Artikel 28 RL 2014/98/EU

Plan zur Ermittlung und Überwachung kritischer Punkte im Erzeugungsprozess

Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Versorger während der Herstellung von Vermehrungsmaterial und von Pflanzen von Obstarten je nach der betreffenden Gattung oder Art über einen Plan zur Ermittlung und Überwachung kritischer Punkte im Erzeugungsprozess verfügen. Dieser Plan muss mindestens die folgenden Punkte abdecken:

a)
Ort und Zahl der Pflanzen;
b)
Zeitplan für ihren Anbau;
c)
Vermehrungsvorgänge;
d)
Verpackungs-, Lagerungs- und Transportvorgänge.

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