ANHANG Ia RL 2014/53/EU

SPEZIFIKATIONEN UND ANGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM LADEN BESTIMMTER KATEGORIEN ODER KLASSEN VON FUNKANLAGEN

Teil I

1.
Die Anforderungen gemäß den Nummern 2 und 3 dieses Teils gelten für die folgenden Kategorien oder Klassen von Funkanlagen:
2.
Soweit sie über eine kabelgebundene Ladefunktion aufladbar sind, müssen die in Nummer 1 dieses Teils genannten Kategorien oder Klassen von Funkanlagen

2.1.
mit dem USB-Typ-C-Anschluss entsprechend der Norm EN IEC 62680-1-3:2022, Schnittstellen des Universellen Seriellen Busses für Daten und Energie — Teil 1-3: Gemeinsame Bauteile — Festlegung für USB-Typ-C®-Kabel und -Steckverbinder ausgestattet sein und dieser Anschluss muss jederzeit zugänglich und betriebsbereit sein;
2.2.
mit Kabeln aufladbar sein, die der Norm EN IEC 62680-1-3:2022, Schnittstellen des Universellen Seriellen Busses für Daten und Energie — Teil 1-3: Gemeinsame Bauteile — Festlegung für USB-Typ-C®-Kabel und -Steckverbinder entsprechen.

3.
Soweit sie über eine kabelgebundene Ladefunktion mit einer Spannung von mehr als 5 Volt, einer Stromstärke von mehr als 3 Ampere oder einer Leistung von mehr als 15 Watt aufladbar sind, müssen die in Nummer 1 dieses Teils genannten Kategorien oder Klassen von Funkanlagen

3.1.
mit dem Ladeprotokoll USB Power Delivery entsprechend der Norm EN IEC 62680-1-2:2022, Schnittstellen des Universellen Seriellen Busses für Daten und Energie — Teil 1-2: Gemeinsame Komponenten — Festlegung für die USB-Stromversorgung, ausgestattet sein,
3.2.
so konzipiert sein, dass bei Ausstattung mit einem zusätzlichen Ladeprotokoll unabhängig vom verwendeten Ladenetzteil die volle Funktionalität des unter Nummer 3.1. genannten Ladeprotokolls USB Power Delivery sichergestellt ist.

Teil II

Bei Funkanlagen, die in den Anwendungsbereich von Artikel 3 Absatz 4 Unterabsatz 1 fallen, sind nach den Anforderungen gemäß Artikel 10 Absatz 8 folgende Informationen anzugeben und unter Umständen zusätzlich durch QR-Codes oder ähnliche elektronische Lösungen bereitzustellen:
a)
bei Kategorien oder Klassen von Funkanlagen, die den in Teil I genannten Anforderungen unterliegen, eine Beschreibung der Anforderungen an die Stromversorgung der mit dieser Funkanlage verwendbaren kabelgebundenen Ladenetzteile, einschließlich der zum Aufladen der Funkanlage erforderlichen Mindestleistung und der zum Aufladen der Funkanlage bei maximaler Ladegeschwindigkeit erforderlichen Höchstleistung, angegeben in Watt, mit dem folgenden Wortlaut: „Die Leistung des Ladegeräts muss von einer von der Funkanlage benötigten Mindestleistung von [xx] Watt bis zu einer zum Erreichen der maximalen Ladegeschwindigkeit benötigten Höchstleistung von [yy] Watt reichen.” Die Wattzahl gibt jeweils die von der Funkanlage benötigte Mindestleistung und die von der Funkanlage zum Erreichen der maximalen Ladegeschwindigkeit benötigte Höchstleistung an,
b)
bei Funkanlagen, die den in Teil I Nummer 3 genannten Anforderungen unterliegen, eine Beschreibung der Spezifikationen für die Ladefunktion der Funkanlage, soweit sie über eine kabelgebundene Ladefunktion mit einer Spannung von mehr als 5 Volt, einer Stromstärke von mehr als 3 Ampere oder einer Leistung von mehr als 15 Watt aufladbar ist, einschließlich der Angabe, dass die Funkanlage das Ladeprotokoll USB Power Delivery unterstützt, mit dem Wortlaut „Schnellladefähig über USB-PD” , und unter Angabe aller anderen unterstützten Ladeprotokolle mit der jeweiligen Bezeichnung in Textform.

Teil III

1.
Das Piktogramm hat folgendes Format:

1.1.
Wenn im Lieferumfang der Funkanlage ein Ladenetzteil enthalten ist:

1.2.
Wenn im Lieferumfang der Funkanlage kein Ladenetzteil enthalten ist:

2.
Sofern das Piktogramm erkennbar und verständlich bleibt, sind verschiedene Varianten (z. B. in Bezug auf Farbe, ausgefüllte Darstellung oder Umriss, Linienstärke) zulässig. Wenn das Piktogramm kleiner oder größer dargestellt wird, werden die Größenverhältnisse der Darstellung in Nummer 1 dieses Teils gewahrt. Die Abmessung „a” in Nummer 1 dieses Teils beträgt auch bei Varianten mindestens 7 mm.

Teil IV

1.
Das Etikett hat folgendes Format:

2.
Anstelle der Buchstaben „XX” ist der Zahlenwert der zum Aufladen der Funkanlage benötigten Mindestleistung anzugeben, die ein Ladenetzteil zum Laden der Funkanlage liefern muss. Anstelle der Buchstaben „YY” ist der Zahlenwert der von der Funkanlage zum Erreichen der maximalen Ladegeschwindigkeit benötigten Höchstleistung anzugeben, die ein Ladenetzteil mindestens liefern muss, damit diese maximalen Ladegeschwindigkeit erreicht wird. Die Abkürzung „USB PD” (USB Power Delivery) ist anzugeben, wenn die Funkanlage dieses Schnellladeprotokoll unterstützt. Das Protokoll „USB PD” regelt die schnellste Stromzufuhr vom Ladenetzteil zur Funkanlage ohne Verkürzung der Batterielebensdauer.
3.
Sofern das Etikett erkennbar und verständlich bleibt, sind verschiedene Varianten (z. B. in Bezug auf Farbe, ausgefüllte Darstellung oder Umriss, Linienstärke) zulässig. Wenn das Etikett kleiner oder größer dargestellt wird, werden die Größenverhältnisse der Darstellung in Nummer 1 dieses Teils gewahrt. Die Abmessung „a” in Nummer 1 dieses Teils beträgt auch bei Varianten mindestens 7 mm.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.