Artikel 7 RL 2016/2284/EU

Finanzielle Unterstützung

Die Kommission ist bestrebt, den Zugang zu bestehenden Finanzmitteln der Union gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für diese Mittel zu erleichtern, um die Maßnahmen zu unterstützen, die zur Verwirklichung der Ziele dieser Richtlinie getroffen werden müssen.

Diese Finanzmittel der Union umfassen gegenwärtige und künftige Mittel, unter anderem im Rahmen:

a)
des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation;
b)
des Europäische Struktur- und Investitionsfonds, einschließlich der maßgeblichen Finanzmittel im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik;
c)
der Instrumente für die Finanzierung von umwelt- und klimapolitischen Maßnahmen wie das LIFE-Programm.

Die Kommission bewertet, ob eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet werden soll, bei der jede interessierte Partei unkompliziert Informationen über die Verfügbarkeit von Finanzmitteln der Union und die diesbezüglichen Zugangsverfahren für Projekte mit dem Schwerpunkt Luftverschmutzung einholen kann.

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