Artikel 27a RL 2014/98/EU

Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet

Zusätzlich zu den in den Artikeln 9, 10, 11, 16, 17, 21, 22 und 26 festgelegten Anforderungen an die Gesundheit und den Boden sind Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten im Einklang mit den Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet gemäß Anhang IV zu erzeugen, um das Auftreten der in dem genannten Anhang aufgeführten RNQPs für die betreffende Gattung oder Art zu begrenzen.

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