ANHANG IV DGRL (RL 2014/68/EU)

EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG (Nr. XXXX) (1)

1.
Druckgerät oder Baugruppe (Produkt-, Typen-, Chargen- oder Seriennummer):
2.
Name und Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten:
3.
Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller:
4.
Gegenstand der Erklärung (Bezeichnung des Druckgeräts oder der Baugruppe zwecks Rückverfolgbarkeit; sie kann, falls zur Identifizierung des Druckgeräts oder der Baugruppe notwendig, ein Bild enthalten):

Beschreibung des Druckgerätes oder der Baugruppe;

angewandte Konformitätsbewertungsverfahren;

bei Baugruppen Beschreibung der Druckgeräte, aus denen die Baugruppe besteht, sowie die angewandten Konformitätsbewertungsverfahren.

5.
Der oben beschriebene Gegenstand der Erklärung erfüllt die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Europäischen Union:
6.
Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen, die zugrunde gelegt wurden, oder Angabe der sonstigen technischen Spezifikationen, für die die Konformität erklärt wird:
7.
Gegebenenfalls Name, Anschrift und Nummer der notifizierten Stelle, die die Konformitätsbewertung vorgenommen hat, Nummer der ausgestellten Bescheinigung und Verweis auf die EU-Baumusterprüfbescheinigung (Baumuster), die EU-Baumusterprüfbescheinigung (Entwurfsmuster), die EU-Entwurfsprüfbescheinigung oder die Konformitätsbescheinigung.
8.
Zusatzangaben:

Unterzeichnet für und im Namen von:

    (Ort und Datum der Ausstellung)

    (Name, Funktion) (Unterschrift)

    (Gegebenenfalls: Angaben zum Unterzeichner, der bevollmächtigt ist, die Erklärung für den Hersteller oder seinen Bevollmächtigten rechtsverbindlich zu unterzeichnen)

Fußnote(n):

(1)

Der Hersteller kann der Konformitätserklärung freiwillig eine Nummer zuteilen.

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