Artikel 8 RL 2015/1535/EU

Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss alle zwei Jahre Bericht über die Ergebnisse der Anwendung dieser Richtlinie.

Die Kommission veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union jährliche Statistiken über die eingegangenen Notifizierungen.

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