Artikel 17 RL 2014/66/EU

Rechte auf der Grundlage des Aufenthaltstitels für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer

Während der Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer hat der Inhaber zumindest die folgenden Rechte:

a)
das Recht auf Einreise in das Hoheitsgebiet des ersten Mitgliedstaats und auf Aufenthalt in diesem Mitgliedstaat;
b)
freier Zugang zum gesamten Hoheitsgebiet des ersten Mitgliedstaats gemäß seinem nationalen Recht;
c)
das Recht auf Ausübung der mit dem Aufenthaltstitel genehmigten konkreten Arbeitstätigkeit — im Einklang mit dem nationalen Recht — in jeder aufnehmenden Niederlassung, die zu dem Unternehmen oder der Unternehmensgruppe im ersten Mitgliedstaat gehört.

Die in Absatz 1 Buchstaben a bis c dieses Artikels genannten Rechte bestehen gemäß Artikel 20 in zweiten Mitgliedstaaten.

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