Artikel 2 RL 2015/413/EU
Geltungsbereich
Die Richtlinie gilt für folgende die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte:
- a)
- Geschwindigkeitsübertretung,
- b)
- Nichtanlegen des Sicherheitsgurts,
- c)
- Überfahren eines roten Lichtzeichens,
- d)
- Trunkenheit im Straßenverkehr,
- e)
- Fahren unter Drogeneinfluss,
- f)
- Nichttragen eines Schutzhelms,
- g)
- unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens,
- h)
- rechtswidrige Benutzung eines Mobiltelefons oder anderer Kommunikationsgeräte beim Fahren.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.