Artikel 38 RL 2016/97/EU
Delegierte Rechtsakte
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 39 delegierte Rechtsakte zu den Artikeln 25, 28, 29 und 30 zu erlassen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.