Artikel 55 RL 2017/1132/EU

Änderungen der Satzung oder des Errichtungsakts

Die Artikel 3 bis 6 und die Artikel 45 bis 54 lassen die Vorschriften der Mitgliedstaaten über die Zuständigkeit und das Verfahren bei Änderungen der Satzung oder des Errichtungsaktes unberührt.

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