Artikel 26 RL 2015/2436/EU

Anmeldungen einer Marke als Gegenstand des Vermögens

Die Artikel 22 bis 25 gelten entsprechend für Markenanmeldungen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.