Präambel RL 2014/99/EU
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2009/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über Phase II der Benzindampf-Rückgewinnung beim Betanken von Kraftfahrzeugen an Tankstellen(1), insbesondere auf Artikel 8,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Gemäß der Richtlinie 2009/126/EG können die Artikel 4 und 5 der Richtlinie erforderlichenfalls im Interesse der Übereinstimmung mit maßgeblichen Normen des Europäischen Komitees für Normung (CEN) an den technischen Fortschritt angepasst werden.
- (2)
- Am 25. September 2013 legte das CEN die Normen EN 16321-1:2013 und EN 16321-2:2013 vor. In der Norm EN 16321-1:2013 sind die Prüfverfahren für die Typzulassung von Gasrückführungssystemen an Tankstellen festgelegt. In der Norm EN 16321-2:2013 sind die Prüfverfahren für die Kontrolle von Gasrückführungssystemen an Tankstellen festgelegt.
- (3)
- Um die Übereinstimmung mit diesen Normen zu gewährleisten, ist daher eine technische Anpassung der Artikel 4 und 5 der Richtlinie 2009/126/EG erforderlich.
- (4)
- Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie 2009/126/EG eingesetzten Ausschusses —
HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 285 vom 31.10.2009, S. 36.
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