Artikel 1 RL 2016/800/EU

Gegenstand

Mit dieser Richtlinie werden gemeinsame Mindestvorschriften für bestimmte Rechte von Kindern festgelegt,

a)
die Verdächtige oder beschuldigte Personen in einem Strafverfahren sind oder
b)
gegen die ein Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls auf der Grundlage des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI (im Folgenden „gesuchte Personen” ) eingeleitet worden ist.

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