Artikel 1 RL 2016/800/EU
Gegenstand
Mit dieser Richtlinie werden gemeinsame Mindestvorschriften für bestimmte Rechte von Kindern festgelegt,
- a)
- die Verdächtige oder beschuldigte Personen in einem Strafverfahren sind oder
- b)
- gegen die ein Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls auf der Grundlage des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI (im Folgenden „gesuchte Personen” ) eingeleitet worden ist.
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