Artikel 7 RL 2014/98/EU

Überprüfung der Übereinstimmung mit der Sortenbeschreibung

Je nach der betreffenden Sorte und dem angewandten Vermehrungsverfahren überprüfen die amtliche zuständige Stelle und gegebenenfalls der Versorger regelmäßig gemäß Artikel 5 Absätze 2 und 3 die Übereinstimmung der Mutterpflanzen für Vorstufenmaterial sowie des Vorstufenmaterials mit der Sortenbeschreibung.

Zusätzlich zur regelmäßigen Überprüfung der Mutterpflanzen für Vorstufenmaterial und des Vorstufenmaterials überprüfen die zuständige amtliche Stelle und gegebenenfalls der Versorger nach jeder Erneuerung die daraus gewonnenen Mutterpflanzen für Vorstufenmaterial.

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