Artikel 9 RL 2014/97/EU

Streichung einer Sorte aus dem Sortenverzeichnis

Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass eine Sorte aus dem Sortenverzeichnis gestrichen wird, wenn

a)
sie den Bedingungen für die Eintragung gemäß Artikel 4 nicht mehr genügt;
b)
zum Zeitpunkt der Stellung des Antrags auf Eintragung oder während der Prüfung falsche oder irreführende Angaben zu den Fakten gemacht wurden, auf deren Grundlage die Sorte in das Verzeichnis aufgenommen wurde.

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