ANHANG II RL 2015/1535/EU

Nicht erschöpfende Liste der Finanzdienstleistungen nach Artikel 1 Absatz 4

Wertpapierdienstleistungen;

Versicherungs- und Rückversicherungsgeschäfte;

Bankdienstleistungen;

Tätigkeiten im Zusammenhang mit Pensionsfonds;

Dienstleistungen im Zusammenhang mit Termin- oder Optionsgeschäften.

Diese Dienstleistungen umfassen insbesondere:
a)
Wertpapierdienstleistungen gemäß dem Anhang der Richtlinie 2004/39/EG; Dienstleistungen von Wertpapierfirmen für gemeinsame Anlagen;
b)
Dienstleistungen im Zusammenhang mit den im Anhang I der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates(1) genannten Tätigkeiten, für die die gegenseitige Anerkennung gilt,
c)
Versicherungs- und Rückversicherungsgeschäfte gemäß der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(2).

Fußnote(n):

(1)

Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 338).

(2)

Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) (ABl. L 335 vom 17.12.2009, S. 1).

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