ANHANG I RL 2015/2193/EU
VOM BETREIBER DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE VORZULEGENDE INFORMATIONEN
- 1.
- Feuerungswärmeleistung (MW) der mittelgroßen Feuerungsanlage;
- 2.
- Art der mittelgroßen Feuerungsanlage (Dieselmotor, Gasturbine, Zweistoffmotor, sonstiger Motor, sonstige mittelgroße Feuerungsanlage);
- 3.
- Art und jeweiliger Anteil der verwendeten Brennstoffe nach den Brennstoffkategorien nach Anhang II;
- 4.
- Datum der Inbetriebnahme der mittelgroßen Feuerungsanlage oder, wenn das genaue Datum der Inbetriebnahme nicht bekannt ist, Nachweise dafür, dass der Betrieb vor dem 20. Dezember 2018 aufgenommen wurde;
- 5.
- Wirtschaftszweig der mittelgroßen Feuerungsanlage oder der Betriebseinrichtung, in der sie eingesetzt wird (NACE-Code);
- 6.
- voraussichtliche Zahl der jährlichen Betriebsstunden der mittelgroßen Feuerungsanlage und durchschnittliche Betriebslast;
- 7.
- wenn von der Befreiungsmöglichkeit gemäß Artikel 6 Absatz 3 oder Artikel 6 Absatz 8 Gebrauch gemacht wird: eine vom Betreiber unterzeichnete Erklärung, der zufolge die mittelgroße Feuerungsanlage nicht mehr als die Zahl der in jenen Absätzen genannten Stunden in Betrieb sein wird;
- 8.
- Name und Geschäftssitz des Betreibers sowie — bei ortsfesten mittelgroßen Feuerungsanlagen — Standort der Anlage mit Anschrift.
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