ANHANG IV DGRL (RL 2014/68/EU)
EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG (Nr. XXXX) (1)
- 1.
- Druckgerät oder Baugruppe (Produkt-, Typen-, Chargen- oder Seriennummer):
- 2.
- Name und Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten:
- 3.
- Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller:
- 4.
-
Gegenstand der Erklärung (Bezeichnung des Druckgeräts oder der Baugruppe zwecks Rückverfolgbarkeit; sie kann, falls zur Identifizierung des Druckgeräts oder der Baugruppe notwendig, ein Bild enthalten):
- —
-
Beschreibung des Druckgerätes oder der Baugruppe;
- —
-
angewandte Konformitätsbewertungsverfahren;
- —
-
bei Baugruppen Beschreibung der Druckgeräte, aus denen die Baugruppe besteht, sowie die angewandten Konformitätsbewertungsverfahren.
- 5.
- Der oben beschriebene Gegenstand der Erklärung erfüllt die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Europäischen Union:
- 6.
- Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen, die zugrunde gelegt wurden, oder Angabe der sonstigen technischen Spezifikationen, für die die Konformität erklärt wird:
- 7.
- Gegebenenfalls Name, Anschrift und Nummer der notifizierten Stelle, die die Konformitätsbewertung vorgenommen hat, Nummer der ausgestellten Bescheinigung und Verweis auf die EU-Baumusterprüfbescheinigung (Baumuster), die EU-Baumusterprüfbescheinigung (Entwurfsmuster), die EU-Entwurfsprüfbescheinigung oder die Konformitätsbescheinigung.
- 8.
-
Zusatzangaben:
Unterzeichnet für und im Namen von:
(Ort und Datum der Ausstellung)
(Name, Funktion) (Unterschrift)
(Gegebenenfalls: Angaben zum Unterzeichner, der bevollmächtigt ist, die Erklärung für den Hersteller oder seinen Bevollmächtigten rechtsverbindlich zu unterzeichnen)
Fußnote(n):
- (1)
Der Hersteller kann der Konformitätserklärung freiwillig eine Nummer zuteilen.
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