ANHANG II RL 2014/47/EU

UMFANG DER TECHNISCHEN UNTERWEGSKONTROLLE

1.
PRÜFBEREICHE

(0)
Identifizierung des Fahrzeugs
(1)
Bremsanlage
(2)
Lenkanlagen
(3)
Sichtbarkeit
(4)
Beleuchtungsanlage und Teile der elektrischen Anlage
(5)
Achsen, Räder, Reifen und Aufhängung
(6)
Fahrgestell und daran befestigte Teile
(7)
Sonstige Ausstattungen
(8)
Umweltbelastung
(9)
Zusätzliche Kontrollen bei Fahrzeugen (zur Personenbeförderung) der Fahrzeugklassen M2 und M3

2.
PRÜFANFORDERUNGEN

Positionen, die ohne Prüfgerät nicht geprüft werden können, sind mit „PG” gekennzeichnet. Positionen, die ohne Prüfgerät nur in begrenztem Umfang geprüft werden können, sind mit „+ PG” gekennzeichnet. Soweit als Verfahren „Sichtprüfung” angegeben ist, bedeutet dies, dass der Prüfer neben der Inaugenscheinnahme die betreffenden Einrichtungen gegebenenfalls auch betätigen, ihren Geräuschpegel beurteilen oder jedes andere Prüfverfahren, das kein Prüfgerät erfordert, anwenden sollte. Technische Unterwegskontrollen können sich auf die in Tabelle 1 aufgeführten Positionen erstrecken; dort sind auch die empfohlenen Prüfmethoden aufgeführt. Durch diesen Anhang wird ein Prüfer nicht daran gehindert, zusätzliche Ausrüstung wie eine Hebebühne oder eine Prüfgrube zu verwenden. Die Prüfung sollte mit aktuell verfügbaren Methoden und Geräten und ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen zur Demontage oder Entfernung irgendwelcher Fahrzeugteile durchgeführt werden. Bei der Prüfung kann auch untersucht werden, ob die jeweiligen Teile und Bauteile des betreffenden Fahrzeugs den Sicherheitsanforderungen und Umweltmerkmalen entsprechen, die zum Zeitpunkt der Genehmigung bzw. der Nachrüstung in Kraft waren. Gestattet die Bauart des Fahrzeugs keine Anwendung der Prüfmethoden dieses Anhangs, so ist die Prüfung nach den empfohlenen Prüfmethoden durchzuführen, die von den zuständigen Behörden akzeptiert werden. Die „Gründe für Mangelfeststellung” sind nicht relevant in Fällen, in denen Anforderungen betroffen sind, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung oder Erstinbetriebnahme in den einschlägigen Rechtsvorschriften für die Typgenehmigung oder den Nachrüstbestimmungen nicht vorgeschrieben waren.

3.
INHALT UND METHODEN DER PRÜFUNG SOWIE BEWERTUNG VON MÄNGELN AN FAHRZEUGEN

Die Prüfung deckt alle Posten ab, die als erforderlich betrachtet werden und relevant sind, wobei insbesondere die Sicherheit der Bremsanlage, die Reifen, die Räder, das Fahrgestell und die Umweltbelastung sowie die in der folgenden Tabelle empfohlenen Methoden zu berücksichtigen sind. Für alle Fahrzeugsysteme und -bauteile, die kontrolliert werden müssen, wird einzelfallbezogen eine Bewertung der Mängel anhand der in dieser Tabelle festgelegten Kriterien durchgeführt. In diesem Anhang nicht aufgeführte Mängel sind entsprechend der mit ihnen verbundenen Gefährdung des Straßenverkehrs zu bewerten.

ANMERKUNGEN:

1
„Vorschriften” bzw. „vorschriftsgemäß” beziehen sich auf die Typgenehmigungsvorschriften zum Zeitpunkt der Genehmigung, Erstzulassung oder Erstinbetriebnahme sowie auf Nachrüstbestimmungen oder nationale Vorschriften des Zulassungsstaats. Diese Gründe für eine Mangelfeststellung gelten nur, wenn die Einhaltung der Vorschriften überprüft worden ist.
2
(X) zeigt Positionen an, die den Zustand des Fahrzeugs und dessen Eignung für die Nutzung im Straßenverkehr anbelangen, für die Prüfung im Rahmender technischen Überwachung jedoch nicht als wesentlich erachtet werden.
3
Eine „sicherheitskritische Veränderung” ist eine Veränderung, die die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Umwelt hat.
PG
Zur Prüfung dieser Position ist ein Prüfgerät erforderlich.
0.
IDENTIFIZIERUNG DES FAHRZEUGS
1.
BREMSANLAGE
1.1.
Mechanischer Zustand und Funktion
1.2.
Betriebsbremse: Wirkung und Wirksamkeit
1.3.
Hilfsbremse (Notbremse), Wirkung und Wirksamkeit (falls getrennte Anlage)
1.4.
Feststellbremse: Wirkung und Wirksamkeit
2.
LENKUNG
2.1.
Mechanischer Zustand
2.2.
Lenkrad, Lenksäule und Lenkstange
3.
SICHT
4.
LEUCHTEN, REFLEKTOREN UND ELEKTRISCHE ANLAGE
4.1.
Frontscheinwerfer
4.2.
Begrenzungs- und Schlussleuchten, Seitenmarkierungsleuchten, Umrissleuchten sowie Tagfahrleuchten
4.3.
Bremsleuchten
4.4.
Fahrtrichtungsanzeiger und Warnblinkleuchten
4.5.
Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten
4.6.
Rückfahrscheinwerfer
4.7.
Hintere Kennzeichenbeleuchtung
4.8.
Rückstrahler, auffällige (retroflektierende) Markierung und hintere Kennzeichnungstafeln
4.9.
Kontrollleuchten für das Beleuchtungssystem
5.
ACHSEN, RÄDER, REIFEN UND AUFHÄNGUNG
5.1.
Achsen
5.2.
Räder und Reifen
5.3.
Aufhängung
6.
FAHRGESTELL UND DARAN BEFESTIGTE TEILE
6.1.
Fahrgestell oder Rahmen und daran befestigte Teile
6.2.
Führerhaus und Karosserie
7.
SONSTIGE AUSSTATTUNG
7.1.
Sicherheitsgurte/Gurtschlösser und Rückhaltesysteme
8.
UMWELTBELASTUNG
8.1.
Rauschen
8.2.
Auspuffabgase
8.2.1.
Emissionen von Fremdzündungsmotoren
8.2.2.
Emissionen von Selbstzündungsmotoren
8.3.
Andere umweltrelevante Positionen
9.
ZUSÄTZLICHE PRÜFUNGEN BEI FAHRZEUGEN (ZUR PERSONENBEFÖRDERUNG) DER KLASSEN M2 UND M3
9.1.
Türen
9.4.
Sitze
9.10.
Vorschriften für die Beförderung von Kindern (X) 2
9.11.
Vorschriften für die Beförderung von Personen mit eingeschränkter Mobilität (X) 2
PostenMethodeGrund für MangelfeststellungBewertung der Mängel
geringerheblichgefährlich
0.1.
Kennzeichenschild (falls vorgeschrieben 1)
Sichtprüfunga)Kennzeichenschild(er) fehlt (fehlen) oder ist (sind) so mangelhaft befestigt, dass es (sie) abfallen kann (können)X
b)Beschriftung fehlt oder ist unleserlichX
c)Entspricht nicht den Fahrzeugdokumenten oder -aufzeichnungenX
0.2.
Fahrzeugidentifizierungs-/Fahrgestell-/Seriennummer
Sichtprüfunga)Fehlt oder ist unauffindbarX
b)Unvollständig, unleserlich, offensichtlich gefälscht oder entspricht nicht den FahrzeugdokumentenX
c)Unleserliche Fahrzeugdokumente oder UnstimmigkeitenX
1.1.1.
Bremspedal-/Bremshebellagerung

Sichtprüfung der Bauteile beim Betätigen des Bremssystems

Anm.: Fahrzeuge mit Bremskraftverstärker sollten mit ausgeschaltetem Motor geprüft werden

a)Pedalachse schwergängigX
b)Übermäßige Abnutzung oder SpielX
1.1.2.
Zustand des Pedals/des Bremshebels und Weg der Bremsbetätigungseinrichtung

Sichtprüfung der Bauteile beim Betätigen des Bremssystems

Anm.: Fahrzeuge mit Bremskraftverstärker sollten mit ausgeschaltetem Motor geprüft werden

a)Übermäßiger Weg oder keine ausreichende Wegreserve vorhandenX
Bremse kann nicht vollständig betätigt werden oder ist blockiertX
b)Freigängigkeit der Bremsbetätigungseinrichtung beeinträchtigtX
Wenn die Funktionsfähigkeit beeinträchtigt istX
c)Antirutschvorrichtung auf dem Bremspedal fehlt, ist locker oder übermäßig abgenutztX
1.1.3.
Unterdruckpumpe oder Kompressor und Behälter
Sichtprüfung der Bauteile bei normalem Betriebsdruck. Zeitspanne bis zum Erreichen eines sicheren Betriebswertes für Vakuum oder Luftdruck sowie zuverlässige Funktion der Warnvorrichtung, des Mehrkreisschutzventils und des Überdruckventils kontrollierena)Luftdruck bzw. Unterdruck unzureichend für mindestens vier Bremsungen nach Ansprechen der Warneinrichtung (oder Manometeranzeige in der Gefahrzone)X
unzureichend für mindestens zwei Bremsungen nach Ansprechen der Warneinrichtung (oder Manometeranzeige in der Gefahrzone)X
b)Zeit für Aufbau des Luftdrucks/Unterdrucks bis zu einem sicheren Betriebswert erfolgt nicht in der vorgegebenen Zeitspanne 1X
c)Mehrkreisschutzventil oder Überdruckventil funktioniert nichtX
d)Luftverlust verursacht wahrnehmbaren Druckabfall oder hörbarer LuftaustrittX
e)Äußere Beschädigung mit möglicher Beeinträchtigung der Funktion der BremsanlageX
Mindestbremswirkung der Hilfsbremse nicht erreichtX
1.1.4.
Druckwarnanzeige, Manometer
FunktionsprüfungDruckwarnanzeige oder Manometer arbeitet fehlerhaft oder ist schadhaftX
Zu niedriger Druck ist nicht feststellbarX
1.1.5.
Handbremsventil
Sichtprüfung der Bauteile beim Betätigen des Bremssystemsa)Betätigungseinrichtung eingerissen, beschädigt oder übermäßig abgenutztX
b)Betätigungseinrichtung unsicher an Ventil befestigt oder Ventil unsicherX
c)Verbindungen locker oder Leckage im SystemX
d)Funktion ungenügendX
1.1.6.
Feststellbremse, Betätigungshebel, Ratsche, elektronische Feststellbremse
Sichtprüfung der Bauteile beim Betätigen des Bremssystemsa)Ratsche sperrt nicht einwandfreiX
b)Verschleiß an Hebellagerung oder RatschenmechanismusX
Übermäßiger VerschleißX
c)Übermäßiger Hebelweg wegen falscher EinstellungX
d)Betätigungseinrichtung fehlt, ist beschädigt oder unwirksamX
e)Fehlerhafte Funktion, Warnanzeige zeigt Funktionsstörung anX
1.1.7.
Bremsventile (Fußventile, Druckregler, Regelventile)
Sichtprüfung der Bauteile beim Betätigen des Bremssystemsa)Ventil beschädigt oder übermäßiger LuftaustrittX
Funktionsfähigkeit beeinträchtigtX
b)Übermäßiger Ölverlust am KompressorX
c)Ventil unsicher oder unsachgemäß montiertX
d)Austritt von Hydraulikflüssigkeit oder LeckageX
Funktionsfähigkeit beeinträchtigtX
1.1.8.
Kupplung/Kupplungskopf für Anhängerbremsen (elektrisch und pneumatisch)
Trennen und Wiederanschließen der Bremssystemkupplung zwischen Zugfahrzeug und Anhänger.a)Absperrhahn oder selbstschließendes Kupplungskopfventil schadhaftX
Funktionsfähigkeit beeinträchtigtX
b)Absperrhahn oder Ventil unsicher oder unsachgemäß montiertX
Funktionsfähigkeit beeinträchtigtX
c)Übermäßige LeckageX
Funktionsfähigkeit beeinträchtigtX
d)Mangelhafte FunktionX
Bremsfunktion beeinträchtigtX
1.1.9.
Energievorratsbehälter/Druckluftbehälter
Sichtprüfunga)Behälter leicht beschädigt oder leicht korrodiertX
Behälter schwer beschädigt, korrodiert oder undicht.X
b)Entwässerungsvorrichtung unwirksamX
c)Behälter unsicher oder unsachgemäß montiertX
1.1.10.
Bremskraftverstärker, Hauptbremszylinder (hydraulische Anlagen)
Sichtprüfung der Bauteile beim Betätigen des Bremssystems, wenn möglicha)Bremskraftverstärker schadhaft oder unwirksamX
Funktioniert nichtX
b)Hauptbremszylinder schadhaft, aber Bremse funktioniert nochX
Hauptbremszylinder schadhaft oder undichtX
c)Hauptbremszylinder unsicher, aber Bremse funktioniert nochX
Hauptbremszylinder unsicherX
d)Bremsflüssigkeitsvorrat unzureichend, unterhalb der MindeststandanzeigeX
Bremsflüssigkeitsvorrat erheblich unterhalb der MindeststandanzeigeX
Keine Bremsflüssigkeit sichtbarX
e)Verschluss für den Ausgleichsbehälter des Hauptbremszylinders fehltX
f)Warnleuchte für Bremsflüssigkeit leuchtet oder ist defektX
g)Mangelhafte Funktion der Warnvorrichtung für BremsflüssigkeitsstandX
1.1.11.
Starre Bremsleitungen
Sichtprüfung der Bauteile beim Betätigen des Bremssystems, wenn möglicha)Unmittelbare Ausfall- oder BruchgefahrX
b)Leitungen oder Anschlüsse undicht (Druckluftbremssysteme)X
Leitungen oder Anschlüsse undicht (Hydraulikbremssysteme)X
c)Leitungen beschädigt oder übermäßig korrodiertX
Beeinträchtigung der Bremsfunktion durch Blockieren oder unmittelbare Gefahr einer LeckageX
d)Leitungen falsch verlegtX
Gefahr einer BeschädigungX
1.1.12.
Flexible Bremsschläuche
Sichtprüfung der Bauteile beim Betätigen des Bremssystems, wenn möglicha)Unmittelbare Ausfall- oder BruchgefahrX
b)Bremsschläuche beschädigt, angescheuert, verdreht oder zu kurzX
Bremsschläuche beschädigt oder scheuernX
c)Schläuche oder Anschlüsse undicht (Luftbremssysteme)X
Schläuche oder Anschlüsse undicht (Hydraulikbremssysteme)X
d)Schlauchausbeulung unter DruckX
Cord schadhaftX
e)Schläuche porösX
1.1.13.
Bremsbeläge und Bremsklötze
Sichtprüfunga)Belag oder Klotz übermäßig abgenutzt (Mindeststärkenanzeige erreicht)X
Belag oder Klotz übermäßig abgenutzt (Mindeststärkenanzeige nicht sichtbar)X
b)Belag oder Klotz verschmutzt (Öl, Fett usw.)X
Bremswirkung beeinträchtigtX
c)Belag oder Klotz fehlt oder falsch montiertX
1.1.14.
Bremstrommeln, Bremsscheiben
Sichtprüfunga)Trommel oder Scheibe abgenutztX
Trommel oder Scheibe mit übermäßiger Riefenbildung, eingerissen, unsicher oder gebrochenX
b)Bremstrommel oder -scheibe verschmutzt (Öl, Fett usw.)X
Bremswirkung erheblich beeinträchtigtX
c)Fehlende Bremstrommel oder -scheibeX
d)Ankerplatte unsicherX
1.1.15.
Bremsseile, -zugstangen, -hebel, -gestänge
Sichtprüfung der Bauteile beim Betätigen des Bremssystems, wenn möglicha)Seile beschädigt oder verknotetX
Bremswirkung beeinträchtigtX
b)Bauteil übermäßig abgenutzt oder korrodiertX
Bremswirkung beeinträchtigtX
c)Seil, Zugstange oder Gelenk unsicherX
d)Seilführung schadhaftX
e)Freigängigkeit der Bremsanlage beeinträchtigtX
f)Übermäßige Hebel-/Gestängewege wegen falscher Einstellung oder übermäßigen VerschleißesX
1.1.16.
Radbremszylinder (einschl. Federspeicher oder Hydraulikzylinder)
Sichtprüfung der Bauteile beim Betätigen des Bremssystems, wenn möglicha)Radbremszylinder gerissen oder beschädigtX
Bremswirkung beeinträchtigtX
b)Radbremszylinder undichtX
Bremswirkung beeinträchtigtX
c)Radbremszylinder unsicher oder unsachgemäß montiertX
Bremswirkung beeinträchtigtX
d)Radbremszylinder übermäßig korrodiertX
Gefahr des VersagensX
e)Unzureichender oder übermäßiger Weg des Betätigungskolbens oder der MembranX
Bremswirkung beeinträchtigt (zu wenig Reserveweg)X
f)Staubabdichtung beschädigtX
Staubabdichtung fehlt oder ist übermäßig beschädigtX
1.1.17.
Bremskraftregler
Sichtprüfung der Bauteile beim Betätigen des Bremssystems, wenn möglicha)Gestänge defektX
b)Gestänge falsch eingestelltX
c)Ventil klemmt oder ist unwirksam (ABS funktioniert)X
Ventil klemmt oder ist unwirksamX
d)Ventil fehlt (sofern vorgeschrieben)X
e)Schild mit Angaben zur Einstellung fehltX
f)Daten unleserlich oder nicht vorschriftsgemäß 1X
1.1.18.
Automatische Gestängesteller und -anzeige
Sichtprüfunga)Gestängesteller ist beschädigt, klemmt oder weist übermäßigen Weg, übermäßigen Verschleiß oder falsche Einstellung aufX
b)Gestängesteller defektX
c)Unsachgemäß montiert oder ersetztX
1.1.19.
Dauerbremssystem (soweit vorhanden oder vorgeschrieben)
Sichtprüfunga)Anschlüsse oder Befestigungen unsicherX
Funktionsfähigkeit beeinträchtigtX
b)System offensichtlich schadhaft oder fehltX
1.1.20.
Automatische Betätigung der Anhängerbremsen
Lösen der Bremskupplung zwischen Zugfahrzeug und AnhängerAnhängerbremse setzt nicht automatisch ein, wenn Kupplung gelöst wirdX
1.1.21.
Vollständiges Bremssystem
Sichtprüfunga)Andere Systembauteile (z. B. Frostschutzmittelpumpe, Lufttrockner usw.) sind derart äußerlich beschädigt oder übermäßig korrodiert, dass das Bremssystem beeinträchtigt istX
Bremswirkung beeinträchtigtX
b)Luft- oder FrostschutzmittelaustrittX
Funktionsfähigkeit des Systems beeinträchtigtX
c)Bauteil unsicher oder unsachgemäß montiertX
d)Sicherheitskritische Veränderung eines Bauteils 3X
Bremswirkung beeinträchtigtX
1.1.22.
Prüfanschlüsse (soweit vorhanden oder vorgeschrieben)
SichtprüfungFehltX
1.1.23.
Auflaufbremse
Sichtprüfung und BetätigungWirksamkeit unzureichendX
1.2.1.
Wirkung

(PG)

Bei einer Prüfung auf einem Bremsprüfstand: Bremsen bis zur Höchstbremskraft steigernd betätigena)Ungenügende Bremskraft an einem oder mehreren RädernX
Keine Bremskraft an einem oder mehreren RädernX
b)Bremskraft an einem Rad beträgt weniger als 70 % der an dem anderen Rad derselben Achse gemessenen Höchstbremskraft; oder, im Falle einer Straßenprüfung, übermäßige Abweichung des Fahrzeugs von der GeradenX
Bremskraft an einem Rad beträgt bei gelenkten Achsen weniger als 50 % der an dem anderen Rad derselben Achse gemessenen HöchstbremskraftX
c)Bremskraft nicht abstufbar ( „Rupfen” )X
d)Ansprechzeit der Bremse an einem der Räder zu langX
e)Starke Schwankung der Bremskraft während jeder vollen RadumdrehungX
1.2.2.
Wirksamkeit

(PG)

Prüfung auf einem Bremsprüfstand bei Gewicht wie angetroffen oder, falls aus technischen Gründen nicht möglich, in einer Straßenprüfung mit einem registrierenden Verzögerungsmessgerät(1)Nachfolgende Mindestwerte werden nicht erreicht(2):
Klassen M1, M2 und M3: 50 %(3)X
Klasse N1: 45 %
Klassen N2 und N3 43 %(4)
Klassen O3 und O4: 40 %(5)
Weniger als 50 % der obigen Werte erreichtX
1.3.1.
Wirkung

(PG)

Bei einem vom Betriebsbremssystem getrennten Hilfsbremssystem ist das in 1.2.1 beschriebene Prüfverfahren anzuwendena)Ungenügende Bremskraft an einem oder mehreren RädernX
Keine Bremskraft an einem oder mehreren RädernX
b)Bremskraft an einem Rad beträgt weniger als 70 % der an dem anderen Rad derselben Achse gemessenen Höchstbremskraft. Oder, im Fall einer Straßenprüfung, übermäßige Abweichung des Fahrzeugs von der GeradenX
Bremskraft an einem Rad beträgt bei gelenkten Achsen weniger als 50 % der an dem anderen Rad derselben Achse gemessenen Höchstbremskraft.X
c)Bremskraft nicht abstufbar ( „Rupfen” )X
1.3.2.
Wirksamkeit

(PG)

Bei einem vom Betriebsbremssystem getrennten Hilfsbremssystem ist das in 1.2.2 beschriebene Prüfverfahren anzuwendenWirksamkeit von weniger als 50 %(6) der erforderlichen Bremskraft der Betriebsbremse gemäß 1.2.2, bezogen auf die zulässige HöchstmasseX
Weniger als 50 % der oben genannten Bremswirksamkeitswerte im Verhältnis zur Masse des Fahrzeugs während der Prüfung erreichtX
1.4.1.
Leistung

(PG)

Betätigung der Bremse bei der Prüfung auf einem BremsprüfstandBremse einseitig ohne Wirkung oder, im Fall eines Straßentests, übermäßige Abweichung des Fahrzeugs von der GeradenX
Weniger als 50 % der unter Nummer 1.4.2 genannten Bremswirksamkeitswerte im Verhältnis zur Masse des Fahrzeugs während der Prüfung erreichtX
1.4.2.
Wirksamkeit

(PG)

Prüfung auf einem Bremsprüfstand; andernfalls Prüfung in einer Straßenprüfung mit einem anzeigenden oder registrierenden VerzögerungsmessgerätAbbremswirkung bei allen Fahrzeugen beträgt nicht mindestens 16 % im Verhältnis zur zulässigen Gesamtmasse oder bei Kraftfahrzeugen nicht mindestens 12 % im Verhältnis zur zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (es gilt der höhere Wert=X
Weniger als 50 % der obigen Bremswerte im Verhältnis zur Masse des Fahrzeugs während der Prüfung erreichtX
1.5.
Dauerbremssystem: Wirkung
Sichtprüfung und nach Möglichkeit Prüfung auf Funktion.a)Bremswirkung nicht abstufbar (nicht anwendbar bei Motorbremssystemen)X
b)System funktioniert nichtX
1.6.
Antiblockiersystem (ABS)
Sichtprüfung und Prüfung der Warnvorrichtung und/oder Verwendung der elektronischen Fahrzeugschnittstellea)Warnvorrichtung defektX
b)Warnvorrichtung zeigt Funktionsstörung des Systems anX
c)Raddrehzahlsensoren fehlen oder sind beschädigtX
d)Kabel beschädigtX
e)Andere Bauteile fehlen oder sind beschädigtX
f)System zeigt über die elektronische Fahrzeugschnittstelle Fehler anX
1.7.
Elektronisches Bremssystem (EBS)
Sichtprüfung und Prüfung der Warnvorrichtung und/oder Verwendung der elektronischen Fahrzeugschnittstellea)Warnvorrichtung defektX
b)Warnvorrichtung zeigt Funktionsstörung des Systems anX
c)System zeigt über die elektronische Fahrzeugschnittstelle Fehler anX
d)Anschluss zwischen Zugfahrzeug und Anhänger ist nicht kompatibel oder fehltX
1.8.
Bremsflüssigkeit
SichtprüfungBremsflüssigkeit verschmutzt oder weist Ablagerungen aufX
Unmittelbare AusfallgefahrX
2.1.1.
Zustand des Lenkgetriebes
Sichtprüfung der Funktion des Lenkgetriebes bei Drehen des Lenkradsa)Gelenkwelle verzogen oder Schiebekeile abgenutztX
Funktionsfähigkeit beeinträchtigtX
b)Gelenkwelle übermäßig abgenutztX
Funktionsfähigkeit beeinträchtigtX
c)Gelenkwelle weist übermäßigen Weg aufX
Funktionsfähigkeit beeinträchtigtX
d)LeckageX
TropfenbildungX
2.1.2.
Befestigung des Lenkgetriebes
Sichtprüfung der Befestigung des Lenkgehäuses am Fahrgestell bei Drehen des Lenkrads im und gegen den Uhrzeigersinna)Lenkgetriebe nicht ausreichend befestigtX
Befestigungen gefährlich locker oder Relativbewegung zum Fahrgestell/Aufbau sichtbarX
b)Befestigungslöcher im Fahrgestell ausgeweitetX
Befestigungen stark beeinträchtigtX
c)Befestigungsbolzen fehlen oder sind gebrochenX
Befestigungen stark beeinträchtigtX
d)Lenkgetriebe gebrochenX
Stabilität oder Befestigung des Gehäuses beeinträchtigtX
2.1.3.
Zustand des Lenkgestänges
Sichtprüfung der Lenkungsbauteile auf Abnutzung, Bruch und Sicherheit bei Drehen des Lenkrads im und gegen den Uhrzeigersinna)Relativbewegung der Bauteile, die befestigt sein solltenX
Übermäßiges Spiel oder Gefahr des Lösens der VerbindungenX
b)Übermäßiger Verschleiß an den VerbindungsstellenX
Sehr große Gefahr des Lösens der VerbindungenX
c)Ein Bauteil gebrochen oder verformtX
Funktionsfähigkeit beeinträchtigtX
d)Sicherungseinrichtungen fehlenX
e)Einstellung der Bauteile (z. B. der Spurstange oder Lenkzwischenstange) fehlerhaftX
f)Sicherheitskritische Veränderung 3X
Funktionsfähigkeit beeinträchtigtX
g)Staubabdichtung beschädigt oder schadhaftX
Staubabdichtung fehlt oder ist schwer beschädigtX
2.1.4.
Funktion des Lenkgestänges
Sichtprüfung der Lenkungsbauteile auf Abnutzung, Bruch und Sicherheit bei Drehen des Lenkrads im und gegen den Uhrzeigersinn, während die Räder des Fahrzeugs auf dem Boden stehen und der Motor läuft (Servolenkung)a)Lenkgestänge stößt bei Bewegung gegen befestigten Teil des FahrgestellsX
b)Lenkanschläge funktionieren nicht oder fehlenX
2.1.5.
Servolenkung
Prüfung des Lenkungssystems auf Leckage und Prüfung des Füllstands des Hydraulikbehälters (falls sichtbar). Prüfung der Funktion des Servolenkungssystems, während die Räder des Fahrzeugs auf dem Boden stehen und der Motor läuft.a)FlüssigkeitsleckX
b)Flüssigkeit unzureichend (unterhalb der Mindeststandanzeige)X
Flüssigkeitsvorrat unzureichendX
c)Mechanismus funktioniert nichtX
Lenkung beeinträchtigtX
d)Mechanismus gebrochen oder unsicherX
Lenkung beeinträchtigtX
e)Einstellung fehlerhaft oder Bauteile stoßen aneinanderX
Lenkung beeinträchtigtX
f)Sicherheitskritische Veränderung 3X
Lenkung beeinträchtigtX
g)Kabel/Schläuche beschädigt oder übermäßig korrodiertX
Lenkung beeinträchtigtX
2.2.1.
Zustand des Lenkrads
Drücken und Ziehen des Lenkrads in Längsrichtung der Lenksäule, Drücken des Lenkrads in verschiedene Richtungen im rechten Winkel zur Lenksäule, während die Räder des Fahrzeugs auf dem Boden stehen. Sichtprüfung des Spiels und des Zustands der beweglichen Kupplungen oder Antriebsgelenkea)Relativbewegung zwischen Lenkrad und Lenksäule wegen LockerungX
Sehr große Gefahr des Lösens der VerbindungenX
b)Sicherungseinrichtung auf Lenkradnabe fehlt.X
Sehr große Gefahr des Lösens der VerbindungenX
c)Lenkradnabe, -kranz, oder -speichen gebrochen oder lockerX
Sehr große Gefahr des Lösens der VerbindungenX
d)Sicherheitskritische Veränderung 3X
2.2.2.
Lenksäule und Lenkungsdämpfer
Drücken und Ziehen des Lenkrads in Längsrichtung der Lenksäule, Drücken des Lenkrads in verschiedene Richtungen rechtwinkelig zur Lenksäule. Sichtprüfung des Spiels und des Zustands der beweglichen Kupplungen oder Antriebsgelenke.a)Übermäßiger Aufwärts- oder Abwärtsweg des LenkradzentrumsX
b)Übermäßiges Radialspiel der LenksäuleX
c)Flexible Kupplung beschädigtX
d)Befestigung schadhaftX
Sehr große Gefahr des Lösens der VerbindungenX
e)Sicherheitskritische Veränderung 3X
2.3.
Lenkungsspiel
Leichtes Drehen des Lenkrads im und gegen den Uhrzeigersinn soweit wie möglich, ohne dabei eine Bewegung der geradeaus gerichteten Räder zu verursachen (bei laufendem Motor im Fall einer Servolenkung). Sichtprüfung der FreigängigkeitÜbermäßiges freies Spiel in der Lenkung (z. B. Bewegung eines Punktes auf dem Lenkradkranz beträgt mehr als ein Fünftel des Lenkraddurchmessers) oder Spiel nicht vorschriftsgemäß 1X
Sichere Lenkung beeinträchtigtX
2.4.
Spureinstellung (X) 2
SichtprüfungOffensichtlich fehlerhafte EinstellungX
Geradeausfahren beeinträchtigt; Richtungsstabilität beeinträchtigtX
2.5.
Drehkranz
Sichtprüfung oder Prüfung mittels eines speziell angepassten Radspieldetektorsa)Bauteil leicht beschädigtX
Bauteil schwer beschädigt oder eingerissenX
b)Übermäßiges SpielX
Geradeausfahren beeinträchtigt; Richtungsstabilität beeinträchtigtX
c)Befestigung schadhaftX
Befestigung stark beeinträchtigtX
2.6.
Elektronische Servolenkung (EPS)
Sichtprüfung und Prüfung der Übereinstimmung zwischen dem Winkel des Lenkrads und dem der Räder beim Ein-/Ausschalten des Motors und/oder Verwendung der elektronischen Fahrzeugschnittstellea)EPS-Störungsanzeige (MIL) weist auf Fehler im System hinX
b)Lenkhilfe funktioniert nichtX
c)System zeigt über die elektronische Fahrzeugschnittstelle Fehler anX
3.1.
Sichtfeld
Sichtprüfung vom Fahrersitz ausBehinderung des Sichtfelds des Fahrers, wodurch seine Sicht nach vorne oder zur Seite beeinträchtigt wird (außerhalb des Wischbereichs der Scheibenwischer)X
Sicht innerhalb des Wischbereichs der Scheibenwischer beeinträchtigt oder Außenspiegel nicht sichtbarX
3.2.
Scheiben
Sichtprüfunga)Glas- oder (falls zugelassen) Kunststoff-Scheiben gesprungen oder verfärbt (außerhalb des Wischbereichs der Scheibenwischer)X
Sicht innerhalb des Wischbereichs der Scheibenwischer beeinträchtigt oder Außenspiegel nicht sichtbarX
b)Glas- oder Kunststoff-Scheiben (einschließlich reflektierender oder getönter Folien) nicht vorschriftsgemäß 1 (außerhalb des Wischbereichs der Scheibenwischer)X
Sicht innerhalb des Wischbereichs der Scheibenwischer beeinträchtigt oder Außenspiegel nicht sichtbarX
c)Glas- oder Kunststoff-Scheiben in unzulässigem ZustandX
Sicht im Wischbereich der Scheibenwischer stark beeinträchtigtX
3.3.
Rückspiegel oder Rückblickeinrichtung
Sichtprüfunga)Rückspiegel oder Rückblickeinrichtung fehlt oder Montage nicht vorschriftsgemäß 1 (mindestens zwei Rückblickeinrichtungen vorhanden)X
Weniger als zwei Rückblickeinrichtungen vorhandenX
b)Rückspiegel oder Rückblickeinrichtung leicht beschädigt oder lockerX
Rückspiegel oder Rückblickeinrichtung unwirksam, schwer beschädigt, locker oder unsicherX
c)Erforderliches Sichtfeld nicht erfasstX
3.4.
Scheibenwischer
Sichtprüfung und Betätigunga)Scheibenwischer funktionieren nicht oder fehlenX
b)Wischblätter defektX
Wischblatt fehlt oder ist offensichtlich defektX
3.5.
Scheibenwaschanlage
Sichtprüfung und BetätigungWaschanlage funktioniert nicht ordnungsgemäß (Pumpe funktioniert, aber fehlende Waschflüssigkeit oder Wasserstrahl falsch ausgerichtet)X
Waschanlage funktioniert nichtX
3.6.
Antibeschlagsystem (X) 2
Sichtprüfung und BetätigungSystem funktioniert nicht oder ist offensichtlich defektX
4.1.1.
Zustand und Funktion
Sichtprüfung und Betätigunga)Scheinwerfer/Lichtquelle defekt oder fehlt (Mehrfach-Licht/mehrere Lichtquellen; bei LED bis 1/3 funktionsuntüchtig)X
Einzel-Scheinwerfer/Einzel-Lichtquellen; bei LED Sicht stark beeinträchtigtX
b)Projektionssystem (Reflektor und Linse bzw,. Streu-/Abschlussscheibe) leicht defektX
Projektionssystem (Reflektor und Linse bzw. Streu-/Abschlussscheibe) stark defekt oder fehltX
c)Leuchte nicht sicher befestigtX
4.1.2.
Ausrichtung
Sichtprüfung und Betätigung
a)
Frontscheinwerfer: erhebliche Fehleinstellung
X
b)Lichtquelle nicht ordnungsgemäß montiertX
4.1.3.
Schaltung
Sichtprüfung und Betätigunga)Schalterfunktion nicht vorschriftsgemäß 1 (Anzahl der gleichzeitig leuchtenden Scheinwerfer)X
Höchstzulässige Helligkeit nach vorn überschrittenX
b)Funktion der Betätigungseinrichtung beeinträchtigtX
4.1.4.
Übereinstimmung mit den Vorschriften 1
Sichtprüfung und Betätigunga)Scheinwerfer, Lichtfarbe, Position, Leuchtkraft oder Genehmigungszeichen nicht vorschriftsgemäß 1X
b)Gegenstände auf der Streu-/Abschlussscheibe oder der Lichtquelle, die offensichtlich die Leuchtkraft reduzieren oder die Lichtfarbe verändernX
c)Lichtquelle und Scheinwerfer nicht kompatibelX
4.1.5.
Niveauregulierungseinrichtung (falls vorgeschrieben)
Sichtprüfung und Betätigung (soweit möglich)a)Vorrichtung funktioniert nichtX
b)Manuelle Vorrichtung kann vom Fahrersitz aus nicht betätigt werdenX
4.1.6.
Scheinwerferwaschanlage (falls vorgeschrieben)
Sichtprüfung und Betätigung (soweit möglich)Vorrichtung funktioniert nichtX
Bei GasentladungsleuchtenX
4.2.1.
Zustand und Funktion
Sichtprüfung und Betätigunga)Lichtquelle defektX
b)Streu-/Abschlussscheibe schadhaftX
c)Leuchte nicht sicher befestigtX
Sehr große Gefahr, dass die Einrichtung abfälltX
4.2.2.
Schaltung
Sichtprüfung und Betätigunga)Schalterfunktion nicht vorschriftsgemäß 1X
Schlussleuchten und Seitenmarkierungsleuchten können ausgeschaltet werden, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet sindX
b)Funktion der Betätigungseinrichtung beeinträchtigtX
4.2.3.
Übereinstimmung mit den Vorschriften 1
Sichtprüfung und Betätigunga)Leuchte, Lichtfarbe, Position, Leuchtkraft oder Genehmigungszeichen nicht vorschriftsgemäß 1X
Rotes Licht nach vorn oder weißes Licht nach hinten; stark verringerte LeuchtkraftX
b)Gegenstände auf der Streu-/Abschlussscheibe oder der Lichtquelle, die die Leuchtkraft reduzieren oder die Lichtfarbe verändernX
Rotes Licht nach vorn oder weißes Licht nach hinten; stark verringerte LeuchtkraftX
4.3.1.
Zustand und Funktion
Sichtprüfung und Betätigunga)Lichtquelle defekt (Mehrfach-Lichtquelle; bei LED bis zu 1/3 nicht funktionstüchtig)X
Einzel-Lichtquellen; bei LED weniger als 2/3 funktionstüchtigX
Keine Lichtquelle funktionstüchtigX
b)Streu-/Abschlussscheibe leicht beschädigt (kein Einfluss auf Lichtausstrahlung)X
Streu-/Abschlussscheibe schwer beschädigt (Lichtausstrahlung beeinträchtigt)X
c)Leuchte nicht sicher befestigtX
Sehr große Gefahr, dass die Einrichtung abfälltX
4.3.2.
Schaltung
Sichtprüfung und Betätigunga)Schalterfunktion nicht vorschriftsgemäß 1X
FunktionsverzögerungX
Funktioniert nichtX
b)Funktion der Betätigungseinrichtung beeinträchtigtX
4.3.3.
Übereinstimmung mit den Vorschriften 1
Sichtprüfung und BetätigungLeuchte, Lichtfarbe, Position, Leuchtkraft oder Genehmigungszeichen nicht vorschriftsgemäß 1X
Weißes Licht nach hinten ausgestrahlt; stark verringerte LeuchtkraftX
4.4.1.
Zustand und Funktion
Sichtprüfung und Betätigunga)Lichtquelle defekt (Mehrfach-Lichtquelle; bei LED bis zu1/3 nicht funktionstüchtig)X
Einzel-Lichtquellen; bei LED weniger als 2/3 funktionstüchtigX
b)Streu-/Abschlussscheibe leicht beschädigt (kein Einfluss auf Lichtausstrahlung)X
Streu-/Abschlussscheibe schwer beschädigt (Lichtausstrahlung beeinträchtigt)X
c)Leuchte nicht sicher befestigtX
Sehr große Gefahr, dass die Einrichtung abfälltX
4.4.2.
Schaltung
Sichtprüfung und BetätigungSchalterfunktion nicht vorschriftsgemäß 1X
Keine FunktionX
4.4.3.
Übereinstimmung mit den Vorschriften 1
Sichtprüfung und BetätigungLeuchte, Lichtfarbe, Position, Leuchtkraft oder Genehmigungszeichen nicht vorschriftsgemäß 1X
4.4.4.
Blinkfrequenz
Sichtprüfung und BetätigungBlinkgeschwindigkeit nicht vorschriftsgemäß 1 (Blinkfrequenz weicht um mehr als 25 % ab)X
4.5.1.
Zustand und Funktion
Sichtprüfung und Betätigunga)Lichtquelle defekt (Mehrfach-Lichtquelle; bei LED bis zu 1/3nicht funktionstüchtig)X
Einzel-Lichtquellen; bei LED weniger als 2/3 funktionstüchtigX
b)Streu-/Abschlussscheibe leicht beschädigt (kein Einfluss auf Lichtausstrahlung)X
Streu-/Abschlussscheibe schwer beschädigt (Lichtausstrahlung beeinträchtigt)X
c)Leuchte nicht sicher befestigtX
Sehr große Gefahr, dass die Leuchte abfällt oder der Gegenverkehr geblendet wirdX
4.5.2.
Ausrichtung (X) 2
Sichtprüfung und BetätigungNebelscheinwerfer nicht korrekt waagerecht eingestellt, wenn die Lichtverteilung eine Hell-Dunkel-Grenze hat (Hell-Dunkel-Grenze zu niedrig)X
Hell-Dunkel-Grenze über der der Scheinwerfer für AbblendlichtX
4.5.3.
Schaltung
Sichtprüfung und BetätigungSchalterfunktion nicht vorschriftsgemäß 1X
Funktioniert nichtX
4.5.4.
Übereinstimmung mit den Vorschriften 1
Sichtprüfung und Betätigunga)Leuchte, Lichtfarbe, Position, Leuchtkraft oder Genehmigungszeichen nicht vorschriftsgemäß 1X
b)Systemfunktion nicht vorschriftsgemäß 1X
4.6.1.
Zustand und Funktion
Sichtprüfung und Betätigunga)Lichtquelle defektX
b)Streu-/Abschlussscheibe beschädigtX
c)Leuchte nicht sicher befestigtX
Sehr große Gefahr, dass die Einrichtung abfälltX
4.6.2.
Übereinstimmung mit den Vorschriften 1
Sichtprüfung und Betätigunga)Leuchte, Lichtfarbe, Position, Leuchtkraft oder Genehmigungszeichen nicht vorschriftsgemäß 1X
b)Systemfunktion nicht vorschriftsgemäß 1X
4.6.3.
Schaltung
Sichtprüfung und BetätigungSchalterfunktion nicht vorschriftsgemäß 1X
Rückfahrscheinwerfer kann eingeschaltet werden, obwohl Rückwärtsgang nicht eingelegt istX
4.7.1.
Zustand und Funktion
Sichtprüfung und Betätigunga)Leuchte strahlt direktes oder weißes Licht nach hinten ausX
b)Lichtquelle defekt (Mehrfach-Lichtquelle)X
Lichtquelle defekt (Einzel-Lichtquelle)X
c)Leuchte nicht sicher befestigtX
Sehr große Gefahr, dass die Einrichtung abfälltX
4.7.2.
Übereinstimmung mit den Vorschriften 1
Sichtprüfung und BetätigungSystemfunktion nicht vorschriftsgemäß 1X
4.8.1.
Zustand
Sichtprüfunga)Rückstrahleinrichtung defekt oder beschädigtX
Rückstrahlung beeinträchtigtX
b)Rückstrahler nicht sicher befestigtX
Können abfallenX
4.8.2.
Übereinstimmung mit den Vorschriften 1
SichtprüfungVorrichtung, reflektierte Lichtfarbe oder Position nicht vorschriftsgemäß 1X
Fehlen gänzlich oder strahlen rotes Licht nach vorn oder weißes Licht nach hinten zurückX
4.9.1.
Zustand und Funktion
Sichtprüfung und BetätigungFunktionieren nichtX
Funktionieren nicht für Fernlicht oder NebelschlussleuchteX
4.9.2.
Übereinstimmung mit den Vorschriften 1
Sichtprüfung und BetätigungNicht vorschriftsgemäß 1X
4.10.
Elektrische Verbindungen zwischen Zugfahrzeug und Anhänger oder Sattelanhänger
Sichtprüfung: falls möglich, Prüfung des Stromdurchgangs der Verbindunga)Unbewegliche Bauteile nicht sicher befestigtX
Fassung lockerX
b)Isolierung beschädigt oder schadhaftX
Kann Kurzschluss verursachenX
c)Elektrische Verbindungen des Zugfahrzeugs oder des Anhängers funktionieren nicht einwandfreiX
Bremsleuchten des Anhängers funktionieren überhaupt nichtX
4.11.
Elektrische Leitungen
Sichtprüfung, einschließlich des Motorraums (soweit einschlägig)a)Leitungen unsicher oder ungenügend gesichertX
Halterungen locker, berühren scharfe Kanten, Anschlüsse könnten sich lösenX
Leitungen könnten heiße Teile, sich drehende Teile oder den Boden berühren; Anschlüsse haben sich gelöst (für Bremsung und Lenkung wichtige Teile)X
b)Leitungen leicht schadhaftX
Leitungen sehr schadhaftX
Leitungen äußerst schadhaft (für die Bremsung und Lenkung wichtige Teile)X
c)Isolierung beschädigt oder schadhaftX
Kann Kurzschluss verursachenX
Erhebliche Brandgefahr, FunkenbildungX
4.12.
Nicht obligatorische Scheinwerfer und Rückstrahler (X) 2
Sichtprüfung und Betätigunga)Eine eingebaute Leuchte/ein eingebauter Rückstrahler nicht vorschriftsgemäß 1X
Rotes Licht wird nach vorn oder weißes Licht nach hinten ausgestrahlt/reflektiertX
b)Funktion der Leuchte nicht vorschriftsgemäß 1X
Aufgrund der Anzahl der gleichzeitig leuchtenden Scheinwerfer wird die zulässige Helligkeit überschritten; rotes Licht wird nach vorn oder weißes Licht nach hinten ausgestrahltX
c)Leuchte/Rückstrahler nicht sicher befestigtX
Sehr große Gefahr, dass die Einrichtung abfälltX
4.13.
Batterie(n)
Sichtprüfunga)UnsicherX
Unsachgemäß befestigt. Kann Kurzschluss verursachen.X
b)LeckageX
Austreten gefährlicher StoffeX
c)Schalter (sofern vorgeschrieben) defektX
d)Sicherungen (sofern vorgeschrieben) defektX
e)Belüftung (sofern vorgeschrieben) unzureichendX
5.1.1.
Achsen

(+ PG)

Sichtprüfung mit Prüfung mittels eines Radspieldetektors, falls vorhandena)Achse gebrochen oder verbogenX
b)Unsichere Befestigung am FahrzeugX
Stabilität beeinträchtigt, Funktionsfähigkeit beeinträchtigt: übermäßiges Spiel an den BefestigungspunktenX
c)Sicherheitskritische Veränderung 3X
Stabilität beeinträchtigt, Funktionsfähigkeit beeinträchtigt, Abstand zu anderen Fahrzeugteilen oder Bodenfreiheit unzureichendX
5.1.2.
Achsschenkelbolzen

(+ PG)

Sichtprüfung mit Prüfung mittels eines Radspieldetektors, falls vorhanden. Aufbringen einer vertikalen oder lateralen Kraft auf jedes Rad und Beobachten des Ausmaßes der Bewegung zwischen Achsträger und Achsschenkela)Achsschenkel gebrochenX
b)Achsschenkelbolzen und/oder -buchse übermäßig abgenutztX
Kann/können sich lockern; Richtungsstabilität beeinträchtigtX
c)Übermäßige Bewegung zwischen Achsschenkel und AchsträgerX
Können sich lockern; Richtungsstabilität beeinträchtigtX
d)Achsschenkelbolzen in der Lagerung lockerX
Können sich lockern; Richtungsstabilität beeinträchtigtX
5.1.3.
Radlager

(+ PG)

Sichtprüfung und Prüfung mittels eines Radspieldetektors, falls vorhanden. Ruckartiges Bewegen des Rades oder Aufbringen einer lateralen Kraft auf jedes Rad und Beobachten der Kippbewegung des Rades im Verhältnis zum Achsschenkela)Übermäßiges Spiel in einem RadlagerX
Richtungsstabilität beeinträchtigt; Gefahr der ZerstörungX
b)Radlager schwergängig oder klemmtX
Gefahr der Überhitzung; Gefahr der ZerstörungX
5.2.1.
Radnabe
Sichtprüfunga)Eine Radmutter oder ein Radbolzen fehlt oder ist lockerX
Befestigung fehlt oder ist so locker, dass die Verkehrssicherheit sehr stark beeinträchtigt istX
b)Nabe abgenutzt oder beschädigtX
Nabe abgenutzt oder beschädigt, so dass die sichere Befestigung der Räder beeinträchtigt istX
5.2.2.
Räder
Sichtprüfung der beiden Seiten jedes Rades, während das Fahrzeug über einer Prüfgrube oder auf einer Hebebühne stehta)Bruch oder defekte SchweißungX
b)Felgenringe unsachgemäß montiertX
Könnten sich lösenX
c)Rad stark verbogen oder abgenutztX
Sichere Befestigung an der Radnabe beeinträchtigt; sichere Befestigung des Reifens beeinträchtigtX
d)Größe, technische Ausführung, Kompatibilität oder Typ des Rades nicht vorschriftsgemäß 1, so dass die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wirdX
5.2.3.
Reifen
Sichtprüfung des gesamten Reifens durch Vor- und Rückwärtsrollen des Fahrzeugsa)Reifengröße, Tragfähigkeit, Genehmigungszeichen oder Geschwindigkeitskategorie nicht vorschriftsgemäß 1, so dass die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wirdX
Unzureichende Tragfähigkeit oder Geschwindigkeitskategorie für den tatsächlichen Gebrauch; Reifen berührt andere unbewegliche Fahrzeugteile, so dass sicheres Fahren beeinträchtigt istX
b)Reifen unterschiedlicher Größe auf derselben Achse oder an ZwillingsrädernX
c)Reifen unterschiedlicher Bauart (Radial-/Diagonalreifen) auf derselben AchseX
d)Reifen schwer beschädigt oder eingeschnittenX
Cord sichtbar oder beschädigtX
e)Profiltiefe der Reifen: Abnutzungsanzeiger wird sichtbar.X
Profiltiefe der Reifen nicht vorschriftsgemäß 1X
f)Reifen scheuern an anderen Bauteilen (flexible Spritzschutzvorrichtungen)X
Reifen scheuern an anderen Bauteilen (sicheres Fahren nicht beeinträchtigt)X
g)Nachgeschnittene Reifen nicht vorschriftsgemäß 1X
Cord-Schutzschicht beeinträchtigtX
5.3.1.
Federn und Stabilisatoren

(+ PG)

Sichtprüfung und Prüfung mittels eines Radspieldetektors, falls vorhandena)Federn unsicher am Fahrgestell oder an der Achse befestigtX
Relativbewegung sichtbar, Befestigungen extrem lockerX
b)Federbauteil beschädigt oder gebrochen.X
Hauptfeder(-blatt) oder zusätzliche Federblätter sehr schwer beeinträchtigtX
c)Feder fehlt.X
Hauptfeder(-blatt) oder zusätzliche Federblätter sehr schwer beeinträchtigtX
d)Sicherheitskritische Veränderung 3X
Abstand zu anderen Fahrzeugteilen unzureichend; Federungssystem funktioniert nichtX
5.3.2.
Schwingungsdämpfer
Sichtprüfunga)Schwingungsdämpfer unsicher am Fahrgestell oder an der Achse befestigtX
Schwingungsdämpfer lockerX
b)Schwingungsdämpfer beschädigt und erhebliche Leckage oder FunktionsstörungX
c)Schwingungsdämpfer fehltX
5.3.3.
Drehstäbe, Führungslenker, Dreiecklenker und Aufhängungsarme

(+ PG)

Sichtprüfung und Prüfung mittels eines Radspieldetektors, falls vorhandena)Bauteil unsicher am Fahrgestell oder an der Achse befestigtX
Können sich lockern; Richtungsstabilität beeinträchtigtX
b)Bauteil beschädigt oder übermäßig korrodiertX
Stabilität des Bauteils beeinträchtigt oder Bauteil gebrochenX
c)Sicherheitskritische Veränderung 3X
Abstand zu anderen Fahrzeugteilen unzureichend; System funktioniert nichtX
5.3.4.
Aufhängungsgelenke

(+ PG)

Sichtprüfung und Prüfung mittels eines Radspieldetektors, falls vorhandena)Achsschenkelbolzen und/oder -buchsen oder Aufhängungsgelenke übermäßig abgenutztX
Können sich lockern; Richtungsstabilität beeinträchtigtX
b)Staubabdichtung stark verschlissenX
Staubabdichtung fehlt oder gerissenX
5.3.5.
Luftfederung
Sichtprüfunga)System funktioniert nichtX
b)Ein Bauteil ist derart beschädigt, verändert oder schadhaft, dass dadurch die Funktion des Systems beeinträchtigt würdeX
Funktionsfähigkeit des Systems stark beeinträchtigtX
c)Hörbare SystemleckageX
d)Sicherheitskritische VeränderungX
6.1.1.
Allgemeiner Zustand
Sichtprüfunga)Längs- oder Querträger des Rahmens leicht rissig oder verformtX
Längs- oder Querträger des Rahmens stark rissig oder verformtX
b)Verstärkungsplatten oder Befestigungen unsicherX
Mehrheit der Befestigungen locker; Festigkeit der Teile unzureichendX
c)Übermäßig korrodiert, so dass die Stabilität des Aufbaus beeinträchtigt wirdX
Festigkeit der Teile unzureichendX
6.1.2.
Abgasführungen und Schalldämpfer
Sichtprüfunga)Auspuffanlage unsicher oder undichtX
b)Abgase dringen in Fahrer- oder Fahrgastraum einX
Gesundheitsgefahr für FahrzeuginsassenX
6.1.3.
Kraftstofftank und Kraftstoffleitungen (einschl. Heizungskraftstofftank und Leitungen)
Sichtprüfung und Prüfung mittels Leckagedetektor im Fall von LPG/CNG/LNG-Systemena)Tank oder Leitungen unsicher, dadurch besondere BrandgefahrX
b)Kraftstoffaustritt oder fehlender oder undichter TankdeckelX
Brandgefahr; übermäßiges Austreten gefährlicher StoffeX
c)Leitungen angescheuertX
Leitungen beschädigtX
d)Kraftstoffabsperrventil (falls vorgeschrieben) funktioniert nicht einwandfreiX
e)

Brandgefahr aufgrund

Kraftstoffaustritts

eines mangelhaft abgeschirmten Kraftstofftanks oder Auspuffs

des Zustands des Motorraums

X
f)LPG/CNG/LNG- oder Wasserstoffsystem nicht vorschriftsgemäß, Teil des Systems defekt 1X
6.1.4.
Stoßstangen, seitlicher und hinterer Unterfahrschutz
Sichtprüfunga)Locker oder beschädigt, dadurch Verletzungsgefahr bei Berührung oder KontaktX
Teile können abfallen; Funktionsfähigkeit stark beeinträchtigtX
b)Einrichtung offensichtlich nicht vorschriftsgemäß 1X
6.1.5.
Reserverad-halter (falls montiert)
Sichtprüfunga)Reserveradhalter nicht in einwandfreiem ZustandX
b)Reserveradhalter gebrochen oder unsicherX
c)Reserverad unsicher am Halter befestigtX
Sehr große Gefahr, dass das Reserverad abfälltX
6.1.6.
Mechanische Verbindungseinrichtung und Abschleppeinrichtungen

(+ PG)

Sichtprüfung auf Abnutzung und einwandfreie Funktion, mit besonderer Aufmerksamkeit auf Sicherungsvorrichtungen, und/oder Verwenden einer Prüfleerea)Bauteil beschädigt, defekt oder eingerissen (wenn nicht in Betrieb)X
Bauteil beschädigt, defekt oder eingerissen (wenn in Betrieb)X
b)Bauteil übermäßig abgenutztX
Unterhalb der VerschleißmarkierungX
c)Befestigung schadhaftX
Befestigung locker, dadurch sehr große Gefahr des AbfallensX
d)Sicherungsvorrichtung fehlt oder funktioniert nicht einwandfreiX
e)Anhänge-Anzeige funktioniert nichtX
f)Kennzeichen oder Leuchte verdeckt (wenn nicht in Verwendung)X
Kennzeichen nicht lesbar (wenn nicht in Verwendung)X
g)Sicherheitskritische Veränderung 3 (sekundäre Teile)X
Sicherheitskritische Veränderung 3 (primäre Teile)X
h)Verbindungseinrichtung zu schwach, nicht kompatibel oder Anhängevorrichtung nicht vorschriftsgemäßX
6.1.7.
Übermittlung
Sichtprüfunga)Sicherungsbolzen locker oder fehlenX
Sicherungsbolzen locker oder fehlen, so dass die Verkehrssicherheit erheblich gefährdet istX
b)Antriebswellenlager übermäßig abgenutztX
Sehr große Gefahr des Lösens oder VersagensX
c)Antriebswellengelenke oder Antriebsketten/-riemen übermäßig abgenutztX
Sehr große Gefahr des Lösens oder VersagensX
d)Flexible Kupplung beschädigtX
Sehr große Gefahr des Lösens oder VersagensX
e)Welle beschädigt oder verbogenX
f)Lagergehäuse gebrochen oder unsicherX
Sehr große Gefahr des Lösens oder VersagensX
g)Staubabdichtung stark verschlissenX
Staubabdichtung nicht vorhanden oder gerissenX
h)Unzulässige Veränderung am AntriebssystemX
6.1.8.
Motorbefestigungen
SichtprüfungBefestigungen schadhaft, offensichtlich und schwer beschädigtX
Befestigungen locker oder gebrochenX
6.1.9
Motorleistung (X) 2
Sichtprüfung und/oder Verwendung der elektronischen Fahrzeugschnittstellea)Betätigungseinrichtung verändert, dadurch Beeinträchtigung der Sicherheit und/oder des UmweltverhaltensX
b)Motor verändert, dadurch Beeinträchtigung der Sicherheit und/oder des UmweltverhaltensX
6.2.1.
Zustand
Sichtprüfunga)Verkleidung oder Bauteil locker oder beschädigt, dadurch VerletzungsgefahrX
Können abfallenX
b)Karosseriesäule unsicherX
Stabilität beeinträchtigtX
c)Eindringen von Motor- oder AbgasenX
Gesundheitsgefahr für FahrzeuginsassenX
d)Sicherheitskritische Veränderung 3X
Ungenügender Abstand zu sich drehenden oder sich bewegenden Teilen und zur StraßeX
6.2.2.
Befestigung
Sichtprüfunga)Karosserie oder Führerhaus unsicherX
Stabilität beeinträchtigtX
b)Karosserie/Führerhaus sitzt offensichtlich nicht korrekt ausgerichtet auf dem FahrgestellX
c)Befestigung der Karosserie/des Führerhauses am Fahrgestell oder Querträger unsicher oder fehlt, falls symmetrischX
Befestigung der Karosserie/des Führerhauses am Fahrgestell oder Querträger unsicher oder fehlt, so dass die Verkehrssicherheit erheblich gefährdet istX
d)Befestigungspunkte der selbsttragenden Karosserie übermäßig korrodiertX
Stabilität beeinträchtigtX
6.2.3.
Türen und Türanschläge
Sichtprüfunga)Tür öffnet oder schließt nicht einwandfreiX
b)Tür kann sich versehentlich öffnen oder bleibt nicht geschlossen (Schiebetüren)X
Tür kann sich versehentlich öffnen oder bleibt nicht geschlossen (Drehtüren)X
c)Tür, Scharniere, Anschläge oder Holm schadhaftX
Tür, Scharniere, Anschläge oder Holm fehlen oder sind lockerX
6.2.4.
Boden
SichtprüfungBoden unsicher oder schwer beschädigtX
Stabilität unzureichendX
6.2.5.
Fahrersitz
Sichtprüfunga)Sitzstruktur defektX
Sitz lockerX
b)Einstellmechanismus funktioniert nicht einwandfreiX
Sitz bewegt sich oder Rückenlehne kann nicht festgestellt werdenX
6.2.6.
Andere Sitze
Sichtprüfunga)Sitze defekt oder unsicher (sekundäre Teile)X
Sitze defekt oder unsicher (primäre Teile)X
b)Montage der Sitze nicht vorschriftsgemäß 1X
Zulässige Anzahl der Sitze überschritten; Anordnung der Sitze nicht genehmigungsgemäßX
6.2.7.
Betätigungseinrichtungen
Sichtprüfung und BetätigungEine für den sicheren Betrieb des Fahrzeugs erforderliche Betätigungseinrichtung funktioniert nicht einwandfreiX
Sicherer Betrieb beeinträchtigtX
6.2.8.
Trittstufen/Einstieg
Sichtprüfunga)Stufe oder Sprosse unsicherX
Stabilität unzureichendX
b)Zustand von Stufe oder Sprosse birgt Verletzungsgefahr für NutzerX
6.2.9.
Andere interne und externe Zubehörteile und Ausrüstungen
Sichtprüfunga)Befestigung anderer Zubehörteile oder Ausrüstungen defektX
b)Andere Zubehörteile oder Ausrüstungen nicht vorschriftsgemäß 1X
Zubehörteile können Verletzungen verursachen; sicherer Betrieb beeinträchtigtX
c)Hydraulische Einrichtung undichtX
Übermäßiges Austreten gefährlicher StoffeX
6.2.10.
Radabdeckungen (Kotflügel), Spritzschutzvorrichtung
Sichtprüfunga)Fehlen, sind locker oder schwer korrodiertX
Können Verletzungen verursachen; können abfallenX
b)Ungenügender Abstand zum Reifen/Rad (Spritzschutz)X
Ungenügender Abstand zum Reifen/Rad (Radabdeckungen)X
c)Nicht vorschriftsgemäß 1X
Unzureichende Abdeckung der ReifenlaufflächeX
7.1.1.
Montagesicherheit der Sicherheitsgurte/Gurtschlösser
Sichtprüfunga)Verankerungspunkt schwer beschädigtX
Stabilität beeinträchtigtX
b)Verankerung lockerX
7.1.2.
Zustand der Sicherheitsgurte/Gurtschlösser
Sichtprüfung und Betätigunga)Vorgeschriebener Sicherheitsgurt fehlt oder ist nicht montiertX
b)Sicherheitsgurt beschädigtX
Einschnitt oder Anzeichen für ÜberdehnungX
c)Sicherheitsgurt nicht vorschriftsgemäß 1X
d)Gurtschloss beschädigt oder funktioniert nicht einwandfreiX
e)Retraktor beschädigt oder funktioniert nicht einwandfreiX
7.1.3.
Gurtkraftbegrenzer
Sichtprüfung und/oder Verwendung der elektronischen Fahrzeugschnittstellea)Kraftbegrenzer fehlt offensichtlich oder ist nicht für das Fahrzeug geeignetX
b)System zeigt über die elektronische Fahrzeugschnittstelle Fehler anX
7.1.4.
Gurtstraffer
Sichtprüfung und/oder Verwendung der elektronischen Fahrzeugschnittstellea)Gurtstraffer fehlt oder ist offensichtlich nicht für das Fahrzeug geeignetX
b)System zeigt über die elektronische Fahrzeugschnittstelle Fehler anX
7.1.5.
Airbag
Sichtprüfung und/oder Verwendung der elektronischen Fahrzeugschnittstellea)Airbags fehlen offensichtlich oder sind nicht für das Fahrzeug geeignet.X
b)Airbag offensichtlich nicht funktionstüchtigX
c)System zeigt über die elektronische Fahrzeugschnittstelle Fehler anX
7.1.6.
Zusätzliche Rückhaltesysteme (SRS)
Sichtprüfung der Störungsanzeige (MIL) und/oder Verwendung der elektronischen Fahrzeugschnittstellea)SRS-Störungsanzeige (MIL) weist auf Fehler im System hinX
b)System zeigt über die elektronische Fahrzeugschnittstelle Fehler anX
7.2.
Feuerlöscher (X) 2
Sichtprüfunga)FehltX
b)Nicht vorschriftsgemäß 1X
Falls vorgeschrieben (z. B. Taxis, Stadt- und Reisebusse usw.)X
7.3.
Schlösser und Diebstahlsicherungen
Sichtprüfung und Betätigunga)Diebstahlsicherung funktioniert nicht und verhindert nicht das Anfahren des FahrzeugsX
b)DefektX
Sperrt oder blockiert unbeabsichtigtX
7.4.
Warndreieck (falls vorgeschrieben) (X) 2
Sichtprüfunga)Fehlt oder ist unvollständigX
b)Nicht vorschriftsgemäß 1X
7.5.
Verbandskasten (falls vorgeschrieben) (X) 2
SichtprüfungFehlt, unvollständig oder nicht vorschriftsgemäß 1X
7.6.
Unterlegkeil(e) (falls vorgeschrieben) (X) 2
SichtprüfungFehlen oder sind nicht in gutem Zustand, Stabilität oder Abmessungen unzureichendX
7.7.
Vorrichtung für akustische Warnungen
Sichtprüfung und Betätigunga)Funktioniert nicht ordnungsgemäß.X
Keine FunktionX
b)Betätigungseinrichtung unsicherX
c)Nicht vorschriftsgemäß 1X
Erzeugter Ton kann mit offiziellen Sirenen verwechselt werdenX
7.8.
Tachometer
Sichtprüfung oder Betrieb während eines Straßentests oder elektronische Prüfunga)Nicht vorschriftsgemäß 1 eingebautX
Fehlt (falls vorgeschrieben)X
b)Funktionsfähigkeit beeinträchtigtX
Keine FunktionX
c)Keine ausreichende BeleuchtungX
Überhaupt keine BeleuchtungX
7.9.
Kontrollgerät (falls eingebaut/vorgeschrieben)
Sichtprüfunga)Nicht vorschriftsgemäß 1 eingebautX
b)Funktioniert nichtX
c)Verplombung schadhaft oder fehltX
d)Einbauschild fehlt, ist unleserlich oder veraltetX
e)Unbefugter Eingriff oder Manipulation offensichtlichX
f)Größe der Reifen entspricht nicht den KalibrierungsparameternX
7.10.
Geschwindigkeitsbegrenzer (falls eingebaut/vorgeschrieben)

(+ PG)

Sichtprüfung und Betätigung (falls Prüfgeräte vorhanden)a)Nicht vorschriftsgemäß 1 eingebautX
b)Funktioniert offensichtlich nichtX
c)Abregelgeschwindigkeit falsch eingestellt (falls geprüft)X
d)Verplombung schadhaft oder fehltX
e)Einbauschild fehlt oder ist unleserlichX
f)Größe der Reifen entspricht nicht den KalibrierungsparameternX
7.11.
Kilometerzähler (falls vorhanden) (X) 2
Sichtprüfung und/oder Verwendung der elektronischen Fahrzeugschnittstellea)Offensichtlich manipuliert (Betrug), um den Kilometerstand eines Fahrzeugs zu verringern oder falsch darzustellenX
b)Funktioniert offensichtlich nichtX
7.12.
Fahrdynamik-regelung (Electronic Stability Control, ESC) (falls eingebaut/vorgeschrieben)(X) 2
Sichtprüfung und/oder Verwendung der elektronischen Fahrzeugschnittstellea)Raddrehzahlsensoren fehlen oder sind schadhaftX
b)Kabel beschädigtX
c)Andere Bauteile fehlen oder sind beschädigtX
d)Schalter beschädigt oder funktioniert nicht einwandfreiX
e)ESC-Störungsanzeige (MIL) weist auf Fehler im System hinX
f)System zeigt über die elektronische Fahrzeugschnittstelle Fehler anX
8.1.1
Geräuschdämpfungssystem

(+ PG)

Subjektive Bewertung (es sei denn, der Prüfer befindet, dass der Lärmpegel im Grenzbereich liegt, dann ist eine Messung des Standgeräuschs eines Fahrzeugs mit einem Geräuschpegelmessgerät durchzuführen)a)Geräuschpegel übersteigt den in den Vorschriften 1 erlaubten WertX
b)Ein Bauteil des Geräuschdämpfungssystems ist locker, beschädigt, unsachgemäß montiert, fehlt oder wurde offensichtlich derart geändert, dass der Lärmpegel beeinträchtigt wird.X
Sehr große Gefahr, dass die Einrichtung abfälltX
8.2.1.1.
Abgasnachbehandlungssystem
Sichtprüfunga)Vom Hersteller eingebautes Abgasnachbehandlungssystem fehlt, wurde verändert oder ist offensichtlich defektX
b)Leckagen, die Emissionsmessungen beeinträchtigenX
c)MIL hält die ordnungsgemäße Abfolge nicht einX
8.2.1.2.
Gasförmige Emissionen

(PG)

Bei Fahrzeugen bis zu den Emissionsklassen Euro 5 und Euro V(7):

Messung mit Hilfe eines den Vorschriften 1 entsprechenden Abgasanalysegerät oder Auslesen des bordeigenen Diagnosesystems. Ein Auspufftest ist das Standardverfahren der Abgasprüfung. Die Mitgliedstaaten können auf der Grundlage einer Gleichwertigkeitsbewertung und unter Berücksichtigung der einschlägigen Typzulassungsvorschriften die Verwendung des bordeigenen Diagnosesystems zulassen, wobei die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers und andere Anforderungen zu beachten sind.

Bei Fahrzeugen bis zu den Emissionsklassen Euro 6 und Euro V(8):

Messung mit einem den Vorschriften 1 entsprechenden Abgasanalysegerät oder Auslesen des bordeigenen Diagnosesystems, wobei die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers und andere Anforderungen beachtet werden müssen. 1

Bei Zweitaktmotoren werden keine Messungen vorgenommen.

Ersatzweise Abgasfernmessung mit Ergebnissicherung durch Standard-Prüfverfahren.

a)Abgase überschreiten die spezifischen Werte nach HerstellerangabeX
b)

oder, falls hierzu keine Angaben vorliegen, die CO-Emissionen

i)
bei Fahrzeugen ohne modernes Abgasnachbehandlungssystem

4,5 %, oder

3,5 %

je nach Datum der Erstzulassung oder Erstinbetriebnahme gemäß den einschlägigen Vorschriften 1

ii)
bei Fahrzeugen mit modernem Abgasnachbehandlungssystem

bei Leerlauf des Motors: 0,5 %

bei erhöhter Leerlaufdrehzahl: 0,3 %

oder

bei Leerlauf des Motors: 0,3 %(7)

bei erhöhter Leerlaufdrehzahl: 0,2 %

je nach Datum der Erstzulassung oder Erstinbetriebnahme gemäß den einschlägigen Vorschriften 1

X
c)Lambda-Koeffizient außerhalb des Bereichs 1 ± 0,03 oder nicht in Übereinstimmung mit den HerstellerangabenX
d)Bordeigenes Diagnosesystem zeigt erhebliche Störung anX
e)Abgasfernmessung weist auf erhebliche Abweichung hinX
8.2.2.1.
Abgasnachbehandlungssystem
Sichtprüfunga)Vom Hersteller eingebautes Abgasnachbehandlungssystem fehlt oder offensichtlich defektX
b)Leckagen, die Emissionsmessungen beeinträchtigenX
c)MIL hält die ordnungsgemäße Abfolge nicht einX
d)Zu wenig Reagenzmittel (falls anwendbar)X
8.2.2.2.
Abgastrübung

Fahrzeuge, die vor 1. Januar 1980 zugelassen oder in Betrieb genommen wurden, sind von dieser Vorschrift ausgenommen

Bei Fahrzeugen bis zu den Emissionsklassen Euro 5 und Euro V(9):

Messung der Abgastrübung bei Beschleunigung (ohne Last) von der Leerlauf- bis zur Abregeldrehzahl, wobei sich der Gangschalthebel in neutraler Stellung befindet und die Kupplung betätigt wird, oder Auslesen des bordeigenen Diagnosesystems. Ein Auspufftest ist das Standardverfahren der Abgasprüfung. Die Mitgliedstaaten können auf der Grundlage einer Gleichwertigkeitsbewertung die Verwendung des bordeigenen Diagnosesystems (OBD) zulassen, wobei die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers und andere Anforderungen zu beachten sind.

Bei Fahrzeugen bis zu den Emissionsklassen Euro 6 und Euro VI(9):

Messung der Abgastrübung bei Beschleunigung (ohne Last) von der Leerlauf- bis zur Abregeldrehzahl, wobei sich der Gangschalthebel in neutraler Stellung befindet und die Kupplung betätigt wird, oder Auslesen des bordeigenen Diagnosesystems, wobei die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers und andere Anforderungen beachtet werden müssen 1.

a)Bei Fahrzeugen, die nach dem in den einschlägigen Vorschriften 1 genannten Datum erstmals zugelassen oder in Betrieb genommen wurden:
Abgastrübung übersteigt den auf dem Herstellerschild am Fahrzeug angegebenen WertX

Vorkonditionierung des Fahrzeugs:

1.
Die Fahrzeuge können ohne Konditionierung geprüft werden. Aus Sicherheitsgründen sollte der Motor aber betriebswarm und in ordnungsgemäßem mechanischem Zustand sein.
b)

Sofern diese Informationen nicht verfügbar sind oder die einschlägigen Vorschriften 1 die Verwendung von Referenzwerten nicht erlauben:

Saugmotoren: 2,5 m–1,

Turbomotoren: 3,0 m–1,

bzw. bei in den Vorschriften 1 definierten oder nach dem darin genannten Datum erstmals zugelassenen oder in Betrieb genommenen Fahrzeugen 1:

    1,5 m–1(9)

    oder

    0,7 m–1(8)

X
2.
Anforderungen an die Vorkonditionierung:

i)
Der Motor hat die volle Betriebstemperatur erreicht, d. h. mit einem Fühler im Messstabrohr wird eine Motoröltemperatur von mindestens 80 °C oder die übliche Betriebstemperatur, sofern diese niedriger ist, gemessen, oder die durch Messung der Infrarotstrahlung ermittelte Motorblock-temperatur liegt mindestens auf dieser Höhe. Ist diese Messung aufgrund der Fahrzeugkonfiguration nicht durchführbar, so kann die normale Betriebstemperatur des Motors auf andere Weise, z. B. durch die Inbetriebsetzung des Motorgebläses, erreicht werden.
ii)
Das Abgassystem wird mit mindestens drei Beschleunigungszyklen von der Leerlaufdrehzahl bis zur Abregeldrehzahl oder mit einem gleichwertigen Verfahren durchgespült.

X

Prüfverfahren:

1.
Der Motor und ein etwa vorhandener Lader müssen vor dem Beginn des Beschleunigungszyklus die Leerlaufdrehzahl erreicht haben. Bei schweren Dieselmotoren ist dazu mindestens 10 Sekunden nach Lösen des Fahrpedals zu warten.
2.
Zur Einleitung des Beschleunigungszyklus muss das Fahrpedal schnell (in weniger als einer Sekunde) und anhaltend, jedoch nicht gewaltsam vollständig herabgedrückt werden, um eine maximale Förderarbeit der Einspritzpumpe zu erzielen.
3.
Bei jedem Beschleunigungszyklus muss der Motor die Abregeldrehzahl bzw. bei Fahrzeugen mit Automatikgetriebe die vom Hersteller angegebene Drehzahl bzw., wenn diese Angabe nicht vorliegt, zwei Drittel der Abregeldrehzahl erreichen, bevor das Fahrpedal gelöst wird. Dies kann überprüft werden, indem z. B. die Motordrehzahl überwacht oder das Fahrpedal lange genug herabgedrückt wird, d. h. bei Fahrzeugen der Klassen M2, M3, N2 und N3 sollte die Zeit von der anfänglichen Betätigung bis zum Lösen mindestens zwei Sekunden betragen.
4.
Die Prüfung ist nur dann als nicht bestanden zu werten, wenn das arithmetische Mittel von mindestens drei Beschleunigungszyklen den Grenzwert überschreitet. Bei der Berechnung dieses Wertes werden Messungen, die erheblich vom gemittelten Messwert abweichen, oder das Ergebnis anderer statistischer Berechnungen, die die Streuung der Messungen berücksichtigen, außer Acht gelassen. Die Mitgliedstaaten können die Zahl der durchzuführenden Prüfzyklen begrenzen.
5.
Damit keine unnötigen Prüfungen durchgeführt werden, können die Mitgliedstaaten die Prüfung eines Fahrzeugs als nicht bestanden werten, dessen Messwerte nach weniger als drei lastfreien Beschleunigungszyklen oder nach den Spülzyklen die Grenzwerte erheblich überschreiten. Ebenso können die Mitgliedstaaten, damit keine unnötigen Prüfungen durchgeführt werden, die Prüfung von Fahrzeugen als bestanden werten, deren Messwerte nach weniger als drei lastfreien Beschleunigungszyklen oder nach den Spülzyklen deutlich unter den Grenzwerten liegen.

Ersatzweise Abgasfernmessung mit Ergebnissicherung durch Standard-Prüfmethoden

c)Abgasfernmessung weist auf erhebliche Abweichung hinX
8.3.1.
Flüssigkeitsaustritt
Übermäßiger Flüssigkeitsaustritt (außer Wasser), der eine Umweltschädigung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer bewirken kannX
Dauernde Tropfenbildung, die eine sehr schwere Gefahr darstelltX
9.1.1.
Einstiegs- und Ausstiegstüren
Sichtprüfung und Betätigunga)Mangelhafte FunktionX
b)Zustand schadhaftX
VerletzungsgefahrX
c)Notsteuerung defektX
d)Fernbedienung der Türen oder Warnvorrichtungen fehlerhaftX
9.1.2.
Notausstiege
Sichtprüfung und (falls angezeigt) Betätigunga)Mangelhafte FunktionX
b)Notausstiegsschilder unleserlichX
Notausstiegsschilder fehlenX
c)Hammer zum Einschlagen der Scheiben fehltX
d)Zugang blockiertX
9.2.
Trockunungs- und Entfrostungsanlage (X) 2
Sichtprüfung und Betätigunga)Mangelhafte FunktionX
Sicherer Betrieb des Fahrzeugs beeinträchtigtX
b)Schadstoff- oder Abgase dringen in Fahrer- oder Fahrgastzelle einX
Gesundheitsgefahr für FahrzeuginsassenX
c)Entfrostungssystem (falls vorgeschrieben) schadhaftX
9.3.
Lüftung und Heizung (X) 2
Sichtprüfung und Betätigunga)Mangelhafte FunktionX
Gesundheitsgefahr für FahrzeuginsassenX
b)Schadstoff- oder Abgase dringen in Fahrer- oder Fahrgastzelle einX
Gesundheitsgefahr für FahrzeuginsassenX
9.4.1.
Fahrgastsitze (einschließlich Sitze für Begleitpersonal und, falls vorhanden, Kinderrückhaltesysteme
SichtprüfungKlappsitze (falls zulässig) funktionieren nicht automatischX
Blockieren einen NotausstiegX
9.4.2.
Fahrersitz (zusätzliche Anforderungen)
Sichtprüfunga)Sonderausstattung, z. B. Blendschutzeinrichtung, schadhaftX
Sichtfeld beeinträchtigtX
b)Fahrerschutzvorrichtung unsicherX
VerletzungsgefahrX
9.5.
Innenbeleuchtung und Zielschilder (X) 2
Sichtprüfung und BetätigungEinrichtung schadhaftX
Funktioniert überhaupt nichtX
9.6.
Gänge, Stehplätze
Sichtprüfunga)Boden unsicherX
Stabilität beeinträchtigtX
b)Haltestangen oder Festhaltegriffe schadhaftX
Unsicher oder unbenutzbarX
9.7.
Treppen und Stufen
Sichtprüfung und (falls angezeigt) Betätigunga)Zustand schadhaftX
Zustand beschädigtX
Stabilität beeinträchtigtX
b)Einziehbare Stufen funktionieren nicht einwandfreiX
9.8.
Fahrgastkommunikationssystem (X) 2
Sichtprüfung und BetätigungSystem defektX
Funktioniert überhaupt nichtX
9.9.
Hinweiszeichen (X) 2
Sichtprüfunga)Hinweiszeichen fehlt, ist fehlerhaft oder unleserlichX
Falsche InformationenX
9.10.1.
Türen
SichtprüfungTürenschutz für diese Beförderungsart nicht vorschriftsgemäß 1X
9.10.2.
Signaleinrichtungen und Sonderausstattung
SichtprüfungSignaleinrichtung oder Sonderausstattung fehltX
9.11.1.
Türen, Rampen und Hebe-vorrichtungen
Sichtprüfung und Betätigunga)Mangelhafte FunktionX
Sicherer Betrieb beeinträchtigtX
b)Zustand schadhaftX
Stabilität beeinträchtigt; VerletzungsgefahrX
c)Steuerung(en) defektX
Sicherer Betrieb beeinträchtigtX
d)Warnvorrichtung(en) defektX
Funktionieren überhaupt nichtX
9.11.2.
Rollstuhl-Rückhaltesystem
Sichtprüfung und (falls angezeigt) Betätigunga)Mangelhafte FunktionX
Sicherer Betrieb beeinträchtigtX
b)Zustand schadhaftX
Stabilität beeinträchtigt; VerletzungsgefahrX
c)Steuerung(en) defektX
Sicherer Betrieb beeinträchtigtX
9.11.3.
Signaleinrichtungen und Sonderausstattung
SichtprüfungSignaleinrichtung oder Sonderausstattung fehltX

Fußnote(n):

(1)

Der Prozentwert der Bremswirksamkeit wird ermittelt durch Division der gesamten bei Bremsbetätigung erreichten Bremskraft durch das Fahrzeuggewicht — bzw. bei Sattelanhängern durch die Summe der Achslasten — und anschließende Multiplikation des Ergebnisses mit 100.

(2)

Fahrzeugklassen, die nicht in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen, sind nur orientierungshalber aufgeführt.

(3)

48 % für Fahrzeuge, die nicht mit ABS ausgerüstet sind oder deren Typgenehmigung vor dem 1. Oktober 1991 erfolgte.

(4)

45 % für Fahrzeuge, die nach 1988 oder ab dem Anwendungsdatum gemäß den Vorschriften zugelassen wurden, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist.

(5)

43 % für Sattelanhänger und Deichselanhänger, die nach 1988 oder ab dem Anwendungsdatum gemäß den Vorschriften zugelassen wurden, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist.

(6)

2,2 m/s2 für Fahrzeuge der Klassen N1, N2 und N3.

(7)

Typgenehmigung gemäß Richtlinie 70/220/EWG, Verordnung (EG) Nr. 715/2007 Anhang I Tabelle 1 (Euro 5), Richtlinie 88/77/EWG und Richtlinie 2005/55/EG

(8)

Typgenehmigung gemäß Verordnung (EG) Nr. 715/2007 Anhang I Tabelle 2 (Euro 6) und Verordnung (EG) Nr. 595/2009 (Euro VI).

(9)

Typgenehmigung gemäß den Grenzwerten in der Richtlinie 70/220/EWG, Tabelle in Anhang I, Abschnitt 5.3.1.4 Zeile B bzw. in der Richtlinie 88/77/EWG, Tabelle in Anhang I, Abschnitt 6.2.1 Zeile B1, B2 oder C, oder nach dem 1. Juli 2008 erstmals zugelassen oder in Betrieb genommen.

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