ANHANG I RL 2015/2193/EU

VOM BETREIBER DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE VORZULEGENDE INFORMATIONEN

1.
Feuerungswärmeleistung (MW) der mittelgroßen Feuerungsanlage;
2.
Art der mittelgroßen Feuerungsanlage (Dieselmotor, Gasturbine, Zweistoffmotor, sonstiger Motor, sonstige mittelgroße Feuerungsanlage);
3.
Art und jeweiliger Anteil der verwendeten Brennstoffe nach den Brennstoffkategorien nach Anhang II;
4.
Datum der Inbetriebnahme der mittelgroßen Feuerungsanlage oder, wenn das genaue Datum der Inbetriebnahme nicht bekannt ist, Nachweise dafür, dass der Betrieb vor dem 20. Dezember 2018 aufgenommen wurde;
5.
Wirtschaftszweig der mittelgroßen Feuerungsanlage oder der Betriebseinrichtung, in der sie eingesetzt wird (NACE-Code);
6.
voraussichtliche Zahl der jährlichen Betriebsstunden der mittelgroßen Feuerungsanlage und durchschnittliche Betriebslast;
7.
wenn von der Befreiungsmöglichkeit gemäß Artikel 6 Absatz 3 oder Artikel 6 Absatz 8 Gebrauch gemacht wird: eine vom Betreiber unterzeichnete Erklärung, der zufolge die mittelgroße Feuerungsanlage nicht mehr als die Zahl der in jenen Absätzen genannten Stunden in Betrieb sein wird;
8.
Name und Geschäftssitz des Betreibers sowie — bei ortsfesten mittelgroßen Feuerungsanlagen — Standort der Anlage mit Anschrift.

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