Artikel 17 RL 2014/66/EU
Rechte auf der Grundlage des Aufenthaltstitels für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer
Während der Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer hat der Inhaber zumindest die folgenden Rechte:
- a)
- das Recht auf Einreise in das Hoheitsgebiet des ersten Mitgliedstaats und auf Aufenthalt in diesem Mitgliedstaat;
- b)
- freier Zugang zum gesamten Hoheitsgebiet des ersten Mitgliedstaats gemäß seinem nationalen Recht;
- c)
- das Recht auf Ausübung der mit dem Aufenthaltstitel genehmigten konkreten Arbeitstätigkeit — im Einklang mit dem nationalen Recht — in jeder aufnehmenden Niederlassung, die zu dem Unternehmen oder der Unternehmensgruppe im ersten Mitgliedstaat gehört.
Die in Absatz 1 Buchstaben a bis c dieses Artikels genannten Rechte bestehen gemäß Artikel 20 in zweiten Mitgliedstaaten.
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