben zur Einstellung fehlt | X | ||||
f) | Daten unleserlich oder nicht vorschriftsgemäß 1 | X | ||||
| Sichtprüfung | a) | Gestängesteller ist beschädigt, klemmt oder weist übermäßigen Weg, übermäßigen Verschleiß oder falsche Einstellung auf | X | ||
b) | Gestängesteller defekt | X | ||||
c) | Unsachgemäß montiert oder ersetzt | X | ||||
| Sichtprüfung | a) | Anschlüsse oder Befestigungen unsicher | X | ||
Funktionsfähigkeit beeinträchtigt | X | |||||
b) | System offensichtlich schadhaft oder fehlt | X | ||||
| Lösen der Bremskupplung zwischen Zugfahrzeug und Anhänger | Anhängerbremse setzt nicht automatisch ein, wenn Kupplung gelöst wird | X | |||
| Sichtprüfung | a) | Andere Systembauteile (z. B. Frostschutzmittelpumpe, Lufttrockner usw.) sind derart äußerlich beschädigt oder übermäßig korrodiert, dass das Bremssystem beeinträchtigt ist | X | ||
Bremswirkung beeinträchtigt | X | |||||
b) | Luft- oder Frostschutzmittelaustritt | X | ||||
Funktionsfähigkeit des Systems beeinträchtigt | X | |||||
c) | Bauteil unsicher oder unsachgemäß montiert | X | ||||
d) | Sicherheitskritische Veränderung eines Bauteils 3 | X | ||||
Bremswirkung beeinträchtigt | X | |||||
| Sichtprüfung | Fehlt | X | |||
| Sichtprüfung und Betätigung | Wirksamkeit unzureichend | X | |||
| Bei einer Prüfung auf einem Bremsprüfstand: Bremsen bis zur Höchstbremskraft steigernd betätigen | a) | Ungenügende Bremskraft an einem oder mehreren Rädern | X | ||
Keine Bremskraft an einem oder mehreren Rädern | X | |||||
b) | Bremskraft an einem Rad beträgt weniger als 70 % der an dem anderen Rad derselben Achse gemessenen Höchstbremskraft; oder, im Falle einer Straßenprüfung, übermäßige Abweichung des Fahrzeugs von der Geraden | X | ||||
Bremskraft an einem Rad beträgt bei gelenkten Achsen weniger als 50 % der an dem anderen Rad derselben Achse gemessenen Höchstbremskraft | X | |||||
c) | Bremskraft nicht abstufbar ( „Rupfen” ) | X | ||||
d) | Ansprechzeit der Bremse an einem der Räder zu lang | X | ||||
e) | Starke Schwankung der Bremskraft während jeder vollen Radumdrehung | X | ||||
| Prüfung auf einem Bremsprüfstand bei Gewicht wie angetroffen oder, falls aus technischen Gründen nicht möglich, in einer Straßenprüfung mit einem registrierenden Verzögerungsmessgerät(1) | Nachfolgende Mindestwerte werden nicht erreicht(2): | ||||
Klassen M1, M2 und M3: 50 %(3) | X | |||||
Klasse N1: 45 % | ||||||
Klassen N2 und N3 43 %(4) | ||||||
Klassen O3 und O4: 40 %(5) | ||||||
Weniger als 50 % der obigen Werte erreicht | X | |||||
| Bei einem vom Betriebsbremssystem getrennten Hilfsbremssystem ist das in 1.2.1 beschriebene Prüfverfahren anzuwenden | a) | Ungenügende Bremskraft an einem oder mehreren Rädern | X | ||
Keine Bremskraft an einem oder mehreren Rädern | X | |||||
b) | Bremskraft an einem Rad beträgt weniger als 70 % der an dem anderen Rad derselben Achse gemessenen Höchstbremskraft. Oder, im Fall einer Straßenprüfung, übermäßige Abweichung des Fahrzeugs von der Geraden | X | ||||
Bremskraft an einem Rad beträgt bei gelenkten Achsen weniger als 50 % der an dem anderen Rad derselben Achse gemessenen Höchstbremskraft. | X | |||||
c) | Bremskraft nicht abstufbar ( „Rupfen” ) | X | ||||
| Bei einem vom Betriebsbremssystem getrennten Hilfsbremssystem ist das in 1.2.2 beschriebene Prüfverfahren anzuwenden | Wirksamkeit von weniger als 50 %(6) der erforderlichen Bremskraft der Betriebsbremse gemäß 1.2.2, bezogen auf die zulässige Höchstmasse | X | |||
Weniger als 50 % der oben genannten Bremswirksamkeitswerte im Verhältnis zur Masse des Fahrzeugs während der Prüfung erreicht | X | |||||
| Betätigung der Bremse bei der Prüfung auf einem Bremsprüfstand | Bremse einseitig ohne Wirkung oder, im Fall eines Straßentests, übermäßige Abweichung des Fahrzeugs von der Geraden | X | |||
Weniger als 50 % der unter Nummer 1.4.2 genannten Bremswirksamkeitswerte im Verhältnis zur Masse des Fahrzeugs während der Prüfung erreicht | X | |||||
| Prüfung auf einem Bremsprüfstand; andernfalls Prüfung in einer Straßenprüfung mit einem anzeigenden oder registrierenden Verzögerungsmessgerät | Abbremswirkung bei allen Fahrzeugen beträgt nicht mindestens 16 % im Verhältnis zur zulässigen Gesamtmasse oder bei Kraftfahrzeugen nicht mindestens 12 % im Verhältnis zur zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (es gilt der höhere Wert= | X | |||
Weniger als 50 % der obigen Bremswerte im Verhältnis zur Masse des Fahrzeugs während der Prüfung erreicht | X | |||||
| Sichtprüfung und nach Möglichkeit Prüfung auf Funktion. | a) | Bremswirkung nicht abstufbar (nicht anwendbar bei Motorbremssystemen) | X | ||
b) | System funktioniert nicht | X | ||||
| Sichtprüfung und Prüfung der Warnvorrichtung und/oder Verwendung der elektronischen Fahrzeugschnittstelle | a) | Warnvorrichtung defekt | X | ||
b) | Warnvorrichtung zeigt Funktionsstörung des Systems an | X | ||||
c) | Raddrehzahlsensoren fehlen oder sind beschädigt | X | ||||
d) | Kabel beschädigt | X | ||||
e) | Andere Bauteile fehlen oder sind beschädigt | X | ||||
f) | System zeigt über die elektronische Fahrzeugschnittstelle Fehler an | X | ||||
| Sichtprüfung und Prüfung der Warnvorrichtung und/oder Verwendung der elektronischen Fahrzeugschnittstelle | a) | Warnvorrichtung defekt | X | ||
b) | Warnvorrichtung zeigt Funktionsstörung des Systems an | X | ||||
c) | System zeigt über die elektronische Fahrzeugschnittstelle Fehler an | X | ||||
d) | Anschluss zwischen Zugfahrzeug und Anhänger ist nicht kompatibel oder fehlt | X | ||||
| Sichtprüfung | Bremsflüssigkeit verschmutzt oder weist Ablagerungen auf | X | |||
Unmittelbare Ausfallgefahr | X | |||||
| Sichtprüfung der Funktion des Lenkgetriebes bei Drehen des Lenkrads | a) | Gelenkwelle verzogen oder Schiebekeile abgenutzt | X | ||
Funktionsfähigkeit beeinträchtigt | X | |||||
b) | Gelenkwelle übermäßig abgenutzt | X | ||||
Funktionsfähigkeit beeinträchtigt | X | |||||
c) | Gelenkwelle weist übermäßigen Weg auf | X | ||||
Funktionsfähigkeit beeinträchtigt | X | |||||
d) | Leckage | X | ||||
Tropfenbildung | X | |||||
| Sichtprüfung der Befestigung des Lenkgehäuses am Fahrgestell bei Drehen des Lenkrads im und gegen den Uhrzeigersinn | a) | Lenkgetriebe nicht ausreichend befestigt | X | ||
Befestigungen gefährlich locker oder Relativbewegung zum Fahrgestell/Aufbau sichtbar | X | |||||
b) | Befestigungslöcher im Fahrgestell ausgeweitet | X | ||||
Befestigungen stark beeinträchtigt | X | |||||
c) | Befestigungsbolzen fehlen oder sind gebrochen | X | ||||
Befestigungen stark beeinträchtigt | X | |||||
d) | Lenkgetriebe gebrochen | X | ||||
Stabilität oder Befestigung des Gehäuses beeinträchtigt | X | |||||
| Sichtprüfung der Lenkungsbauteile auf Abnutzung, Bruch und Sicherheit bei Drehen des Lenkrads im und gegen den Uhrzeigersinn | a) | Relativbewegung der Bauteile, die befestigt sein sollten | X | ||
Übermäßiges Spiel oder Gefahr des Lösens der Verbindungen | X | |||||
b) | Übermäßiger Verschleiß an den Verbindungsstellen | X | ||||
Sehr große Gefahr des Lösens der Verbindungen | X | |||||
c) | Ein Bauteil gebrochen oder verformt | X | ||||
Funktionsfähigkeit beeinträchtigt | X | |||||
d) | Sicherungseinrichtungen fehlen | X | ||||
e) | Einstellung der Bauteile (z. B. der Spurstange oder Lenkzwischenstange) fehlerhaft | X | ||||
f) | Sicherheitskritische Veränderung 3 | X | ||||
Funktionsfähigkeit beeinträchtigt | X | |||||
g) | Staubabdichtung beschädigt oder schadhaft | X | ||||
Staubabdichtung fehlt oder ist schwer beschädigt | X | |||||
| Sichtprüfung der Lenkungsbauteile auf Abnutzung, Bruch und Sicherheit bei Drehen des Lenkrads im und gegen den Uhrzeigersinn, während die Räder des Fahrzeugs auf dem Boden stehen und der Motor läuft (Servolenkung) | a) | Lenkgestänge stößt bei Bewegung gegen befestigten Teil des Fahrgestells | X | ||
b) | Lenkanschläge funktionieren nicht oder fehlen | X | ||||
| Prüfung des Lenkungssystems auf Leckage und Prüfung des Füllstands des Hydraulikbehälters (falls sichtbar). Prüfung der Funktion des Servolenkungssystems, während die Räder des Fahrzeugs auf dem Boden stehen und der Motor läuft. | a) | Flüssigkeitsleck | X | ||
b) | Flüssigkeit unzureichend (unterhalb der Mindeststandanzeige) | X | ||||
Flüssigkeitsvorrat unzureichend | X | |||||
c) | Mechanismus funktioniert nicht | X | ||||
Lenkung beeinträchtigt | X | |||||
d) | Mechanismus gebrochen oder unsicher | X | ||||
Lenkung beeinträchtigt | X | |||||
e) | Einstellung fehlerhaft oder Bauteile stoßen aneinander | X | ||||
Lenkung beeinträchtigt | X | |||||
f) | Sicherheitskritische Veränderung 3 | X | ||||
Lenkung beeinträchtigt | X | |||||
g) | Kabel/Schläuche beschädigt oder übermäßig korrodiert | X | ||||
Lenkung beeinträchtigt | X | |||||
| Drücken und Ziehen des Lenkrads in Längsrichtung der Lenksäule, Drücken des Lenkrads in verschiedene Richtungen im rechten Winkel zur Lenksäule, während die Räder des Fahrzeugs auf dem Boden stehen. Sichtprüfung des Spiels und des Zustands der beweglichen Kupplungen oder Antriebsgelenke | a) | Relativbewegung zwischen Lenkrad und Lenksäule wegen Lockerung | X | ||
Sehr große Gefahr des Lösens der Verbindungen | X | |||||
b) | Sicherungseinrichtung auf Lenkradnabe fehlt. | X | ||||
Sehr große Gefahr des Lösens der Verbindungen | X | |||||
c) | Lenkradnabe, -kranz, oder -speichen gebrochen oder locker | X | ||||
Sehr große Gefahr des Lösens der Verbindungen | X | |||||
d) | Sicherheitskritische Veränderung 3 | X | ||||
| Drücken und Ziehen des Lenkrads in Längsrichtung der Lenksäule, Drücken des Lenkrads in verschiedene Richtungen rechtwinkelig zur Lenksäule. Sichtprüfung des Spiels und des Zustands der beweglichen Kupplungen oder Antriebsgelenke. | a) | Übermäßiger Aufwärts- oder Abwärtsweg des Lenkradzentrums | X | ||
b) | Übermäßiges Radialspiel der Lenksäule | X | ||||
c) | Flexible Kupplung beschädigt | X | ||||
d) | Befestigung schadhaft | X | ||||
Sehr große Gefahr des Lösens der Verbindungen | X | |||||
e) | Sicherheitskritische Veränderung 3 | X | ||||
| Leichtes Drehen des Lenkrads im und gegen den Uhrzeigersinn soweit wie möglich, ohne dabei eine Bewegung der geradeaus gerichteten Räder zu verursachen (bei laufendem Motor im Fall einer Servolenkung). Sichtprüfung der Freigängigkeit | Übermäßiges freies Spiel in der Lenkung (z. B. Bewegung eines Punktes auf dem Lenkradkranz beträgt mehr als ein Fünftel des Lenkraddurchmessers) oder Spiel nicht vorschriftsgemäß 1 | X | |||
Sichere Lenkung beeinträchtigt | X | |||||
| Sichtprüfung | Offensichtlich fehlerhafte Einstellung | X | |||
Geradeausfahren beeinträchtigt; Richtungsstabilität beeinträchtigt | X | |||||
| Sichtprüfung oder Prüfung mittels eines speziell angepassten Radspieldetektors | a) | Bauteil leicht beschädigt | X | ||
Bauteil schwer beschädigt oder eingerissen | X | |||||
b) | Übermäßiges Spiel | X | ||||
Geradeausfahren beeinträchtigt; Richtungsstabilität beeinträchtigt | X | |||||
c) | Befestigung schadhaft | X | ||||
Befestigung stark beeinträchtigt | X | |||||
| Sichtprüfung und Prüfung der Übereinstimmung zwischen dem Winkel des Lenkrads und dem der Räder beim Ein-/Ausschalten des Motors und/oder Verwendung der elektronischen Fahrzeugschnittstelle | a) | EPS-Störungsanzeige (MIL) weist auf Fehler im System hin | X | ||
b) | Lenkhilfe funktioniert nicht | X | ||||
c) | System zeigt über die elektronische Fahrzeugschnittstelle Fehler an | X | ||||
| Sichtprüfung vom Fahrersitz aus | Behinderung des Sichtfelds des Fahrers, wodurch seine Sicht nach vorne oder zur Seite beeinträchtigt wird (außerhalb des Wischbereichs der Scheibenwischer) | X | |||
Sicht innerhalb des Wischbereichs der Scheibenwischer beeinträchtigt oder Außenspiegel nicht sichtbar | X | |||||
| Sichtprüfung | a) | Glas- oder (falls zugelassen) Kunststoff-Scheiben gesprungen oder verfärbt (außerhalb des Wischbereichs der Scheibenwischer) | X | ||
Sicht innerhalb des Wischbereichs der Scheibenwischer beeinträchtigt oder Außenspiegel nicht sichtbar | X | |||||
b) | Glas- oder Kunststoff-Scheiben (einschließlich reflektierender oder getönter Folien) nicht vorschriftsgemäß 1 (außerhalb des Wischbereichs der Scheibenwischer) | X | ||||
Sicht innerhalb des Wischbereichs der Scheibenwischer beeinträchtigt oder Außenspiegel nicht sichtbar | X | |||||
c) | Glas- oder Kunststoff-Scheiben in unzulässigem Zustand | X | ||||
Sicht im Wischbereich der Scheibenwischer stark beeinträchtigt | X | |||||
| Sichtprüfung | a) | Rückspiegel oder Rückblickeinrichtung fehlt oder Montage nicht vorschriftsgemäß 1 (mindestens zwei Rückblickeinrichtungen vorhanden) | X | ||
Weniger als zwei Rückblickeinrichtungen vorhanden | X | |||||
b) | Rückspiegel oder Rückblickeinrichtung leicht beschädigt oder locker | X | ||||
Rückspiegel oder Rückblickeinrichtung unwirksam, schwer beschädigt, locker oder unsicher | X | |||||
c) | Erforderliches Sichtfeld nicht erfasst | X | ||||
| Sichtprüfung und Betätigung | a) | Scheibenwischer funktionieren nicht oder fehlen | X | ||
b) | Wischblätter defekt | X | ||||
Wischblatt fehlt oder ist offensichtlich defekt | X | |||||
| Sichtprüfung und Betätigung | Waschanlage funktioniert nicht ordnungsgemäß (Pumpe funktioniert, aber fehlende Waschflüssigkeit oder Wasserstrahl falsch ausgerichtet) | X | |||
Waschanlage funktioniert nicht | X | |||||
| Sichtprüfung und Betätigung | System funktioniert nicht oder ist offensichtlich defekt | X | |||
| Sichtprüfung und Betätigung | a) | Scheinwerfer/Lichtquelle defekt oder fehlt (Mehrfach-Licht/mehrere Lichtquellen; bei LED bis 1/3 funktionsuntüchtig) | X | ||
Einzel-Scheinwerfer/Einzel-Lichtquellen; bei LED Sicht stark beeinträchtigt | X | |||||
b) | Projektionssystem (Reflektor und Linse bzw,. Streu-/Abschlussscheibe) leicht defekt | X | ||||
Projektionssystem (Reflektor und Linse bzw. Streu-/Abschlussscheibe) stark defekt oder fehlt | X | |||||
c) | Leuchte nicht sicher befestigt | X | ||||
| Sichtprüfung und Betätigung |
| X | |||
b) | Lichtquelle nicht ordnungsgemäß montiert | X | ||||
| Sichtprüfung und Betätigung | a) | Schalterfunktion nicht vorschriftsgemäß 1 (Anzahl der gleichzeitig leuchtenden Scheinwerfer) | X | ||
Höchstzulässige Helligkeit nach vorn überschritten | X | |||||
b) | Funktion der Betätigungseinrichtung beeinträchtigt | X | ||||
| Sichtprüfung und Betätigung | a) | Scheinwerfer, Lichtfarbe, Position, Leuchtkraft oder Genehmigungszeichen nicht vorschriftsgemäß 1 | X | ||
b) | Gegenstände auf der Streu-/Abschlussscheibe oder der Lichtquelle, die offensichtlich die Leuchtkraft reduzieren oder die Lichtfarbe verändern | X | ||||
c) | Lichtquelle und Scheinwerfer nicht kompatibel | X | ||||
| Sichtprüfung und Betätigung (soweit möglich) | a) | Vorrichtung funktioniert nicht | X | ||
b) | Manuelle Vorrichtung kann vom Fahrersitz aus nicht betätigt werden | X | ||||
| Sichtprüfung und Betätigung (soweit möglich) | Vorrichtung funktioniert nicht | X | |||
Bei Gasentladungsleuchten | X | |||||
| Sichtprüfung und Betätigung | a) | Lichtquelle defekt | X | ||
b) | Streu-/Abschlussscheibe schadhaft | X | ||||
c) | Leuchte nicht sicher befestigt | X | ||||
Sehr große Gefahr, dass die Einrichtung abfällt | X | |||||
| Sichtprüfung und Betätigung | a) | Schalterfunktion nicht vorschriftsgemäß 1 | X | ||
Schlussleuchten und Seitenmarkierungsleuchten können ausgeschaltet werden, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet sind | X | |||||
b) | Funktion der Betätigungseinrichtung beeinträchtigt | X | ||||
| Sichtprüfung und Betätigung | a) | Leuchte, Lichtfarbe, Position, Leuchtkraft oder Genehmigungszeichen nicht vorschriftsgemäß 1 | X | ||
Rotes Licht nach vorn oder weißes Licht nach hinten; stark verringerte Leuchtkraft | X | |||||
b) | Gegenstände auf der Streu-/Abschlussscheibe oder der Lichtquelle, die die Leuchtkraft reduzieren oder die Lichtfarbe verändern | X | ||||
Rotes Licht nach vorn oder weißes Licht nach hinten; stark verringerte Leuchtkraft | X | |||||
| Sichtprüfung und Betätigung | a) | Lichtquelle defekt (Mehrfach-Lichtquelle; bei LED bis zu 1/3 nicht funktionstüchtig) | X | ||
Einzel-Lichtquellen; bei LED weniger als 2/3 funktionstüchtig | X | |||||
Keine Lichtquelle funktionstüchtig | X | |||||
b) | Streu-/Abschlussscheibe leicht beschädigt (kein Einfluss auf Lichtausstrahlung) | X | ||||
Streu-/Abschlussscheibe schwer beschädigt (Lichtausstrahlung beeinträchtigt) | X | |||||
c) | Leuchte nicht sicher befestigt | X | ||||
Sehr große Gefahr, dass die Einrichtung abfällt | X | |||||
| Sichtprüfung und Betätigung | a) | Schalterfunktion nicht vorschriftsgemäß 1 | X | ||
Funktionsverzögerung | X | |||||
Funktioniert nicht | X | |||||
b) | Funktion der Betätigungseinrichtung beeinträchtigt | X | ||||
| Sichtprüfung und Betätigung | Leuchte, Lichtfarbe, Position, Leuchtkraft oder Genehmigungszeichen nicht vorschriftsgemäß 1 | X | |||
Weißes Licht nach hinten ausgestrahlt; stark verringerte Leuchtkraft | X | |||||
| Sichtprüfung und Betätigung | a) | Lichtquelle defekt (Mehrfach-Lichtquelle; bei LED bis zu1/3 nicht funktionstüchtig) | X | ||
Einzel-Lichtquellen; bei LED weniger als 2/3 funktionstüchtig | X | |||||
b) | Streu-/Abschlussscheibe leicht beschädigt (kein Einfluss auf Lichtausstrahlung) | X | ||||
Streu-/Abschlussscheibe schwer beschädigt (Lichtausstrahlung beeinträchtigt) | X | |||||
c) | Leuchte nicht sicher befestigt | X | ||||
Sehr große Gefahr, dass die Einrichtung abfällt | X | |||||
| Sichtprüfung und Betätigung | Schalterfunktion nicht vorschriftsgemäß 1 | X | |||
Keine Funktion | X | |||||
| Sichtprüfung und Betätigung | Leuchte, Lichtfarbe, Position, Leuchtkraft oder Genehmigungszeichen nicht vorschriftsgemäß 1 | X | |||
| Sichtprüfung und Betätigung | Blinkgeschwindigkeit nicht vorschriftsgemäß 1 (Blinkfrequenz weicht um mehr als 25 % ab) | X | |||
| Sichtprüfung und Betätigung | a) | Lichtquelle defekt (Mehrfach-Lichtquelle; bei LED bis zu 1/3nicht funktionstüchtig) | X | ||
Einzel-Lichtquellen; bei LED weniger als 2/3 funktionstüchtig | X | |||||
b) | Streu-/Abschlussscheibe leicht beschädigt (kein Einfluss auf Lichtausstrahlung) | X | ||||
Streu-/Abschlussscheibe schwer beschädigt (Lichtausstrahlung beeinträchtigt) | X | |||||
c) | Leuchte nicht sicher befestigt | X | ||||
Sehr große Gefahr, dass die Leuchte abfällt oder der Gegenverkehr geblendet wird | X | |||||
| Sichtprüfung und Betätigung | Nebelscheinwerfer nicht korrekt waagerecht eingestellt, wenn die Lichtverteilung eine Hell-Dunkel-Grenze hat (Hell-Dunkel-Grenze zu niedrig) | X | |||
Hell-Dunkel-Grenze über der der Scheinwerfer für Abblendlicht | X | |||||
| Sichtprüfung und Betätigung | Schalterfunktion nicht vorschriftsgemäß 1 | X | |||
Funktioniert nicht | X | |||||
| Sichtprüfung und Betätigung | a) | Leuchte, Lichtfarbe, Position, Leuchtkraft oder Genehmigungszeichen nicht vorschriftsgemäß 1 | X | ||
b) | Systemfunktion nicht vorschriftsgemäß 1 | X | ||||
| Sichtprüfung und Betätigung | a) | Lichtquelle defekt | X | ||
b) | Streu-/Abschlussscheibe beschädigt | X | ||||
c) | Leuchte nicht sicher befestigt | X | ||||
Sehr große Gefahr, dass die Einrichtung abfällt | X | |||||
| Sichtprüfung und Betätigung | a) | Leuchte, Lichtfarbe, Position, Leuchtkraft oder Genehmigungszeichen nicht vorschriftsgemäß 1 | X | ||
b) | Systemfunktion nicht vorschriftsgemäß 1 | X | ||||
| Sichtprüfung und Betätigung | Schalterfunktion nicht vorschriftsgemäß 1 | X | |||
Rückfahrscheinwerfer kann eingeschaltet werden, obwohl Rückwärtsgang nicht eingelegt ist | X | |||||
| Sichtprüfung und Betätigung | a) | Leuchte strahlt direktes oder weißes Licht nach hinten aus | X | ||
b) | Lichtquelle defekt (Mehrfach-Lichtquelle) | X | ||||
Lichtquelle defekt (Einzel-Lichtquelle) | X | |||||
c) | Leuchte nicht sicher befestigt | X | ||||
Sehr große Gefahr, dass die Einrichtung abfällt | X | |||||
| Sichtprüfung und Betätigung | Systemfunktion nicht vorschriftsgemäß 1 | X | |||
| Sichtprüfung | a) | Rückstrahleinrichtung defekt oder beschädigt | X | ||
Rückstrahlung beeinträchtigt | X | |||||
b) | Rückstrahler nicht sicher befestigt | X | ||||
Können abfallen | X | |||||
| Sichtprüfung | Vorrichtung, reflektierte Lichtfarbe oder Position nicht vorschriftsgemäß 1 | X | |||
Fehlen gänzlich oder strahlen rotes Licht nach vorn oder weißes Licht nach hinten zurück | X | |||||
| Sichtprüfung und Betätigung | Funktionieren nicht | X | |||
Funktionieren nicht für Fernlicht oder Nebelschlussleuchte | X | |||||
| Sichtprüfung und Betätigung | Nicht vorschriftsgemäß 1 | X | |||
| Sichtprüfung: falls möglich, Prüfung des Stromdurchgangs der Verbindung | a) | Unbewegliche Bauteile nicht sicher befestigt | X | ||
Fassung locker | X | |||||
b) | Isolierung beschädigt oder schadhaft | X | ||||
Kann Kurzschluss verursachen | X | |||||
c) | Elektrische Verbindungen des Zugfahrzeugs oder des Anhängers funktionieren nicht einwandfrei | X | ||||
Bremsleuchten des Anhängers funktionieren überhaupt nicht | X | |||||
| Sichtprüfung, einschließlich des Motorraums (soweit einschlägig) | a) | Leitungen unsicher oder ungenügend gesichert | X | ||
Halterungen locker, berühren scharfe Kanten, Anschlüsse könnten sich lösen | X | |||||
Leitungen könnten heiße Teile, sich drehende Teile oder den Boden berühren; Anschlüsse haben sich gelöst (für Bremsung und Lenkung wichtige Teile) | X | |||||
b) | Leitungen leicht schadhaft | X | ||||
Leitungen sehr schadhaft | X | |||||
Leitungen äußerst schadhaft (für die Bremsung und Lenkung wichtige Teile) | X | |||||
c) | Isolierung beschädigt oder schadhaft | X | ||||
Kann Kurzschluss verursachen | X | |||||
Erhebliche Brandgefahr, Funkenbildung | X | |||||
| Sichtprüfung und Betätigung | a) | Eine eingebaute Leuchte/ein eingebauter Rückstrahler nicht vorschriftsgemäß 1 | X | ||
Rotes Licht wird nach vorn oder weißes Licht nach hinten ausgestrahlt/reflektiert | X | |||||
b) | Funktion der Leuchte nicht vorschriftsgemäß 1 | X | ||||
Aufgrund der Anzahl der gleichzeitig leuchtenden Scheinwerfer wird die zulässige Helligkeit überschritten; rotes Licht wird nach vorn oder weißes Licht nach hinten ausgestrahlt | X | |||||
c) | Leuchte/Rückstrahler nicht sicher befestigt | X | ||||
Sehr große Gefahr, dass die Einrichtung abfällt | X | |||||
| Sichtprüfung | a) | Unsicher | X | ||
Unsachgemäß befestigt. Kann Kurzschluss verursachen. | X | |||||
b) | Leckage | X | ||||
Austreten gefährlicher Stoffe | X | |||||
c) | Schalter (sofern vorgeschrieben) defekt | X | ||||
d) | Sicherungen (sofern vorgeschrieben) defekt | X | ||||
e) | Belüftung (sofern vorgeschrieben) unzureichend | X | ||||
| Sichtprüfung mit Prüfung mittels eines Radspieldetektors, falls vorhanden | a) | Achse gebrochen oder verbogen | X | ||
b) | Unsichere Befestigung am Fahrzeug | X | ||||
Stabilität beeinträchtigt, Funktionsfähigkeit beeinträchtigt: übermäßiges Spiel an den Befestigungspunkten | X | |||||
c) | Sicherheitskritische Veränderung 3 | X | ||||
Stabilität beeinträchtigt, Funktionsfähigkeit beeinträchtigt, Abstand zu anderen Fahrzeugteilen oder Bodenfreiheit unzureichend | X | |||||
| Sichtprüfung mit Prüfung mittels eines Radspieldetektors, falls vorhanden. Aufbringen einer vertikalen oder lateralen Kraft auf jedes Rad und Beobachten des Ausmaßes der Bewegung zwischen Achsträger und Achsschenkel | a) | Achsschenkel gebrochen | X | ||
b) | Achsschenkelbolzen und/oder -buchse übermäßig abgenutzt | X | ||||
Kann/können sich lockern; Richtungsstabilität beeinträchtigt | X | |||||
c) | Übermäßige Bewegung zwischen Achsschenkel und Achsträger | X | ||||
Können sich lockern; Richtungsstabilität beeinträchtigt | X | |||||
d) | Achsschenkelbolzen in der Lagerung locker | X | ||||
Können sich lockern; Richtungsstabilität beeinträchtigt | X | |||||
| Sichtprüfung und Prüfung mittels eines Radspieldetektors, falls vorhanden. Ruckartiges Bewegen des Rades oder Aufbringen einer lateralen Kraft auf jedes Rad und Beobachten der Kippbewegung des Rades im Verhältnis zum Achsschenkel | a) | Übermäßiges Spiel in einem Radlager | X | ||
Richtungsstabilität beeinträchtigt; Gefahr der Zerstörung | X | |||||
b) | Radlager schwergängig oder klemmt | X | ||||
Gefahr der Überhitzung; Gefahr der Zerstörung | X | |||||
| Sichtprüfung | a) | Eine Radmutter oder ein Radbolzen fehlt oder ist locker | X | ||
Befestigung fehlt oder ist so locker, dass die Verkehrssicherheit sehr stark beeinträchtigt ist | X | |||||
b) | Nabe abgenutzt oder beschädigt | X | ||||
Nabe abgenutzt oder beschädigt, so dass die sichere Befestigung der Räder beeinträchtigt ist | X | |||||
| Sichtprüfung der beiden Seiten jedes Rades, während das Fahrzeug über einer Prüfgrube oder auf einer Hebebühne steht | a) | Bruch oder defekte Schweißung | X | ||
b) | Felgenringe unsachgemäß montiert | X | ||||
Könnten sich lösen | X | |||||
c) | Rad stark verbogen oder abgenutzt | X | ||||
Sichere Befestigung an der Radnabe beeinträchtigt; sichere Befestigung des Reifens beeinträchtigt | X | |||||
d) | Größe, technische Ausführung, Kompatibilität oder Typ des Rades nicht vorschriftsgemäß 1, so dass die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird | X | ||||
| Sichtprüfung des gesamten Reifens durch Vor- und Rückwärtsrollen des Fahrzeugs | a) | Reifengröße, Tragfähigkeit, Genehmigungszeichen oder Geschwindigkeitskategorie nicht vorschriftsgemäß 1, so dass die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird | X | ||
Unzureichende Tragfähigkeit oder Geschwindigkeitskategorie für den tatsächlichen Gebrauch; Reifen berührt andere unbewegliche Fahrzeugteile, so dass sicheres Fahren beeinträchtigt ist | X | |||||
b) | Reifen unterschiedlicher Größe auf derselben Achse oder an Zwillingsrädern | X | ||||
c) | Reifen unterschiedlicher Bauart (Radial-/Diagonalreifen) auf derselben Achse | X | ||||
d) | Reifen schwer beschädigt oder eingeschnitten | X | ||||
Cord sichtbar oder beschädigt | X | |||||
e) | Profiltiefe der Reifen: Abnutzungsanzeiger wird sichtbar. | X | ||||
Profiltiefe der Reifen nicht vorschriftsgemäß 1 | X | |||||
f) | Reifen scheuern an anderen Bauteilen (flexible Spritzschutzvorrichtungen) | X | ||||
Reifen scheuern an anderen Bauteilen (sicheres Fahren nicht beeinträchtigt) | X | |||||
g) | Nachgeschnittene Reifen nicht vorschriftsgemäß 1 | X | ||||
Cord-Schutzschicht beeinträchtigt | X | |||||
| Sichtprüfung und Prüfung mittels eines Radspieldetektors, falls vorhanden | a) | Federn unsicher am Fahrgestell oder an der Achse befestigt | X | ||
Relativbewegung sichtbar, Befestigungen extrem locker | X | |||||
b) | Federbauteil beschädigt oder gebrochen. | X | ||||
Hauptfeder(-blatt) oder zusätzliche Federblätter sehr schwer beeinträchtigt | X | |||||
c) | Feder fehlt. | X | ||||
Hauptfeder(-blatt) oder zusätzliche Federblätter sehr schwer beeinträchtigt | X | |||||
d) | Sicherheitskritische Veränderung 3 | X | ||||
Abstand zu anderen Fahrzeugteilen unzureichend; Federungssystem funktioniert nicht | X | |||||
| Sichtprüfung | a) | Schwingungsdämpfer unsicher am Fahrgestell oder an der Achse befestigt | X | ||
Schwingungsdämpfer locker | X | |||||
b) | Schwingungsdämpfer beschädigt und erhebliche Leckage oder Funktionsstörung | X | ||||
c) | Schwingungsdämpfer fehlt | X | ||||
| Sichtprüfung und Prüfung mittels eines Radspieldetektors, falls vorhanden | a) | Bauteil unsicher am Fahrgestell oder an der Achse befestigt | X | ||
Können sich lockern; Richtungsstabilität beeinträchtigt | X | |||||
b) | Bauteil beschädigt oder übermäßig korrodiert | X | ||||
Stabilität des Bauteils beeinträchtigt oder Bauteil gebrochen | X | |||||
c) | Sicherheitskritische Veränderung 3 | X | ||||
Abstand zu anderen Fahrzeugteilen unzureichend; System funktioniert nicht | X | |||||
| Sichtprüfung und Prüfung mittels eines Radspieldetektors, falls vorhanden | a) | Achsschenkelbolzen und/oder -buchsen oder Aufhängungsgelenke übermäßig abgenutzt | X | ||
Können sich lockern; Richtungsstabilität beeinträchtigt | X | |||||
b) | Staubabdichtung stark verschlissen | X | ||||
Staubabdichtung fehlt oder gerissen | X | |||||
| Sichtprüfung | a) | System funktioniert nicht | X | ||
b) | Ein Bauteil ist derart beschädigt, verändert oder schadhaft, dass dadurch die Funktion des Systems beeinträchtigt würde | X | ||||
Funktionsfähigkeit des Systems stark beeinträchtigt | X | |||||
c) | Hörbare Systemleckage | X | ||||
d) | Sicherheitskritische Veränderung | X | ||||
| Sichtprüfung | a) | Längs- oder Querträger des Rahmens leicht rissig oder verformt | X | ||
Längs- oder Querträger des Rahmens stark rissig oder verformt | X | |||||
b) | Verstärkungsplatten oder Befestigungen unsicher | X | ||||
Mehrheit der Befestigungen locker; Festigkeit der Teile unzureichend | X | |||||
c) | Übermäßig korrodiert, so dass die Stabilität des Aufbaus beeinträchtigt wird | X | ||||
Festigkeit der Teile unzureichend | X | |||||
| Sichtprüfung | a) | Auspuffanlage unsicher oder undicht | X | ||
b) | Abgase dringen in Fahrer- oder Fahrgastraum ein | X | ||||
Gesundheitsgefahr für Fahrzeuginsassen | X | |||||
| Sichtprüfung und Prüfung mittels Leckagedetektor im Fall von LPG/CNG/LNG-Systemen | a) | Tank oder Leitungen unsicher, dadurch besondere Brandgefahr | X | ||
b) | Kraftstoffaustritt oder fehlender oder undichter Tankdeckel | X | ||||
Brandgefahr; übermäßiges Austreten gefährlicher Stoffe | X | |||||
c) | Leitungen angescheuert | X | ||||
Leitungen beschädigt | X | |||||
d) | Kraftstoffabsperrventil (falls vorgeschrieben) funktioniert nicht einwandfrei | X | ||||
e) | Brandgefahr aufgrund
| X | ||||
f) | LPG/CNG/LNG- oder Wasserstoffsystem nicht vorschriftsgemäß, Teil des Systems defekt 1 | X | ||||
| Sichtprüfung | a) | Locker oder beschädigt, dadurch Verletzungsgefahr bei Berührung oder Kontakt | X | ||
Teile können abfallen; Funktionsfähigkeit stark beeinträchtigt | X | |||||
b) | Einrichtung offensichtlich nicht vorschriftsgemäß 1 | X | ||||
| Sichtprüfung | a) | Reserveradhalter nicht in einwandfreiem Zustand | X | ||
b) | Reserveradhalter gebrochen oder unsicher | X | ||||
c) | Reserverad unsicher am Halter befestigt | X | ||||
Sehr große Gefahr, dass das Reserverad abfällt | X | |||||
| Sichtprüfung auf Abnutzung und einwandfreie Funktion, mit besonderer Aufmerksamkeit auf Sicherungsvorrichtungen, und/oder Verwenden einer Prüfleere | a) | Bauteil beschädigt, defekt oder eingerissen (wenn nicht in Betrieb) | X | ||
Bauteil beschädigt, defekt oder eingerissen (wenn in Betrieb) | X | |||||
b) | Bauteil übermäßig abgenutzt | X | ||||
Unterhalb der Verschleißmarkierung | X | |||||
c) | Befestigung schadhaft | X | ||||
Befestigung locker, dadurch sehr große Gefahr des Abfallens | X | |||||
d) | Sicherungsvorrichtung fehlt oder funktioniert nicht einwandfrei | X | ||||
e) | Anhänge-Anzeige funktioniert nicht | X | ||||
f) | Kennzeichen oder Leuchte verdeckt (wenn nicht in Verwendung) | X | ||||
Kennzeichen nicht lesbar (wenn nicht in Verwendung) | X | |||||
g) | Sicherheitskritische Veränderung 3 (sekundäre Teile) | X | ||||
Sicherheitskritische Veränderung 3 (primäre Teile) | X | |||||
h) | Verbindungseinrichtung zu schwach, nicht kompatibel oder Anhängevorrichtung nicht vorschriftsgemäß | X | ||||
| Sichtprüfung | a) | Sicherungsbolzen locker oder fehlen | X | ||
Sicherungsbolzen locker oder fehlen, so dass die Verkehrssicherheit erheblich gefährdet ist | X | |||||
b) | Antriebswellenlager übermäßig abgenutzt | X | ||||
Sehr große Gefahr des Lösens oder Versagens | X | |||||
c) | Antriebswellengelenke oder Antriebsketten/-riemen übermäßig abgenutzt | X | ||||
Sehr große Gefahr des Lösens oder Versagens | X | |||||
d) | Flexible Kupplung beschädigt | X | ||||
Sehr große Gefahr des Lösens oder Versagens | X | |||||
e) | Welle beschädigt oder verbogen | X | ||||
f) | Lagergehäuse gebrochen oder unsicher | X | ||||
Sehr große Gefahr des Lösens oder Versagens | X | |||||
g) | Staubabdichtung stark verschlissen | X | ||||
Staubabdichtung nicht vorhanden oder gerissen | X | |||||
h) | Unzulässige Veränderung am Antriebssystem | X | ||||
| Sichtprüfung | Befestigungen schadhaft, offensichtlich und schwer beschädigt | X | |||
Befestigungen locker oder gebrochen | X | |||||
| Sichtprüfung und/oder Verwendung der elektronischen Fahrzeugschnittstelle | a) | Betätigungseinrichtung verändert, dadurch Beeinträchtigung der Sicherheit und/oder des Umweltverhaltens | X | ||
b) | Motor verändert, dadurch Beeinträchtigung der Sicherheit und/oder des Umweltverhaltens | X | ||||
| Sichtprüfung | a) | Verkleidung oder Bauteil locker oder beschädigt, dadurch Verletzungsgefahr | X | ||
Können abfallen | X | |||||
b) | Karosseriesäule unsicher | X | ||||
Stabilität beeinträchtigt | X | |||||
c) | Eindringen von Motor- oder Abgasen | X | ||||
Gesundheitsgefahr für Fahrzeuginsassen | X | |||||
d) | Sicherheitskritische Veränderung 3 | X | ||||
Ungenügender Abstand zu sich drehenden oder sich bewegenden Teilen und zur Straße | X | |||||
| Sichtprüfung | a) | Karosserie oder Führerhaus unsicher | X | ||
Stabilität beeinträchtigt | X | |||||
b) | Karosserie/Führerhaus sitzt offensichtlich nicht korrekt ausgerichtet auf dem Fahrgestell | X | ||||
c) | Befestigung der Karosserie/des Führerhauses am Fahrgestell oder Querträger unsicher oder fehlt, falls symmetrisch | X | ||||
Befestigung der Karosserie/des Führerhauses am Fahrgestell oder Querträger unsicher oder fehlt, so dass die Verkehrssicherheit erheblich gefährdet ist | X | |||||
d) | Befestigungspunkte der selbsttragenden Karosserie übermäßig korrodiert | X | ||||
Stabilität beeinträchtigt | X | |||||
| Sichtprüfung | a) | Tür öffnet oder schließt nicht einwandfrei | X | ||
b) | Tür kann sich versehentlich öffnen oder bleibt nicht geschlossen (Schiebetüren) | X | ||||
Tür kann sich versehentlich öffnen oder bleibt nicht geschlossen (Drehtüren) | X | |||||
c) | Tür, Scharniere, Anschläge oder Holm schadhaft | X | ||||
Tür, Scharniere, Anschläge oder Holm fehlen oder sind locker | X | |||||
| Sichtprüfung | Boden unsicher oder schwer beschädigt | X | |||
Stabilität unzureichend | X | |||||
| Sichtprüfung | a) | Sitzstruktur defekt | X | ||
Sitz locker | X | |||||
b) | Einstellmechanismus funktioniert nicht einwandfrei | X | ||||
Sitz bewegt sich oder Rückenlehne kann nicht festgestellt werden | X | |||||
| Sichtprüfung | a) | Sitze defekt oder unsicher (sekundäre Teile) | X | ||
Sitze defekt oder unsicher (primäre Teile) | X | |||||
b) | Montage der Sitze nicht vorschriftsgemäß 1 | X | ||||
Zulässige Anzahl der Sitze überschritten; Anordnung der Sitze nicht genehmigungsgemäß | X | |||||
| Sichtprüfung und Betätigung | Eine für den sicheren Betrieb des Fahrzeugs erforderliche Betätigungseinrichtung funktioniert nicht einwandfrei | X | |||
Sicherer Betrieb beeinträchtigt | X | |||||
| Sichtprüfung | a) | Stufe oder Sprosse unsicher | X | ||
Stabilität unzureichend | X | |||||
b) | Zustand von Stufe oder Sprosse birgt Verletzungsgefahr für Nutzer | X | ||||
| Sichtprüfung | a) | Befestigung anderer Zubehörteile oder Ausrüstungen defekt | X | ||
b) | Andere Zubehörteile oder Ausrüstungen nicht vorschriftsgemäß 1 | X | ||||
Zubehörteile können Verletzungen verursachen; sicherer Betrieb beeinträchtigt | X | |||||
c) | Hydraulische Einrichtung undicht | X | ||||
Übermäßiges Austreten gefährlicher Stoffe | X | |||||
| Sichtprüfung | a) | Fehlen, sind locker oder schwer korrodiert | X | ||
Können Verletzungen verursachen; können abfallen | X | |||||
b) | Ungenügender Abstand zum Reifen/Rad (Spritzschutz) | X | ||||
Ungenügender Abstand zum Reifen/Rad (Radabdeckungen) | X | |||||
c) | Nicht vorschriftsgemäß 1 | X | ||||
Unzureichende Abdeckung der Reifenlauffläche | X | |||||
| Sichtprüfung | a) | Verankerungspunkt schwer beschädigt | X | ||
Stabilität beeinträchtigt | X | |||||
b) | Verankerung locker | X | ||||
| Sichtprüfung und Betätigung | a) | Vorgeschriebener Sicherheitsgurt fehlt oder ist nicht montiert | X | ||
b) | Sicherheitsgurt beschädigt | X | ||||
Einschnitt oder Anzeichen für Überdehnung | X | |||||
c) | Sicherheitsgurt nicht vorschriftsgemäß 1 | X | ||||
d) | Gurtschloss beschädigt oder funktioniert nicht einwandfrei | X | ||||
e) | Retraktor beschädigt oder funktioniert nicht einwandfrei | X | ||||
| Sichtprüfung und/oder Verwendung der elektronischen Fahrzeugschnittstelle | a) | Kraftbegrenzer fehlt offensichtlich oder ist nicht für das Fahrzeug geeignet | X | ||
b) | System zeigt über die elektronische Fahrzeugschnittstelle Fehler an | X | ||||
| Sichtprüfung und/oder Verwendung der elektronischen Fahrzeugschnittstelle | a) | Gurtstraffer fehlt oder ist offensichtlich nicht für das Fahrzeug geeignet | X | ||
b) | System zeigt über die elektronische Fahrzeugschnittstelle Fehler an | X | ||||
| Sichtprüfung und/oder Verwendung der elektronischen Fahrzeugschnittstelle | a) | Airbags fehlen offensichtlich oder sind nicht für das Fahrzeug geeignet. | X | ||
b) | Airbag offensichtlich nicht funktionstüchtig | X | ||||
c) | System zeigt über die elektronische Fahrzeugschnittstelle Fehler an | X | ||||
| Sichtprüfung der Störungsanzeige (MIL) und/oder Verwendung der elektronischen Fahrzeugschnittstelle | a) | SRS-Störungsanzeige (MIL) weist auf Fehler im System hin | X | ||
b) | System zeigt über die elektronische Fahrzeugschnittstelle Fehler an | X | ||||
| Sichtprüfung | a) | Fehlt | X | ||
b) | Nicht vorschriftsgemäß 1 | X | ||||
Falls vorgeschrieben (z. B. Taxis, Stadt- und Reisebusse usw.) | X | |||||
| Sichtprüfung und Betätigung | a) | Diebstahlsicherung funktioniert nicht und verhindert nicht das Anfahren des Fahrzeugs | X | ||
b) | Defekt | X | ||||
Sperrt oder blockiert unbeabsichtigt | X | |||||
| Sichtprüfung | a) | Fehlt oder ist unvollständig | X | ||
b) | Nicht vorschriftsgemäß 1 | X | ||||
| Sichtprüfung | Fehlt, unvollständig oder nicht vorschriftsgemäß 1 | X | |||
| Sichtprüfung | Fehlen oder sind nicht in gutem Zustand, Stabilität oder Abmessungen unzureichend | X | |||
| Sichtprüfung und Betätigung | a) | Funktioniert nicht ordnungsgemäß. | X | ||
Keine Funktion | X | |||||
b) | Betätigungseinrichtung unsicher | X | ||||
c) | Nicht vorschriftsgemäß 1 | X | ||||
Erzeugter Ton kann mit offiziellen Sirenen verwechselt werden | X | |||||
| Sichtprüfung oder Betrieb während eines Straßentests oder elektronische Prüfung | a) | Nicht vorschriftsgemäß 1 eingebaut | X | ||
Fehlt (falls vorgeschrieben) | X | |||||
b) | Funktionsfähigkeit beeinträchtigt | X | ||||
Keine Funktion | X | |||||
c) | Keine ausreichende Beleuchtung | X | ||||
Überhaupt keine Beleuchtung | X | |||||
| Sichtprüfung | a) | Nicht vorschriftsgemäß 1 eingebaut | X | ||
b) | Funktioniert nicht | X | ||||
c) | Verplombung schadhaft oder fehlt | X | ||||
d) | Einbauschild fehlt, ist unleserlich oder veraltet | X | ||||
e) | Unbefugter Eingriff oder Manipulation offensichtlich | X | ||||
f) | Größe der Reifen entspricht nicht den Kalibrierungsparametern | X | ||||
| Sichtprüfung und Betätigung (falls Prüfgeräte vorhanden) | a) | Nicht vorschriftsgemäß 1 eingebaut | X | ||
b) | Funktioniert offensichtlich nicht | X | ||||
c) | Abregelgeschwindigkeit falsch eingestellt (falls geprüft) | X | ||||
d) | Verplombung schadhaft oder fehlt | X | ||||
e) | Einbauschild fehlt oder ist unleserlich | X | ||||
f) | Größe der Reifen entspricht nicht den Kalibrierungsparametern | X | ||||
| Sichtprüfung und/oder Verwendung der elektronischen Fahrzeugschnittstelle | a) | Offensichtlich manipuliert (Betrug), um den Kilometerstand eines Fahrzeugs zu verringern oder falsch darzustellen | X | ||
b) | Funktioniert offensichtlich nicht | X | ||||
| Sichtprüfung und/oder Verwendung der elektronischen Fahrzeugschnittstelle | a) | Raddrehzahlsensoren fehlen oder sind schadhaft | X | ||
b) | Kabel beschädigt | X | ||||
c) | Andere Bauteile fehlen oder sind beschädigt | X | ||||
d) | Schalter beschädigt oder funktioniert nicht einwandfrei | X | ||||
e) | ESC-Störungsanzeige (MIL) weist auf Fehler im System hin | X | ||||
f) | System zeigt über die elektronische Fahrzeugschnittstelle Fehler an | X | ||||
| Subjektive Bewertung (es sei denn, der Prüfer befindet, dass der Lärmpegel im Grenzbereich liegt, dann ist eine Messung des Standgeräuschs eines Fahrzeugs mit einem Geräuschpegelmessgerät durchzuführen) | a) | Geräuschpegel übersteigt den in den Vorschriften 1 erlaubten Wert | X | ||
b) | Ein Bauteil des Geräuschdämpfungssystems ist locker, beschädigt, unsachgemäß montiert, fehlt oder wurde offensichtlich derart geändert, dass der Lärmpegel beeinträchtigt wird. | X | ||||
Sehr große Gefahr, dass die Einrichtung abfällt | X | |||||
| Sichtprüfung | a) | Vom Hersteller eingebautes Abgasnachbehandlungssystem fehlt, wurde verändert oder ist offensichtlich defekt | X | ||
b) | Leckagen, die Emissionsmessungen beeinträchtigen | X | ||||
c) | MIL hält die ordnungsgemäße Abfolge nicht ein | X | ||||
|
| a) | Abgase überschreiten die spezifischen Werte nach Herstellerangabe | X | ||
b) | oder, falls hierzu keine Angaben vorliegen, die CO-Emissionen
| X | ||||
c) | Lambda-Koeffizient außerhalb des Bereichs 1 ± 0,03 oder nicht in Übereinstimmung mit den Herstellerangaben | X | ||||
d) | Bordeigenes Diagnosesystem zeigt erhebliche Störung an | X | ||||
e) | Abgasfernmessung weist auf erhebliche Abweichung hin | X | ||||
| Sichtprüfung | a) | Vom Hersteller eingebautes Abgasnachbehandlungssystem fehlt oder offensichtlich defekt | X | ||
b) | Leckagen, die Emissionsmessungen beeinträchtigen | X | ||||
c) | MIL hält die ordnungsgemäße Abfolge nicht ein | X | ||||
d) | Zu wenig Reagenzmittel (falls anwendbar) | X | ||||
|
| a) | Bei Fahrzeugen, die nach dem in den einschlägigen Vorschriften 1 genannten Datum erstmals zugelassen oder in Betrieb genommen wurden: | |||
Abgastrübung übersteigt den auf dem Herstellerschild am Fahrzeug angegebenen Wert | X | |||||
Vorkonditionierung des Fahrzeugs:
| b) | Sofern diese Informationen nicht verfügbar sind oder die einschlägigen Vorschriften 1 die Verwendung von Referenzwerten nicht erlauben:
bzw. bei in den Vorschriften 1 definierten oder nach dem darin genannten Datum erstmals zugelassenen oder in Betrieb genommenen Fahrzeugen 1: 1,5 m–1(9) oder 0,7 m–1(8) | X | |||
| X | |||||
Prüfverfahren:
| c) | Abgasfernmessung weist auf erhebliche Abweichung hin | X | |||
| Übermäßiger Flüssigkeitsaustritt (außer Wasser), der eine Umweltschädigung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer bewirken kann | X | ||||
Dauernde Tropfenbildung, die eine sehr schwere Gefahr darstellt | X | |||||
| Sichtprüfung und Betätigung | a) | Mangelhafte Funktion | X | ||
b) | Zustand schadhaft | X | ||||
Verletzungsgefahr | X | |||||
c) | Notsteuerung defekt | X | ||||
d) | Fernbedienung der Türen oder Warnvorrichtungen fehlerhaft | X | ||||
| Sichtprüfung und (falls angezeigt) Betätigung | a) | Mangelhafte Funktion | X | ||
b) | Notausstiegsschilder unleserlich | X | ||||
Notausstiegsschilder fehlen | X | |||||
c) | Hammer zum Einschlagen der Scheiben fehlt | X | ||||
d) | Zugang blockiert | X | ||||
| Sichtprüfung und Betätigung | a) | Mangelhafte Funktion | X | ||
Sicherer Betrieb des Fahrzeugs beeinträchtigt | X | |||||
b) | Schadstoff- oder Abgase dringen in Fahrer- oder Fahrgastzelle ein | X | ||||
Gesundheitsgefahr für Fahrzeuginsassen | X | |||||
c) | Entfrostungssystem (falls vorgeschrieben) schadhaft | X | ||||
| Sichtprüfung und Betätigung | a) | Mangelhafte Funktion | X | ||
Gesundheitsgefahr für Fahrzeuginsassen | X | |||||
b) | Schadstoff- oder Abgase dringen in Fahrer- oder Fahrgastzelle ein | X | ||||
Gesundheitsgefahr für Fahrzeuginsassen | X | |||||
| Sichtprüfung | Klappsitze (falls zulässig) funktionieren nicht automatisch | X | |||
Blockieren einen Notausstieg | X | |||||
| Sichtprüfung | a) | Sonderausstattung, z. B. Blendschutzeinrichtung, schadhaft | X | ||
Sichtfeld beeinträchtigt | X | |||||
b) | Fahrerschutzvorrichtung unsicher | X | ||||
Verletzungsgefahr | X | |||||
| Sichtprüfung und Betätigung | Einrichtung schadhaft | X | |||
Funktioniert überhaupt nicht | X | |||||
| Sichtprüfung | a) | Boden unsicher | X | ||
Stabilität beeinträchtigt | X | |||||
b) | Haltestangen oder Festhaltegriffe schadhaft | X | ||||
Unsicher oder unbenutzbar | X | |||||
| Sichtprüfung und (falls angezeigt) Betätigung | a) | Zustand schadhaft | X | ||
Zustand beschädigt | X | |||||
Stabilität beeinträchtigt | X | |||||
b) | Einziehbare Stufen funktionieren nicht einwandfrei | X | ||||
| Sichtprüfung und Betätigung | System defekt | X | |||
Funktioniert überhaupt nicht | X | |||||
| Sichtprüfung | a) | Hinweiszeichen fehlt, ist fehlerhaft oder unleserlich | X | ||
Falsche Informationen | X | |||||
| Sichtprüfung | Türenschutz für diese Beförderungsart nicht vorschriftsgemäß 1 | X | |||
| Sichtprüfung | Signaleinrichtung oder Sonderausstattung fehlt | X | |||
| Sichtprüfung und Betätigung | a) | Mangelhafte Funktion | X | ||
Sicherer Betrieb beeinträchtigt | X | |||||
b) | Zustand schadhaft | X | ||||
Stabilität beeinträchtigt; Verletzungsgefahr | X | |||||
c) | Steuerung(en) defekt | X | ||||
Sicherer Betrieb beeinträchtigt | X | |||||
d) | Warnvorrichtung(en) defekt | X | ||||
Funktionieren überhaupt nicht | X | |||||
| Sichtprüfung und (falls angezeigt) Betätigung | a) | Mangelhafte Funktion | X | ||
Sicherer Betrieb beeinträchtigt | X | |||||
b) | Zustand schadhaft | X | ||||
Stabilität beeinträchtigt; Verletzungsgefahr | X | |||||
c) | Steuerung(en) defekt | X | ||||
Sicherer Betrieb beeinträchtigt | X | |||||
| Sichtprüfung | Signaleinrichtung oder Sonderausstattung fehlt | X |
Fußnote(n):
- (1)
Der Prozentwert der Bremswirksamkeit wird ermittelt durch Division der gesamten bei Bremsbetätigung erreichten Bremskraft durch das Fahrzeuggewicht — bzw. bei Sattelanhängern durch die Summe der Achslasten — und anschließende Multiplikation des Ergebnisses mit 100.
- (2)
Fahrzeugklassen, die nicht in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen, sind nur orientierungshalber aufgeführt.
- (3)
48 % für Fahrzeuge, die nicht mit ABS ausgerüstet sind oder deren Typgenehmigung vor dem 1. Oktober 1991 erfolgte.
- (4)
45 % für Fahrzeuge, die nach 1988 oder ab dem Anwendungsdatum gemäß den Vorschriften zugelassen wurden, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist.
- (5)
43 % für Sattelanhänger und Deichselanhänger, die nach 1988 oder ab dem Anwendungsdatum gemäß den Vorschriften zugelassen wurden, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist.
- (6)
2,2 m/s2 für Fahrzeuge der Klassen N1, N2 und N3.
- (7)
Typgenehmigung gemäß Richtlinie 70/220/EWG, Verordnung (EG) Nr. 715/2007 Anhang I Tabelle 1 (Euro 5), Richtlinie 88/77/EWG und Richtlinie 2005/55/EG
- (8)
Typgenehmigung gemäß Verordnung (EG) Nr. 715/2007 Anhang I Tabelle 2 (Euro 6) und Verordnung (EG) Nr. 595/2009 (Euro VI).
- (9)
Typgenehmigung gemäß den Grenzwerten in der Richtlinie 70/220/EWG, Tabelle in Anhang I, Abschnitt 5.3.1.4 Zeile B bzw. in der Richtlinie 88/77/EWG, Tabelle in Anhang I, Abschnitt 6.2.1 Zeile B1, B2 oder C, oder nach dem 1. Juli 2008 erstmals zugelassen oder in Betrieb genommen.
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