Artikel 85 RL 2017/1132/EU
Gleichbehandlung der Aktionäre, die sich in denselben Verhältnissen befinden
Für die Anwendung dieses Kapitels stellen die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten die Gleichbehandlung der Aktionäre sicher, die sich in denselben Verhältnissen befinden.
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