Artikel 1 RL 2016/1919/EU
Gegenstand
(1) Diese Richtlinie enthält gemeinsame Mindestvorschriften über das Recht auf Prozesskostenhilfe für
- a)
- Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren und
- b)
- Personen, gegen die ein Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gemäß dem Rahmenbeschluss 2002/584/JI anhängig ist ( „gesuchte Personen” ).
(2) Die vorliegende Richtlinie ergänzt die Richtlinien 2013/48/EU und (EU) 2016/800. Keine Bestimmung der vorliegenden Richtlinie ist so auszulegen, dass dadurch die in jenen Richtlinien vorgesehenen Rechte beschränkt würden.
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