Präambel RL 2014/99/EU

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2009/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über Phase II der Benzindampf-Rückgewinnung beim Betanken von Kraftfahrzeugen an Tankstellen(1), insbesondere auf Artikel 8,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Gemäß der Richtlinie 2009/126/EG können die Artikel 4 und 5 der Richtlinie erforderlichenfalls im Interesse der Übereinstimmung mit maßgeblichen Normen des Europäischen Komitees für Normung (CEN) an den technischen Fortschritt angepasst werden.
(2)
Am 25. September 2013 legte das CEN die Normen EN 16321-1:2013 und EN 16321-2:2013 vor. In der Norm EN 16321-1:2013 sind die Prüfverfahren für die Typzulassung von Gasrückführungssystemen an Tankstellen festgelegt. In der Norm EN 16321-2:2013 sind die Prüfverfahren für die Kontrolle von Gasrückführungssystemen an Tankstellen festgelegt.
(3)
Um die Übereinstimmung mit diesen Normen zu gewährleisten, ist daher eine technische Anpassung der Artikel 4 und 5 der Richtlinie 2009/126/EG erforderlich.
(4)
Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie 2009/126/EG eingesetzten Ausschusses —

HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 285 vom 31.10.2009, S. 36.

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