Anlage C RL 2015/996/EU

Modellierung der seitlichen Streuung des Kurses über Grund

Bei fehlenden Radardaten wird die Modellierung der seitlichen Streuung des Kurses über Grund empfohlen, ausgehend von der Annahme, dass die Streuung der senkrecht zur Kernstrecke verlaufenden Strecken einer Gaußschen Normalverteilung folgt. Diese Annahme ist erfahrungsgemäß in den meisten Fällen vertretbar.

Bei Annahme einer Gaußschen Verteilung mit einer Standardabweichung S gemäß Abbildung C-1 liegen ca. 98,8 % aller Bewegungen in Grenzbereichen von ± 2,5×S (d. h. innerhalb einer „Schneise” mit einer Breite von 5 × S).

Abbildung C-1

Eine Gaußsche Verteilung lässt sich normalerweise mit sieben einzelnen Unterstrecken hinlänglich modellieren, die sich in gleichmäßigen Abständen in den Grenzbereichen ±2,5 × S der in Abbildung C-1 dargestellten „Schneise” befinden.

Die Hinlänglichkeit dieser approximativen Bestimmung hängt jedoch vom Verhältnis zwischen der Unterteilung der Strecke in Unterstrecken zu der jeweiligen Höhe des Flugzeugs ab. Allerdings kann auch der Fall eintreten (Strecken liegen sehr eng beieinander oder sehr verstreut auseinander), dass eine abweichende Anzahl von Unterstrecken besser geeignet ist. Bei zu wenig Unterstrecken kommt es bei der Kontur zu sogenannten „Fingern” . In den Tabellen C-1 und C-2 sind die Parameter für eine Untergliederung in 5 bis 13 Unterstrecken aufgeführt. Tabelle C-1 zeigt die Position der einzelnen Unterstrecken, Tabelle C-2 den prozentualen Anteil an den Flugbewegungen je Unterstrecke.

Tabelle C-1

Position von 5, 7, 9, 11 bzw. 13 Unterstrecken

(Die Gesamtbreite der „Schneise” (auf die 98 % aller Flugbewegungen entfallen) beträgt das Fünffache der Standardabweichung.)

Unterstrecke Nr. Position der Unterstrecken bei Untergliederung in
5 Unterstrecken 7 Unterstrecken 9 Unterstrecken 11 Unterstrecken 13 Unterstrecken
12/13 ± 2,31·S
10/11 ± 2,27·S ± 1,92·S
8/9 ± 2,22·S ± 1,82·S ± 1,54·S
6/7 ± 2,14·S ± 1,67·S ± 1,36·S ± 1,15·S
4/5 ± 2,00·S ± 1,43·S ± 1,11·S ± 0,91·S ± 0,77·S
2/3 ± 1,00·S ± 0,71·S ± 0,56·S ± 0,45·S ± 0,38·S
1 0 0 0 0 0

Tabelle C-2

Anteil an den Flugbewegungen bei 5, 7, 9, 11 bzw. 13 Unterstrecken

(Die Gesamtbreite der „Schneise” (auf die 98 % aller Flugbewegungen entfallen) beträgt das Fünffache der Standardabweichung.)

Unterstrecke Nr. Anteil an den Flugbewegungen auf der Unterstrecke bei Untergliederung in
5 Unterstrecken 7 Unterstrecken 9 Unterstrecken 11 Unterstrecken 13 Unterstrecken
12/13 1,1 %
10/11 1,4 % 2,5 %
8/9 2,0 % 3,5 % 4,7 %
6/7 3,1 % 5,7 % 7,1 % 8,0 %
4/5 6,3 % 10,6 % 12,1 % 12,1 % 11,5 %
2/3 24,4 % 22,2 % 19,1 % 16,6 % 14,4 %
1 38,6 % 28,2 % 22,2 % 18,6 % 15,6 %

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