Artikel 1 RL 2016/2037/EU
Änderungen der Richtlinie 75/324/EWG
Der Anhang der Richtlinie 75/324/EWG wird wie folgt geändert:
- a)
-
Nummer 2.2 erhält folgende Fassung:
- 2.2.
- Kennzeichnung
- a)
- das Signalwort „Achtung” sowie die anderen in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Anhang I Tabelle 2.3.1 vorgesehenen Kennzeichnungselemente für Aerosole der Kategorie 3, wenn das Aerosol gemäß den Kriterien von Nummer 1.9 als „nicht entzündbar” eingestuft ist;
- b)
- das Signalwort „Achtung” sowie die anderen in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Anhang I Tabelle 2.3.1 vorgesehenen Kennzeichnungselemente für Aerosole der Kategorie 2, wenn das Aerosol gemäß den Kriterien von Nummer 1.9 als „entzündbar” eingestuft ist;
- c)
- das Signalwort „Gefahr” sowie die anderen in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Anhang I Tabelle 2.3.1 vorgesehenen Kennzeichnungselemente für Aerosole der Kategorie 1, wenn das Aerosol gemäß den Kriterien von Nummer 1.9 als „extrem entzündbar” eingestuft ist;
- d)
- den in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Anhang IV Teil 1 Tabelle 6.1 enthaltenen Sicherheitshinweis P102, wenn es sich bei der Aerosolpackung um ein Verbraucherprodukt handelt;
- e)
- sonstige zusätzliche Sicherheitshinweise, mit denen Verbraucher auf die spezifischen Gefahren des Produktes hingewiesen werden; ist eine Aerosolpackung mit einer separaten Gebrauchsanweisung versehen, müssen auch in diese Sicherheitshinweise aufgenommen werden.
- b)
-
Nummer 3.1.2 erhält folgende Fassung:
- 3.1.2
-
Bei 50 °C darf der Druck der Aerosolverpackung — je nach dem Inhalt an Gasen in der Aerosolverpackung — die in der nachstehenden Tabelle festgelegten Werte nicht übersteigen:
Inhalt an Gasen Druck bei 50 °C Verflüssigtes Gas oder Gasgemische, die in Luft bei 20 °C und einem Standarddruck von 1,013 bar einen Explosionsbereich haben 12 bar Verflüssigtes Gas oder Gasgemische, die in Luft bei 20 °C und einem Standarddruck von 1,013 bar keinen Explosionsbereich haben 13,2 bar Verdichtete Gase oder unter Druck gelöste Gase, die in Luft bei 20 °C und einem Standarddruck von 1,013 bar keinen Explosionsbereich haben. 15 bar
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